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darf ich in eine bewerbung um eine antwortschreiben bitten (fürs Arbeitsamt)

gefragt von verbatim1701 am 04.11.2009 um 19:30 Uhr

hallo

folgende frage darf ich in einer Bewerbung um ein Antwortschreiben bitten?

und wie formuliere ich es richtig? Gerade wenn ich Vermitlungsvorschläge vom Arbeitsamt bekomme, ich meine die denken noch das ich mich dort nicht beworben hätte.

z.b. Da es sich hier um einen Vermittlungsvorschalg vom Arbeitsamt handelt, darf ich Sie bitten mir eine Bestätigung meiner Bewerbung bitten.

Oder

Bitte bestätigen Sie mir meine Bewerbung für das Arbeitsamt.

Oder darf ich das nicht in eine Bewerbung schreiben, nicht das es dann heißt das ich gegen irgendwelche "Sitten" oder eigenbemühungen verstoße und eine Absage herbei "schreibe"

Mein Vermittler schaut mich schon schief an weil ich ihm kaum Antworten zeigen kann und nicht das mir das Arbeitsamt noch einen Strick daraus dreht.

Per Einschreibe kann ich es mir nicht Leisten die Bewerbungen zu verschicken und irgendwie muss ich ja auch nachweiß zeigen das ich mich "wirklich" bewerbe.

Mir geht’s es ziemlich auf den S#ck das ich mich bewerbe meist jedoch keine Antwort von den Firmen erhalte. (Ja meine Bewerbung ist auf den neusten stand und auch vollständig mit Foto und Lebenslauf usw...)

Danke


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anonym
beantwortet von eliag am 4. November 2009 19:32
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Nein, auf keinen Fall. Das schreckt ab. Das Amt darf per Gesetz das auch nicht verlangen.


anonym
beantwortet von bernhardcore am 4. November 2009 19:32
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Frag zwei wochen nach abschicken nach, wenn bis dahin keine Antwort gekommen ist. In eine Bewerbung würde ich soetwas nicht schreiben!


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 4. November 2009 19:32
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Und warum machst Du Dir dann keine Kopie? Oder wird das vom AA nicht akzeptiert?


turalo
beantwortet von turalo am 4. November 2009 19:33
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Laß Dir bei der Post besser einen Beleg ausdrucken und hefte den an eine Fotokopie der Bewerbung. Es macht sich nicht gut, wenn man auf einer Bewerbung "Forderungen" stellt, und sei es auch nur die Bitte nach einer Empfangsbestätigung.

Oder schreib ganz kurz: Ich würde Sie bitten, den Eingang meines Schreibens kurz zu bestätigen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Kommentar von 0a21704c9033ccd064c1021e8d90c387smallJinxValentine am 4. November 2009 19:35

So einen Beleg bekommt man aber doch nur bei eingeschriebenen Briefen.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 4. November 2009 19:36

Du kannst Dir eine Quittung für Postwertzeichen ausdrucken lassen. Wenn sich Datum auf dem Beleg und Datum auf der Bewerbung decken, ist das wohl ausreichend.


anonym
beantwortet von Saalto am 4. November 2009 19:33
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Das mit der bitte um Antwort lass mal lieber. Fürs Arbeitsamt hast du doch sicher eine Kopie der Anschreiben aufgehoben.



JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 4. November 2009 19:34
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Wenn dein Vermittler dich schief anschaut, dann sag ihm doch, dass er dir die Einschreiben bezahlen soll. Der müsste eigentlich ganz genau wissen, dass man da oft keine Antwort kriegt, und daran wird m.E. auch keine schriftliche Aufforderung was ändern. Du kannst bei E-Mail Bewerbungen zumindest eine Lesebestätigung anfordern.


anonym
beantwortet von verbatim1701 am 4. November 2009 19:34
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Ich mache eine Tabelle und zeige die dem Amt. Aber es ist heit einfach Sche#ße wenn man von 20 Bewerbung nur 3 Absagen hatt.


istie
beantwortet von istie am 4. November 2009 19:35
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Du brauchst für das Amt kein Antwortschreiben. Wenn das Amt Dir einen Vorschlag schickt, erhält gleichzeitig der Arbeitgeber eine Mitteilung, dass Du vorgeschalgen wurdest. Der Arbeitgeber muss diese Mitteilung ausfüllen und an das Amt zurück schicken. Somit weiss das Arbeitsamt, ob Du Dich beworben hast oder nicht. Du sollst ja auch Deinen schriftlichen Vermittlungsvorschlag ausfüllen und zurück schicken.


anonym
beantwortet von Purzeltraum am 4. November 2009 19:36
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Bring doch einfach als "Beweis" Kopien deiner Bewerbungsschreiben mit. Den Hinweis aufs Arbeitsamt würde ich mir in einer Bewerbung sparen, damit der AG nicht denkt, du bewirbst dich nur, damit du deine Ansprüche auf ALU nicht verlierst. Du hast aber einen Anspruch darauf, deine Unterlagen zurück zu bekommen. Ruf einfach nach einer angemessenen Frist bei den Firmen an und bitte um Rücksendung deiner Unterlagen, dann hast du auch gleich dein Ablehnungsschreiben.


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