Darf ich in die wohnung meines untermieters wenn er nicht da ist?
Weil es draussen minus 10 grad hat und er immer immer das fenster offen lässt wenn er -auch für ein paar tage- wegfährt. haben mehrmals darüber gesprochen, aber es fruchtet nicht. auch die fensterläden hängt er bei sturm nicht ein, was zu beschädigungen an der hauswand führt. darf ich einfach reingehen, wenn er es selbst nicht zumacht, obwohl ausgemacht war, dass er es macht, oder muss ich immer immer hinter ihm hertelefonieren um zu fragen ob ich ihm bitte das fenster zumachen darf? danke schon im vorraus!
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Im Zuge von Gefahrenabwehr mit Zeugen.
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bei "gefahr im verzug" -kein problem. hole dir vorsichtshalber einen unbeteiligten zeugen dazu, der notfalls bestätigen kann, dass du im zimmer nichts außer den fenstern angefaßt hast. bei der derzeitigen wetterlage läßt sich DIESE überprüfung ohne weiteres rechtfertigen.
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Du MUSST sogar.
Wenn er Untermieter ist, bist Du für die Wohnung verantwortlich - und eben auch für entstehende Schäden haftbar.
Wenn Du mit ihm diesbezüglich etwas ausgemacht hast und er sich nicht daran hält, dann ist das sein Problem.
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Nimm einen Zeugen mit. Du darfst Gefahr von Deinem Haus abwenden.
Wir haben in so einem Fall mal einen Polizisten (im Dienst natürlich) mitgenommen.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 10.01.2009Alina spricht von ihrem Untermieter. Wie kommst Du auf ihr Haus?
Kommentar von Kristall08Kristall08 10.01.2009Die Wohnung wird in einem Haus liegen, oder?
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Wenn Gefahr im Verzug erscheint, Witterungsbedingter Schutz deines Eigentums. Müßen aber unabhängige Zeugen mit genannt werden. Am besten, zum nächstmöglichen Termin, kündigen.
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hatte auch mal so einen mieter, der bei minusgraden montag früh auf montage ist und das badfenster stand sperrangelweit offen. konnte ihn nicht erreichen, bin deshalb dann doch rein und hab das fenster zugemacht,aber schon mit einem komischen gefühl... letztendlich gibt dir keiner was dafür, wenn dir was kaputt geht, die heizung auffriert usw...
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Bei Kälte dreh ich durch, da kenn ich auch keine Privatsphäre mehr; ich würde das Fenster schliessen- sofort!
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mach ihm klar, daß du seine Wohnung betrittst wenn Gefahr in Verzug ist. Hast du die Handynr. Dann würd ich ihn vorher anrufen. Aber frag ihn doch mal ernsthaft was es soll, die Fenster immer zu kippen. Oder hat er eine Leiche in der Wohnung liegen, die stinken könnte ;)))
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Das eine wäre Hausfriedensbruch, also telefoniere hinter ihm her!
Kommentar von MargostoMargosto 10.01.2009Hausfriedensbruch, allerdings mit dem Rechtfertigungsgrund der Gefahrenabwehr... also nicht strafbar.
Desweiteren würde ich dem kündigen.
Kommentar von Tabaluga1961Tabaluga1961 10.01.2009das ist aber kein Kündigungsgrund
Kommentar von ewalliewalli 10.01.2009vielleicht hast du noch nie ein eigenes haus gehabt, was meinst du, was es den vermieter kostet, den frostschaden zu beheben. die haben auch nicht alle das große geld.
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Wenn die Gefahr besteht, dass es zu Schäden kommt, dann kannst Du die Wohnung betreten. Nimm einen unabhängigen Zeugen mit.
bei den eisigen Temperaturen könnte Gefahr im Verzug sein. Wenn die Heizung einfriert, wird das ein immenser Schaden!
aber unbedingt mit neutralen Zeugen reingehen!
wenn "Gefahr im Verzug" ist, kann niemand verlangen, daß man noch lange telefoniert und erst umständlich nach Zeugen sucht. Dann muss man handeln - und zwar sofort.
bravo raimund. absolut korrekt.