gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Darf ich in diesem Fall einen Hund anschaffen ohne meine Vermieterin zu fragen?

gefragt von DarifinaDarifina am 03.07.2008 um 11:00 Uhr

Wir sind vor kurzem in eine Wohnung mit Garten gezogen(Unsere Vermieteren meinte wenn wir nicht einziehen dann ein Mann mit Hund). In unserem Vertrag steht: DER MIETER DARF IN DER WOHNUNG HAUSTIERE HALTEN; SOWEIT DIES NACH ANZAHL UND GRÖßE DER TIERE ALLGEMEIN ÜBLICHEN VORSTELLUNGEN ENTSPRICHT.Nun hatten wir uns einen Hund (franz. Bulldogge/kein KH)gehollt aber ohne sie vorher zu fragen. Dann machte sie auch bekanschaft mit Püppi und sagte aber nichts. Jetzt schimpft sie und sagt sie habe einen Hund nicht erlaubt und er darf nicht in den Garten da sie ja reinpinkeln kann und das denn Rasen kaputt machent! Darf sie das verbieten? Kann sie uns den Hund jetzt verbieten? Danke für jede A., Ines


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

tiere (2369)
mietrecht (854)
haustiere (694)
ähnliche Fragen

Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 3. Juli 2008 11:03
4x
Thumb_up

Nein, denn der Mietvertrag lässt ja Haustiere zu. Aber dass sie Sorge wegen ihrem Rasen hat , kann ich nachvollziehen. Ich würde auch vermeiden, dass der Hund den Rasen vollpinkelt, muß doch nicht sein oder? Sprecht noch mal mit der Vermieterin, pflichtet ihr bei und betont, dass euer Hund auf keinen Fall in den Garten pinkelt, denn ihr geht ja mit ihm Gassi.

Kommentar von Ca56e94dcf128c3192f310b671e66d59smallDarifina am 3. Juli 2008 11:12

Ja das stimmt natürlich aber wenn man mal im Garten arbeitet ist der Hund auch dabei und es kann dann mal passieren, leider. Soll ich sie dann jetzt nicht mehr rein lassen?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 3. Juli 2008 11:16

Also wenn es ganz selten mal aus Versehen passiert, steckt ja keine Absicht dahinter. Und so würde ich es der Vermietern auch erklären. Geht mit eurem Hund Gassi, lasst sie nicht mit Absicht in den Garten pinkeln und dann müsste es auch o.k. sein. Oder guckt sie euch den ganzen Tag in den Garten?

Kommentar von Ca56e94dcf128c3192f310b671e66d59smallDarifina am 3. Juli 2008 11:24

Ja,wenn dann ist es nur ein versehen. Sie kann ja auch nicht bescheid sagen :). Nein zum Glück nicht! Danke für deine Antwort

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 3. Juli 2008 12:12

Genau so ist es. Wenn Die Kleine auf den Rasen pullert, dann gießt einen Eimer Wasser nach, der den Urin wegspült.


anonym
beantwortet von Condor131 am 3. Juli 2008 15:05
2x
Thumb_up

Nach dem, was geschildert hast, ist die haltung des hundes in der wohnung erlaubt, dies schliesst jedoch den garten nur insoweit ein, als der garten teil des mietobjektes ist. Heisst, nur die erlaubnis zur nutzung des gartens genuegt nicht, der garten muss bestandteil des mietvertrages sein. Ob ein hund dabei nach landesvorschriften in irgend einer form besonders behandelt wird tut dem mietvertrag nichts. Selbst wenn das entsprechende hundegesetz besondere vorschriften haette, waere der hund zivilrechtlich... in bezug auf mietvertrag ... zulaessig.


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. Juli 2008 11:05
0x
Thumb_up

sorry, den ersten Satz vesrtehe ich nicht - hatte sie die Haltung eines Hundes erlaubt? Auch im Garten? Was ist das mit dem "nicht einziehen dann ein Mann mit Hund"?

