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Darf ich in die wohnung meines untermieters wenn er nicht da ist?

gefragt von alina149alina149 am 10.01.2009 um 19:20 Uhr

Weil es draussen minus 10 grad hat und er immer immer das fenster offen lässt wenn er -auch für ein paar tage- wegfährt. haben mehrmals darüber gesprochen, aber es fruchtet nicht. auch die fensterläden hängt er bei sturm nicht ein, was zu beschädigungen an der hauswand führt. darf ich einfach reingehen, wenn er es selbst nicht zumacht, obwohl ausgemacht war, dass er es macht, oder muss ich immer immer hinter ihm hertelefonieren um zu fragen ob ich ihm bitte das fenster zumachen darf? danke schon im vorraus!


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gamasche
beantwortet von gamasche am 10. Januar 2009 19:22
8x
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Im Zuge von Gefahrenabwehr mit Zeugen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 10. Januar 2009 19:25

bei den eisigen Temperaturen könnte Gefahr im Verzug sein. Wenn die Heizung einfriert, wird das ein immenser Schaden!

aber unbedingt mit neutralen Zeugen reingehen!

Kommentar von D5ea2af6032b625135f3d4520a6cabbesmallsetus am 10. Januar 2009 19:27

wenn "Gefahr im Verzug" ist, kann niemand verlangen, daß man noch lange telefoniert und erst umständlich nach Zeugen sucht. Dann muss man handeln - und zwar sofort.

Kommentar von Obelhicks am 10. Januar 2009 20:07

bravo raimund. absolut korrekt.


abibremer
beantwortet von abibremer am 10. Januar 2009 19:24
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bei "gefahr im verzug" -kein problem. hole dir vorsichtshalber einen unbeteiligten zeugen dazu, der notfalls bestätigen kann, dass du im zimmer nichts außer den fenstern angefaßt hast. bei der derzeitigen wetterlage läßt sich DIESE überprüfung ohne weiteres rechtfertigen.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 10. Januar 2009 19:24
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Nimm einen Zeugen mit. Du darfst Gefahr von Deinem Haus abwenden.

Wir haben in so einem Fall mal einen Polizisten (im Dienst natürlich) mitgenommen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 10. Januar 2009 19:30

Alina spricht von ihrem Untermieter. Wie kommst Du auf ihr Haus?

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 10. Januar 2009 19:43

Die Wohnung wird in einem Haus liegen, oder?


setus
beantwortet von setus am 10. Januar 2009 19:26
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Du MUSST sogar.

Wenn er Untermieter ist, bist Du für die Wohnung verantwortlich - und eben auch für entstehende Schäden haftbar.

Wenn Du mit ihm diesbezüglich etwas ausgemacht hast und er sich nicht daran hält, dann ist das sein Problem.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 10. Januar 2009 19:25
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Wenn Gefahr im Verzug erscheint, Witterungsbedingter Schutz deines Eigentums. Müßen aber unabhängige Zeugen mit genannt werden. Am besten, zum nächstmöglichen Termin, kündigen.



freto
beantwortet von freto am 10. Januar 2009 19:24
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Bei Kälte dreh ich durch, da kenn ich auch keine Privatsphäre mehr; ich würde das Fenster schliessen- sofort!


ewalli
beantwortet von ewalli am 10. Januar 2009 19:24
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hatte auch mal so einen mieter, der bei minusgraden montag früh auf montage ist und das badfenster stand sperrangelweit offen. konnte ihn nicht erreichen, bin deshalb dann doch rein und hab das fenster zugemacht,aber schon mit einem komischen gefühl... letztendlich gibt dir keiner was dafür, wenn dir was kaputt geht, die heizung auffriert usw...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Januar 2009 19:22
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Das eine wäre Hausfriedensbruch, also telefoniere hinter ihm her!

Kommentar von Margosto am 10. Januar 2009 19:23

Hausfriedensbruch, allerdings mit dem Rechtfertigungsgrund der Gefahrenabwehr... also nicht strafbar.

Desweiteren würde ich dem kündigen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 10. Januar 2009 19:29

das ist aber kein Kündigungsgrund

Kommentar von Simple_avatar3smallewalli am 10. Januar 2009 19:31

vielleicht hast du noch nie ein eigenes haus gehabt, was meinst du, was es den vermieter kostet, den frostschaden zu beheben. die haben auch nicht alle das große geld.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 10. Januar 2009 19:32
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mach ihm klar, daß du seine Wohnung betrittst wenn Gefahr in Verzug ist. Hast du die Handynr. Dann würd ich ihn vorher anrufen. Aber frag ihn doch mal ernsthaft was es soll, die Fenster immer zu kippen. Oder hat er eine Leiche in der Wohnung liegen, die stinken könnte ;)))


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 11. Januar 2009 09:01
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Wenn die Gefahr besteht, dass es zu Schäden kommt, dann kannst Du die Wohnung betreten. Nimm einen unabhängigen Zeugen mit.


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