hallo
folgende frage darf ich in einer Bewerbung um ein Antwortschreiben bitten?
und wie formuliere ich es richtig? Gerade wenn ich Vermitlungsvorschläge vom Arbeitsamt bekomme, ich meine die denken noch das ich mich dort nicht beworben hätte.
z.b. Da es sich hier um einen Vermittlungsvorschalg vom Arbeitsamt handelt, darf ich Sie bitten mir eine Bestätigung meiner Bewerbung bitten.
Oder
Bitte bestätigen Sie mir meine Bewerbung für das Arbeitsamt.
Oder darf ich das nicht in eine Bewerbung schreiben, nicht das es dann heißt das ich gegen irgendwelche "Sitten" oder eigenbemühungen verstoße und eine Absage herbei "schreibe"
Mein Vermittler schaut mich schon schief an weil ich ihm kaum Antworten zeigen kann und nicht das mir das Arbeitsamt noch einen Strick daraus dreht.
Per Einschreibe kann ich es mir nicht Leisten die Bewerbungen zu verschicken und irgendwie muss ich ja auch nachweiß zeigen das ich mich "wirklich" bewerbe.
Mir geht’s es ziemlich auf den S#ck das ich mich bewerbe meist jedoch keine Antwort von den Firmen erhalte. (Ja meine Bewerbung ist auf den neusten stand und auch vollständig mit Foto und Lebenslauf usw...)
Danke
Nein, auf keinen Fall. Das schreckt ab. Das Amt darf per Gesetz das auch nicht verlangen.
Frag zwei wochen nach abschicken nach, wenn bis dahin keine Antwort gekommen ist. In eine Bewerbung würde ich soetwas nicht schreiben!
Und warum machst Du Dir dann keine Kopie? Oder wird das vom AA nicht akzeptiert?
Laß Dir bei der Post besser einen Beleg ausdrucken und hefte den an eine Fotokopie der Bewerbung. Es macht sich nicht gut, wenn man auf einer Bewerbung "Forderungen" stellt, und sei es auch nur die Bitte nach einer Empfangsbestätigung.
Oder schreib ganz kurz: Ich würde Sie bitten, den Eingang meines Schreibens kurz zu bestätigen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
JinxValentine am 4. November 2009 19:35 So einen Beleg bekommt man aber doch nur bei eingeschriebenen Briefen.
Du kannst Dir eine Quittung für Postwertzeichen ausdrucken lassen. Wenn sich Datum auf dem Beleg und Datum auf der Bewerbung decken, ist das wohl ausreichend.
Das mit der bitte um Antwort lass mal lieber. Fürs Arbeitsamt hast du doch sicher eine Kopie der Anschreiben aufgehoben.

Wenn dein Vermittler dich schief anschaut, dann sag ihm doch, dass er dir die Einschreiben bezahlen soll. Der müsste eigentlich ganz genau wissen, dass man da oft keine Antwort kriegt, und daran wird m.E. auch keine schriftliche Aufforderung was ändern. Du kannst bei E-Mail Bewerbungen zumindest eine Lesebestätigung anfordern.
Ich mache eine Tabelle und zeige die dem Amt. Aber es ist heit einfach Sche#ße wenn man von 20 Bewerbung nur 3 Absagen hatt.

Du brauchst für das Amt kein Antwortschreiben. Wenn das Amt Dir einen Vorschlag schickt, erhält gleichzeitig der Arbeitgeber eine Mitteilung, dass Du vorgeschalgen wurdest. Der Arbeitgeber muss diese Mitteilung ausfüllen und an das Amt zurück schicken. Somit weiss das Arbeitsamt, ob Du Dich beworben hast oder nicht. Du sollst ja auch Deinen schriftlichen Vermittlungsvorschlag ausfüllen und zurück schicken.
Bring doch einfach als "Beweis" Kopien deiner Bewerbungsschreiben mit. Den Hinweis aufs Arbeitsamt würde ich mir in einer Bewerbung sparen, damit der AG nicht denkt, du bewirbst dich nur, damit du deine Ansprüche auf ALU nicht verlierst. Du hast aber einen Anspruch darauf, deine Unterlagen zurück zu bekommen. Ruf einfach nach einer angemessenen Frist bei den Firmen an und bitte um Rücksendung deiner Unterlagen, dann hast du auch gleich dein Ablehnungsschreiben.