Kommentar von Ca56e94dcf128c3192f310b671e66d59smallDarifina am 3. Juli 2008 11:17

Im ersten Satz meinte ich das wenn wir nicht dort in diese Wohnung einziehen dann tut es ein Mann mit Hund. Das war halt nur so eine Äußerung von ihr aber da wa so noch keine Rede von Hunden. Wir hatten sie wegen hundehaltung nicht gefragt da wir dachten es ist auch so erlaubt durch die Klausel: DER MIETER DARF IN DER WOHNUNG HAUSTIERE HALTEN; SOWEIT DIES NACH ANZAHL UND GRÖßE DER TIERE ALLGEMEIN ÜBLICHEN VORSTELLUNGEN ENTSPRICHT. Sorra, mußte platzsparend schreiben deswegen ist es etwas unübersichtlicher!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 3. Juli 2008 11:05
0x
Thumb_up

Wenn es so im Mietvertrag steht, kann sie normal nichts sagen. Aber grundsätzlich ist es nicht verkehrt, einfach mal vorab mit dem Vermieter zu sprechen. Dann kann man so Etwas gleich vermeiden.


anonym
beantwortet von jockl am 3. Juli 2008 11:12
0x
Thumb_up

Dies ist ein Problem. Denn, eine Bulldogge könnte je nach Bundesland als KH eingestuft sein. Und dann die allgemeine Formulierung im 2. eil des Erlaubnissatzes. Die Vermieterin kann mit der Genehmigung einen Hund in "zumutbarer" Grösse nicht mehr verbieten. Hier ist Ärger programmiert, da wäre ein Gespräch vor der Anschaffung einer solchen Hunderasse sinnvoll gewesen.




Kommentar von Ca56e94dcf128c3192f310b671e66d59smallDarifina am 3. Juli 2008 11:21

Nein, nein :-). Eine franz. Bulldogge ist nicht als Kampfhund eingestuft und auch so kein Kampfund. Sie wird auch nur 30-35 cm hoch. Also von daher ist es kein Problem.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 3. Juli 2008 12:14

Eine franz. Bulldogge ist in keinem Bundesland gelistet. Das sind Minitierchen. Hier mal ein Bild eines ausgewachsenen Bullys mit Größenvergleich "Bein": http://www.zwex-foto.de/bild.php/vimage/2225/MopsFranzoesischeBulldogge.jpg

Kommentar von Ca56e94dcf128c3192f310b671e66d59smallDarifina am 3. Juli 2008 12:30

Das stimmt, hört sich halt nur etwas "gefährlich" an. Danke noch für deinen Tipp!

Kommentar von 96ebd4aa17e8024c8f2c3e829cc76429smallBlackCloud am 4. Juli 2008 10:05

Der Begriff Kampfhund ist sowieso totaler Schwachsinn, da man selbst aus ner französischen Bulldogge ne Kampfratte machen kann!


cynthiagirl
beantwortet von cynthiagirl am 5. Juli 2008 10:07
0x
Thumb_up

hallo, wenn nur ihr den garten benutzt, dann redet mit der vermieterin, das ihr eben viel gassi geht und der hund muss halt gut erzogen sein (aber da habt ihr ja noch zeit) und ich würde evl eine kleine sand ecke im garten machen, und ihr lernen falls si mal muss, das si nur auf den sand geht, dann bleibt der rase glaube ich nicht so beschädigt udn wenn dann nur an einem ecken.... viel glück


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 6. Juli 2008 11:29
0x
Thumb_up

Hund darf gehalten werden. Wegen des Rasens wäre zu prüfen, ob die Nutzung dieses Grundstückes zu der Wohnung gehört, wenn ja KEIN THEMA, wenn nein, mit Vermieterin sprechen (Wenn Hund auf Wiese pinkelt, sofort Wasser drüber, nur die Haufen brennen sich richtig ein).




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.