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Darf ich im Internet über einen Betrüger namentlich berichten, letztlich um Druck auszuüben?

gefragt von Schwipp am 01.10.2009 um 16:59 Uhr
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internet x 55.907 internetbetrug x 77

anonym
beantwortet von jofischi am 1. Oktober 2009 17:01
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wenn eine rechtskräftige Verurteilung desjenigen vorliegt, dann wäre das denkbar. Ansonsten machst du dich eventuell strafbar wegen übler Nachrede oder Verleumdung.

Kommentar von Schwipp am 1. Oktober 2009 17:26

Eine Verleumdungsklage kann ich wegen falscher Anschuldigung bekommen, aber diese in einem Kommentar unten geschilderte Faktenlage ist nun mal so. Er zahlt seit Monaten nicht.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 1. Oktober 2009 17:34

Außer Verleumdung käme aber auch Nötigung in Betracht ("und noch ankündige, den Fall incl. seines Namens noch im Internet darzustellen, wäre das vielleicht wirkend") ...

Wie gesagt, ich wäre sehr vorsichtig. Wenn du die Sache eh an einen Anwalt übergibst, besprich das auf jedem Fall erst einmal mit diesem!


anonym
beantwortet von Schwipp am 2. Oktober 2009 15:04
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..... gelöscht


lili2007
beantwortet von lili2007 am 1. Oktober 2009 17:06
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nein in deutschland darf man sowas nicht steht im grundgesetz, auch wenn er verurteilt wurde muss der name gekürzt oder geändert werden.


outlawtrail
beantwortet von outlawtrail am 1. Oktober 2009 17:05
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Es gibt Dinge, die sollte man erst tun, nachdem man mindestens eine Nacht darüber geschlafen hat. Überlege es dir gut, ob die Fakten auch Fakten sind, und ob du im Fall der Fälle vor Gericht bestehen kannst.


soedergren
beantwortet von soedergren am 1. Oktober 2009 17:04
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Damit wäre ich seeehr vorsichtig. Ganz schnell kannst du dich selbst strafbar mit solchen Äußerungen machen.


chinafake
beantwortet von chinafake am 1. Oktober 2009 17:03
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Ein Betrüger ist jemand der rechtskräftig verurteilt wurde. Liegt ein entsprechendes Gerichtsurteil vor ?


FragMich24
beantwortet von FragMich24 am 1. Oktober 2009 17:01
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Erst wenn er rechtsverbindlich verurteilt ist, sonst bekommst Du eine Verleumnungsklage.

Kommentar von Schwipp am 1. Oktober 2009 17:10

Der Fall: Der Kaufer zahlt nicht, da er "im Moment" kein Einkommen hat, was ich sogar glaube. Er rückt aber die gelieferte Ware nicht wieder heraus. Da ich - versehentlich - die Lieferung ohne Eigentumsvorbehalt machte, kann ich die Herausgabe der Ware nicht verlangen - ich muss den Vertrag erfüllen, auch wenn der Vertragspartner ihn nicht erfüllt. Sowas nennt man Kreditbetrug - weswegen ich ihn anzeigen werde.

Wenn ich ihm - außer dass ich ihm zunächst mit einem Rechtsanwalt drohte, an den das Ganze nun übergeben ist zwecks Klage - nun noch ankündige, den Fall incl. seines Namens noch im Internet darzustellen, wäre das vielleicht wirkend, denn der Herr nennt sich Vermögensberater, wie pikant.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 1. Oktober 2009 17:00
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wenn Du es beweisen kannst....

Kommentar von Schwipp am 1. Oktober 2009 17:02

Ich würde nur die harten Fakten darstellen. Da er freiberuflich tätig ist, könnte das sehr unangenehm sein für ihn.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 1. Oktober 2009 17:36

wie gesagt, Du mußt es beweisen können


anonym
beantwortet von Werdermaddin am 1. Oktober 2009 16:59
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Sicher! Als OPfer steht dir das frei!


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