ich habe gehört, dass man nun keine Messer mehr in der Tasche haben darf. Sind alle Messer nun in Deutschland verboten?

Messer mit einer feststehenden Klinge ab 14cm Länge sind in der Öffentlichkeit verboten mitzuführen.
Quandt am 5. März 2008 09:13 Ich dachte ab 9 cm stehende Klinge, schau mal einer an, wieder was gelernt.
Super Cruiser am 5. März 2008 09:20 Sorry es sind 12cm. Genaueres steht hier: http://www.welt.de/politik/article1712547/GefaehrlicheMessermuessenjetztzuHausebleiben.html
Quandt am 5. März 2008 09:31 Iat ja salomonisch, treffen wir uns halt auf der Mitte! ;-)

ja, sind sie!
messerstechereien übrigens auch...
RBMannheim am 5. März 2008 09:04 Wenn ich kein Messer mehr mitführen darf, muss ich jetzt in der Pause die Leberwurst mit dem Finger auf das Brot schmieren?
handtasche am 5. März 2008 09:05 dazu nimmt man einen Löffel..ja
Dr Love am 5. März 2008 09:06 komisch - ich schmier meine pausenbrote zuhause...sachen gibts...
RBMannheim am 5. März 2008 09:09 Wenn ich mir die Sachen unterwegs kaufe, fahre ich zum Schmieren bestimmt nicht erst nach Hause!
Indy72 am 5. März 2008 09:12 Woher diese Panikmache? So kennen wir dich hier gar nicht?
RBMannheim am 5. März 2008 09:25 Keine Panik! Die reine Verwunderung - wobei mich in diesem Land eigentlich selten was wundert!

Taschenmesser bis zum üblichen "Schweizer Offiziersmesser" sind in den meisten EU-Staaten erlaubt. Anders sieht die Sache mit größeren Messern oder mit Springmesser oder Butterfly-Messern.
das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass alle Einhandmesser ab dem 01.04.08 nicht mehr geführt werden dürfen. Weiterhin alle feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Weiterhin dürfen Schlagstöcke ebenfalls nicht mehr geführt werden. Die Kinderspielzeug-Softair Waffen, werden zu Anscheinswaffen erklärt, sodass hier ebenfalls ein Führverbot in der Öffentlichkeit besteht. Das Ganze soll mit Geldbuße belegt werden und die Gegenstände können eingezogen werden. Somit wird der Bürger wieder einmal in seinen Rechten beschnitten und ihm jedes Mittel zur Selbstverteidigung und Notwehr streitig gemacht. Den Gesetzesbrecher scheren unsere Waffengesetze sowieso nicht. Also wie gehabt 110 wählen und hoffen, dass der Rest von einem noch identifiziert werden kann.
Edgar Niklaus am 5. März 2008 15:41 Das ist wieder ein Gesetz, das mit der schnellen Nadel gestrickt wurde. Die zwielichtigen Elemente werden sich daran nicht halten. Also ist das Gesetz für den Müll
Super Cruiser am 5. März 2008 16:08 @Edgar Niklaus: DH genau so ist es!
Messer bis 12 cm mit einer festen Klinge dürfen nicht mitgeführt werden, ausser sie dienen der beruflichen oder sportlichen Ausübung und dann sollten sie in einem verschlossen Behältnis transportiert werden.
Taschenmesser ja. feste Klinge, Butterfly, Springmesser, Klappmesser, Faust(Stichmesser),Fallmesser usw. sind VERBOTENE WAFFEN siehe Waffengesetzbuch!!!!!!!

Die Frage sollte heissen: Brauche ich in der Öffentlichkeit Überhaupt ein Messer? Die USA hat etwa die meisten Schiessereien auf offener Strasse. Warum? Weil jeder denkt er brauche eine Waffe zur Selbstverteidigung. Besser sind Worte, davonrennen, oder gar nicht erst an gefährlichen Orten herumlungern zur späten Stunde. Dann gäbe es noch Selbstverteidigungskurse.
viel spass bei einer personenkontrolle mit taschenmesser in der hose...
Kein Sorge, Ich trage seit zig Jahren ein Schweizer Offiziersmesser in der Hosentasche als Schlüsselanhänger und hatte deswegen noch nie Probleme.
war ja klar...