wenn eine rechtskräftige Verurteilung desjenigen vorliegt, dann wäre das denkbar. Ansonsten machst du dich eventuell strafbar wegen übler Nachrede oder Verleumdung.
nein in deutschland darf man sowas nicht steht im grundgesetz, auch wenn er verurteilt wurde muss der name gekürzt oder geändert werden.

Es gibt Dinge, die sollte man erst tun, nachdem man mindestens eine Nacht darüber geschlafen hat. Überlege es dir gut, ob die Fakten auch Fakten sind, und ob du im Fall der Fälle vor Gericht bestehen kannst.

Damit wäre ich seeehr vorsichtig. Ganz schnell kannst du dich selbst strafbar mit solchen Äußerungen machen.

Ein Betrüger ist jemand der rechtskräftig verurteilt wurde. Liegt ein entsprechendes Gerichtsurteil vor ?

Erst wenn er rechtsverbindlich verurteilt ist, sonst bekommst Du eine Verleumnungsklage.
Der Fall: Der Kaufer zahlt nicht, da er "im Moment" kein Einkommen hat, was ich sogar glaube. Er rückt aber die gelieferte Ware nicht wieder heraus. Da ich - versehentlich - die Lieferung ohne Eigentumsvorbehalt machte, kann ich die Herausgabe der Ware nicht verlangen - ich muss den Vertrag erfüllen, auch wenn der Vertragspartner ihn nicht erfüllt. Sowas nennt man Kreditbetrug - weswegen ich ihn anzeigen werde.
Wenn ich ihm - außer dass ich ihm zunächst mit einem Rechtsanwalt drohte, an den das Ganze nun übergeben ist zwecks Klage - nun noch ankündige, den Fall incl. seines Namens noch im Internet darzustellen, wäre das vielleicht wirkend, denn der Herr nennt sich Vermögensberater, wie pikant.
Eine Verleumdungsklage kann ich wegen falscher Anschuldigung bekommen, aber diese in einem Kommentar unten geschilderte Faktenlage ist nun mal so. Er zahlt seit Monaten nicht.
Außer Verleumdung käme aber auch Nötigung in Betracht ("und noch ankündige, den Fall incl. seines Namens noch im Internet darzustellen, wäre das vielleicht wirkend") ...
Wie gesagt, ich wäre sehr vorsichtig. Wenn du die Sache eh an einen Anwalt übergibst, besprich das auf jedem Fall erst einmal mit diesem!