Wir haben im Internet einigen für unser Produkte passende Email Adressen gefunden. Ein Freund meines Mannes meint nun, wir dürfen nicht einfach unsere Werbung per Mail versenden! Stimmt das? Oder gibt es irgendwelche Vorschrifften die einzuhalten sind? DANKE für Eure Antworten
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Nein, dann könnt ihr eine Abmahnung erhalten.
Beispiel: http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/462.html
Nein, du darfst ihnen KEINE Werbung zusenden. Du darfst aber eine Anfrage senden ob du Werbung senden darfst.
Medienmensch am 16. Februar 2009 22:25 DH
nein. Niemand darf ohne Einverständnise des Kunden Werbung verteilen. Das gilt sowohl per Email als auch fürs Telefon. Keine Firma darf Leute anrufen wenn es keine Kunden sind oder Emails schicken, wenn die Leute nicht vorher nicht ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben. Sonst wirds teuer. Das gilt zumindest für Privatpersonen. Für Firmen geleten andere Gesetze. Falls du Firmen anschreiben willst

DEFINITIV NEIN!!!! Du darfst keine Werbung einfach so versenden.
Um Werbung per E-Mail zu versenden muss du den E-Mail-Inhaber benachrichtigen und um Erlaubnis fragen!!!
Hier hast du einen Leitfaden dafür: http://tinyurl.com/agd3ld
SUPER DANKE

nein, das wird als Spam interpretiert und kann ernste Folgen haben. Hier was zu nachlesen: http://www.golem.de/0606/45924.html

Es ist DEFINITIV verboten, e-mails an irgendwelche Leute zu versenden. Du kannst es an Geschaeftspartner bzw. vorhandene Kunden schicken. Es ist die beste Loesung, einen Newsletter mit OPT-IN zu starten. Das heisst, jeder der sich eintraegt, muss nochmal auf ein Link in einer Mail klicken, um den Versand zu erlauben.

Folgende Information kann ich in Sachen "unaufgeforderte Email-Werbung" (Spam) geben:
jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB). Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden, dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.
Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers. Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )
Danach soll der Streitwert betragen: - € 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger - € 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger - € 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger
Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.
http://www.e-recht24.de/forum/1783-illegal-spam-legal-spam.html

Aber nicht an den Freiherrn von Gravenreuth, der schreibt sofort eine Abmahnung. Allerdings macht der demnächst erst mal 14 Monate Pause.
birgonia am 16. Februar 2009 22:49 Danke fuer den Hinweis! Habe mit viel Spass nachgelesen: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnterFreiherrvon_Gravenreuth

Du darfst solche Adressen nicht nutzen. Selbst Anfragen, ob man regelmäßig Information senden darf ist verboten.
Es geht um Datenschutz und ohne Einverständnis des Besitzers darf die Adresse nicht benutzt werden.
Bei einer Anzeige kostet es dich 50.000 € Bußgeld und viel mehr.

Klar darfst du und es fördert den Bekanntheitsgrad. Aber das Image? Ich weiß nicht.
Schwachsinn !!!!!!
so isses. unverlangte E-Mail-Werbung ist verboten. Du kennst vielleicht das Wort "Spam"??. ne Abmahnung kann teuer werden. E-Mail-Werbung darf man nur verschicken:
- An Privatpersonen mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
- An Firmen/Gewerbetreibende mit "vermutetem" Einverständnis, was aber nur angenommen werdne kann, wenn z.b. schon eine Geschäftsbeziehung vorliegt und davon auszugehen ist, dass das Produkt von Interesse ist - oder eben auch mit ausdrücklichem Einverständnis.
Also wir haben einen Shop für Lernhilfen, Schreibhilfen und Therapiematerial. Die Adressen die ich haben sind von Ergotherapiepraxis, könnten also Interesse an den Produkten haben, darf ich dann?
Wenn, dann solltest du den normalen Postweg verwenden und evtl. Rückumschläge/Antwortpostkarten beilegen.
Stimmt! Post ist solange erlaubt, bis der Kunde widerspricht. Dann darfst Du selbst das nicht.
ich habe doch geschrieben "wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht". Die Rechtsprechung zum Thema ist ziemlich umfangreich. Im Zweifel einen Anwalt befragen, der sich mit Internetrecht befasst. Ich werde hier keine kostenfreie umfangreiche Einzelfall-Beratung durchführen.