Frage von alina149 10.01.2009

Darf ich in die wohnung meines untermieters wenn er nicht da ist?

  • Antwort von gamasche 10.01.2009
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Im Zuge von Gefahrenabwehr mit Zeugen.

  • Antwort von abibremer 10.01.2009
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    bei "gefahr im verzug" -kein problem. hole dir vorsichtshalber einen unbeteiligten zeugen dazu, der notfalls bestätigen kann, dass du im zimmer nichts außer den fenstern angefaßt hast. bei der derzeitigen wetterlage läßt sich DIESE überprüfung ohne weiteres rechtfertigen.

  • Antwort von setus 10.01.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du MUSST sogar.

    Wenn er Untermieter ist, bist Du für die Wohnung verantwortlich - und eben auch für entstehende Schäden haftbar.

    Wenn Du mit ihm diesbezüglich etwas ausgemacht hast und er sich nicht daran hält, dann ist das sein Problem.

  • Antwort von Kristall08 10.01.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nimm einen Zeugen mit. Du darfst Gefahr von Deinem Haus abwenden.

    Wir haben in so einem Fall mal einen Polizisten (im Dienst natürlich) mitgenommen.

  • Antwort von Noergelix 10.01.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Gefahr im Verzug erscheint, Witterungsbedingter Schutz deines Eigentums. Müßen aber unabhängige Zeugen mit genannt werden. Am besten, zum nächstmöglichen Termin, kündigen.

  • Antwort von ewalli 10.01.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    hatte auch mal so einen mieter, der bei minusgraden montag früh auf montage ist und das badfenster stand sperrangelweit offen. konnte ihn nicht erreichen, bin deshalb dann doch rein und hab das fenster zugemacht,aber schon mit einem komischen gefühl... letztendlich gibt dir keiner was dafür, wenn dir was kaputt geht, die heizung auffriert usw...

  • Antwort von freto 10.01.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei Kälte dreh ich durch, da kenn ich auch keine Privatsphäre mehr; ich würde das Fenster schliessen- sofort!

  • Antwort von Tabaluga1961 10.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    mach ihm klar, daß du seine Wohnung betrittst wenn Gefahr in Verzug ist. Hast du die Handynr. Dann würd ich ihn vorher anrufen. Aber frag ihn doch mal ernsthaft was es soll, die Fenster immer zu kippen. Oder hat er eine Leiche in der Wohnung liegen, die stinken könnte ;)))

  • Antwort von Regenmacher 10.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das eine wäre Hausfriedensbruch, also telefoniere hinter ihm her!

  • Antwort von KlausNeumann 11.01.2009

    Wenn die Gefahr besteht, dass es zu Schäden kommt, dann kannst Du die Wohnung betreten. Nimm einen unabhängigen Zeugen mit.

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