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Darf ich in der Insolvenz das Geld von der Montage behalten? und steuerfreie Beträge?

gefragt von Schicksex25x am 29.10.2009 um 14:05 Uhr

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bloodmoon
beantwortet von bloodmoon am 29. Oktober 2009 14:06
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im insolvenzrecht hast du einen bestimmten satz den du behalten darfst.. der von mehreren faktoren abhängig ist .... kinder spielen dabei die größte rolle ...

eine frau mit 2 kindern zb. hat im insolvenzrecht 1500 euro zur verfügung.... muß bei 1700 euro nur knapp 60 euro an den insolvensberater zahlen ... ich spreche hier vom netto lohn

jemand der allein ist bekommt etwas mehr wie 900 euro... egal wieviel er noch verdient


paps1959
beantwortet von paps1959 am 29. Oktober 2009 20:28
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Neben den Freibeträgen lt. Pfändungstabelle http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html kommt es darauf an, was Sie unter Montagegeld verstehen. Sind es Aufwandsentschädigungen oder Auslösegelder sind diese vollkommen pfändungsfrei. Siehe 850a ZPO



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