Aber sicher, Baum mag es gerne warm und kuschelig...

NEIN Es sei denn,dir gehört das stück Wald
Seltsam am 20. April 2009 22:10 Nein, selbst dann brauchst du dafür eine Genehmigung, ab einer gewissen Größe.

Ich glaube nicht, daß das "Fellen" dem Förster "gefellt".
Erst muss Dir der Wald gehören. Und meines Wissens auch dann erst, wenn Du - zumindest als Gewerbe im Nebenerwerb - Forstwirtschaft o. Landwirtschaft anmeldest. Denn bei Unfällen im Wald, die irgendwie offiziell bekannt werden, kommt noch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ins Spiel, so weit ich weiß (bin davon auch z.T. betroffen). Andere Versicherungen werden versuchen, die Haftung weiterzuschieben, wenn sie Wind davon bekommen, wie und wo der Unfall geschah.
Wenn der Eigentümer des Waldes dir seine einwilligung gibt.. Und nicht mal dann, wenn der Föster was dagegen hat.. Und viele Wälder sind übrigens in Privatbesitz, nicht gemeindeeigentum...

Wenn Du einen Motorsägen-Schein hast, kannst Du Dir vom Förster einen Baum zuweisen lassen, den Du dann mit seiner Genehmigung fällen darfst.
Sonst nicht.

ein Baum hat kein Fell, kannst ihn also nicht fellen. Aber auch fällen ist nicht einfach erlaubt, nur wenn du jetzt der zuständige Baumfäller wärst und ein Baum konkret dein Auftrag wäre. Oder wenn du in der Vorweihnachtszeit direkt dorthin gehst, wo die Bäume zum selbstfällen extra angepflanzt wurden.

KLEINER TIPP. FäLLEN; KOMMT NATÜRLICH VON FaLL
oder war es pfählen..hm

Du darfst im Wald nur Bäume fällen, wenn der Wald Dir gehört, ansonsten nicht.

Der Baum hat einen Besitzer und ist kein Allgemeingut.

Ja, wenn der Boden, auf dem er steht, dir gehört. Sonst wärs Diebstahl und Sachbeschädigung.
NEIN! Besser einen anpflanzen als kleinen Beitrag zum Klima..

NEIN
weder fällen noch fellen (auch wenn Bäume ein Fell hätten)

sicher darfst das ,nur lass dich nicht erwischen ..sonst wirds teuer ...natürlich nicht ..es sei du hast die Erlaubnis vom Förster dazu oder dir gehört der Baum das waldstück

Nein, da das Eigentum der Gemeinde ist! Ist strafbar einfach so einen Baum zu fällen!
Es ist Sachbeschädigung - und wenn Du Pech hast - Landfriedensbruch und Diebstahl.
Rechne das mal 'zusammen' - was meinst Du, was das Ding dann 'kostet'? Wie lang kannst Du für dieses Geld Holz bei einem Händler bestellen...?
nur unter Aufsicht des Försters
Menne am 20. April 2009 22:13 das stimmt nicht