Darifina am 03.07.2008 um 11:00 Uhr
Wir sind vor kurzem in eine Wohnung mit Garten gezogen(Unsere Vermieteren meinte wenn wir nicht einziehen dann ein Mann mit Hund). In unserem Vertrag steht: DER MIETER DARF IN DER WOHNUNG HAUSTIERE HALTEN; SOWEIT DIES NACH ANZAHL UND GRÖßE DER TIERE ALLGEMEIN ÜBLICHEN VORSTELLUNGEN ENTSPRICHT.Nun hatten wir uns einen Hund (franz. Bulldogge/kein KH)gehollt aber ohne sie vorher zu fragen. Dann machte sie auch bekanschaft mit Püppi und sagte aber nichts. Jetzt schimpft sie und sagt sie habe einen Hund nicht erlaubt und er darf nicht in den Garten da sie ja reinpinkeln kann und das denn Rasen kaputt machent! Darf sie das verbieten? Kann sie uns den Hund jetzt verbieten? Danke für jede A., Ines

Nein, denn der Mietvertrag lässt ja Haustiere zu. Aber dass sie Sorge wegen ihrem Rasen hat , kann ich nachvollziehen. Ich würde auch vermeiden, dass der Hund den Rasen vollpinkelt, muß doch nicht sein oder? Sprecht noch mal mit der Vermieterin, pflichtet ihr bei und betont, dass euer Hund auf keinen Fall in den Garten pinkelt, denn ihr geht ja mit ihm Gassi.
Nach dem, was geschildert hast, ist die haltung des hundes in der wohnung erlaubt, dies schliesst jedoch den garten nur insoweit ein, als der garten teil des mietobjektes ist. Heisst, nur die erlaubnis zur nutzung des gartens genuegt nicht, der garten muss bestandteil des mietvertrages sein. Ob ein hund dabei nach landesvorschriften in irgend einer form besonders behandelt wird tut dem mietvertrag nichts. Selbst wenn das entsprechende hundegesetz besondere vorschriften haette, waere der hund zivilrechtlich... in bezug auf mietvertrag ... zulaessig.
sorry, den ersten Satz vesrtehe ich nicht - hatte sie die Haltung eines Hundes erlaubt? Auch im Garten? Was ist das mit dem "nicht einziehen dann ein Mann mit Hund"?
Darifina am 3. Juli 2008 11:17 Im ersten Satz meinte ich das wenn wir nicht dort in diese Wohnung einziehen dann tut es ein Mann mit Hund. Das war halt nur so eine Äußerung von ihr aber da wa so noch keine Rede von Hunden. Wir hatten sie wegen hundehaltung nicht gefragt da wir dachten es ist auch so erlaubt durch die Klausel: DER MIETER DARF IN DER WOHNUNG HAUSTIERE HALTEN; SOWEIT DIES NACH ANZAHL UND GRÖßE DER TIERE ALLGEMEIN ÜBLICHEN VORSTELLUNGEN ENTSPRICHT. Sorra, mußte platzsparend schreiben deswegen ist es etwas unübersichtlicher!

Wenn es so im Mietvertrag steht, kann sie normal nichts sagen. Aber grundsätzlich ist es nicht verkehrt, einfach mal vorab mit dem Vermieter zu sprechen. Dann kann man so Etwas gleich vermeiden.
Dies ist ein Problem. Denn, eine Bulldogge könnte je nach Bundesland als KH eingestuft sein. Und dann die allgemeine Formulierung im 2. eil des Erlaubnissatzes. Die Vermieterin kann mit der Genehmigung einen Hund in "zumutbarer" Grösse nicht mehr verbieten. Hier ist Ärger programmiert, da wäre ein Gespräch vor der Anschaffung einer solchen Hunderasse sinnvoll gewesen.
Darifina am 3. Juli 2008 11:21 Nein, nein :-). Eine franz. Bulldogge ist nicht als Kampfhund eingestuft und auch so kein Kampfund. Sie wird auch nur 30-35 cm hoch. Also von daher ist es kein Problem.
Baiana am 3. Juli 2008 12:14 Eine franz. Bulldogge ist in keinem Bundesland gelistet. Das sind Minitierchen. Hier mal ein Bild eines ausgewachsenen Bullys mit Größenvergleich "Bein": http://www.zwex-foto.de/bild.php/vimage/2225/MopsFranzoesischeBulldogge.jpg
Darifina am 3. Juli 2008 12:30 Das stimmt, hört sich halt nur etwas "gefährlich" an. Danke noch für deinen Tipp!
BlackCloud am 4. Juli 2008 10:05 Der Begriff Kampfhund ist sowieso totaler Schwachsinn, da man selbst aus ner französischen Bulldogge ne Kampfratte machen kann!
hallo, wenn nur ihr den garten benutzt, dann redet mit der vermieterin, das ihr eben viel gassi geht und der hund muss halt gut erzogen sein (aber da habt ihr ja noch zeit) und ich würde evl eine kleine sand ecke im garten machen, und ihr lernen falls si mal muss, das si nur auf den sand geht, dann bleibt der rase glaube ich nicht so beschädigt udn wenn dann nur an einem ecken.... viel glück

Hund darf gehalten werden. Wegen des Rasens wäre zu prüfen, ob die Nutzung dieses Grundstückes zu der Wohnung gehört, wenn ja KEIN THEMA, wenn nein, mit Vermieterin sprechen (Wenn Hund auf Wiese pinkelt, sofort Wasser drüber, nur die Haufen brennen sich richtig ein).
Ja das stimmt natürlich aber wenn man mal im Garten arbeitet ist der Hund auch dabei und es kann dann mal passieren, leider. Soll ich sie dann jetzt nicht mehr rein lassen?
Also wenn es ganz selten mal aus Versehen passiert, steckt ja keine Absicht dahinter. Und so würde ich es der Vermietern auch erklären. Geht mit eurem Hund Gassi, lasst sie nicht mit Absicht in den Garten pinkeln und dann müsste es auch o.k. sein. Oder guckt sie euch den ganzen Tag in den Garten?
Ja,wenn dann ist es nur ein versehen. Sie kann ja auch nicht bescheid sagen :). Nein zum Glück nicht! Danke für deine Antwort
Genau so ist es. Wenn Die Kleine auf den Rasen pullert, dann gießt einen Eimer Wasser nach, der den Urin wegspült.