gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf ich in einer Ausbildung mit meiner Freundin zusammen ziehen?

gefragt von NdeeeNdeee am 29.12.2008 um 9:18 Uhr

Würde gerne in Zukunft mit meiner Freundin zusammen leben. Sie ist voll Berufstätig und verdient ihr normales Geld. Ich aber, bin in der Ausbildung(Überbetrieblich) bei einem Bildungsträger, das heisst ich bekomme Ausbildungsvergütung + BaB(Berufsausbildungsabeihilfe). Zur zeit wohne ich alleine. Wohnung 46m² und unter 400€, 1- Zimmer. Dürfte ich mit meiner Freundin zusammen ziehen ohne das mir was gekürzt wird? Gibt es da probleme? Wenn ja, welche? An wenn muss ich mich wenden? Vielleicht bei der BaB-Stelle? Wirkt es sich auf meiner Ausbildung aus, wäre dieses ein Kündigungsgrund?

Vielen Dank!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ausbildung x 5.361 Wohnung x 4.585 Freundin x 1.432

Cehler87
beantwortet von Cehler87 am 29. Dezember 2008 09:21
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du mit einer Frau zusammen wohnst die volles Einkommen hat erhälst du natürlich keine Unterstützung mehr, warum sollte das Volk dir Geld geben wenn dein Lebenspartner 1000EUR und mehr nach Hause bringt?

Kommentar von A7043c93a4648d4d632758200253babasmallNdeee am 29. Dezember 2008 09:38

Als erstes danke für die schnelle antwort! Ja ist ja richtig, aber ich muss doch auch Geld für meine Ausbildung kriegen. Ich arbeite ja schliesslich doch nicht umsonst, oder doch? Das heisst aber meine ausbildungsvergütung bekomme ich weiterhin oder kriege ich die auch nicht mehr? Würde also nur mein BaB wegfallen?

Gruß Ndeee

Kommentar von Simple_avatar2smallCehler87 am 29. Dezember 2008 09:43

Achso :) Ja klar bekommst du deine Ausbildungsvergütung weiterhin! Nur die Beihilfe die dich beim Lebensunterhalt unterstützen soll fällt weg da deine Freundin dafür aufkommen müsste! Lg

Kommentar von A7043c93a4648d4d632758200253babasmallNdeee am 29. Dezember 2008 09:59

PUH! ;) Ich dachte schon. Vielen Dank für deine Hilfe! da kann ich ja dann beruhigt sein. Dann dürfte es ja garnicht so schlimm sein. Werde dann sehen was ich erledigen kann. Warst mir eine gute Hilfe!

Gruß Ndeee


Schmusisussy
beantwortet von Schmusisussy am 29. Dezember 2008 09:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ein Kündigungsgrund wird es nicht sein solange du alle Änderungen angibst. Kann halt sein, dass du weniger Beihilfe bekommst. Würde einfach mal bei der BaB-Stelle nachfragen. Denke, das wird wohl so gehandhabt wie BaFög. Wie lange geht die Ausbildung denn noch? Wenn's nicht mehr allzu lange ist, würde ich mit dem Zusammenziehen noch warten, dann kann dir keiner was..

Kommentar von A7043c93a4648d4d632758200253babasmallNdeee am 29. Dezember 2008 09:42

Danke für die schnelle antwort! Das würde also heissen das ich weniger BaB kriege bzw. ganz wegfallen würde? Aber meine Ausbildungsvergütung kann ich behalten oder wird dieses komplett gestrichen? Es kann ja nicht sein das ich keine Geld für die Arbeit + Ausbildung bekomme, oder? Meine Ausbildung ist im Sommer 2010 zu ende.

Gruß Ndeee

Kommentar von De2b657bf2ae7da587d39a1dd34f9841smallSchmusisussy am 29. Dezember 2008 11:06

Ja, Ausbildungsvergütung bleibt, das ist doch dein Verdienst! Die Beihilfe wird dir wohl gekürzt werden. Ok, bis 2010 ist noch n Weilchen..dann wird dich deine Freundin sozus. mitunterhalten müssen..... Gruß Schmusisussy


anonym
beantwortet von chmoti88 am 29. Dezember 2008 09:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigungsgrund ist es das zusammen ziehen mit der Freundin nicht außer du gefährdest dadurch nicht mehr pünktlich arbeit und schule zu kommen! mit der miete einfach mal an die BAb Stelle wenden die sind der beste ansprechpartner ansonsten viel glück

Kommentar von A7043c93a4648d4d632758200253babasmallNdeee am 29. Dezember 2008 09:39

Danke für die schnelle Antwort! Werde mich an die BaB-Stelle wenden.

Gruß Ndeee


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.