Darf ich in der probezeit ins Ausland?

5 Antworten

Hallo Philipp,

grundsätzlich haben deutsche Führerscheine auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit und man darf das fahren, was man auch in Deutschland fahren darf.

Dennoch sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates für das Mindestalter zu beachten.

Das Fahren einer 125er mit dem A1 mit 16 ist nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt !!!

So beträgt das Mindestalter z. B. in den Niederlanden 18 Jahre.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

Beim zweiten Link auf den Reiter "Ich bin Tourist" klicken.

Also immer für jedes in Frage kommende Land separat genau klären!

In Schweden beträgt das Mindestalter wie in Deutschland ebenfalls 16 Jahre.

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/sweden/index_en.htm

Viele Grüße

Michael

Jo darfst du, gibt keine Einschränkungen in der Richtung.

Doch, es gibt Einschränkungen.

Es sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates für das Mindestalter zu beachten. Das gilt auch in der EU.

Gruß Michael

Ich gehe davon aus. Ich bin fast fertig mit dem A1 und habe dann später auch vor ins Ausland zu fahren.

Ins Ausland darfst du fahren, allerdings gibt es in einigen Ländern ein Problem: In Belgien,Griechenland,Niederlande ist der A1 erst ab 18 ,in der Schweiz ist der A1 ab 16 anerkannt höchstens 50 cm³, A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm³. Also aufpassen in welche Länder du fahren möchtest :)

Soweit ich weiß, gibt es bei der Fahrerlaubnis selbst keine Einschränkung, sehr wohl aber beim Verleih diverser Kraftfahrzeuge...

Doch, es gibt Einschränkungen.

Es sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates für das Mindestalter zu beachten. Das gilt auch in der EU.

Gruß Michael