
im insolvenzrecht hast du einen bestimmten satz den du behalten darfst.. der von mehreren faktoren abhängig ist .... kinder spielen dabei die größte rolle ...
eine frau mit 2 kindern zb. hat im insolvenzrecht 1500 euro zur verfügung.... muß bei 1700 euro nur knapp 60 euro an den insolvensberater zahlen ... ich spreche hier vom netto lohn
jemand der allein ist bekommt etwas mehr wie 900 euro... egal wieviel er noch verdient

Neben den Freibeträgen lt. Pfändungstabelle http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html kommt es darauf an, was Sie unter Montagegeld verstehen. Sind es Aufwandsentschädigungen oder Auslösegelder sind diese vollkommen pfändungsfrei. Siehe 850a ZPO