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Darf ich im Internet gefundenen E-mail Adressen die Werbung meines Onlineshops zusenden?

gefragt von susannnesusannne am 16.02.2009 um 22:22 Uhr

Wir haben im Internet einigen für unser Produkte passende Email Adressen gefunden. Ein Freund meines Mannes meint nun, wir dürfen nicht einfach unsere Werbung per Mail versenden! Stimmt das? Oder gibt es irgendwelche Vorschrifften die einzuhalten sind? DANKE für Eure Antworten


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Trilobit
beantwortet von Trilobit am 16. Februar 2009 22:23
11x
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Nein, dann könnt ihr eine Abmahnung erhalten.

Beispiel: http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/462.html

Kommentar von amiria71 am 16. Februar 2009 22:27

so isses. unverlangte E-Mail-Werbung ist verboten. Du kennst vielleicht das Wort "Spam"??. ne Abmahnung kann teuer werden. E-Mail-Werbung darf man nur verschicken:
- An Privatpersonen mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
- An Firmen/Gewerbetreibende mit "vermutetem" Einverständnis, was aber nur angenommen werdne kann, wenn z.b. schon eine Geschäftsbeziehung vorliegt und davon auszugehen ist, dass das Produkt von Interesse ist - oder eben auch mit ausdrücklichem Einverständnis.

Kommentar von Simple_avatar7smallsusannne am 16. Februar 2009 22:31

Also wir haben einen Shop für Lernhilfen, Schreibhilfen und Therapiematerial. Die Adressen die ich haben sind von Ergotherapiepraxis, könnten also Interesse an den Produkten haben, darf ich dann?

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 16. Februar 2009 22:37

Wenn, dann solltest du den normalen Postweg verwenden und evtl. Rückumschläge/Antwortpostkarten beilegen.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 16. Februar 2009 22:43

Stimmt! Post ist solange erlaubt, bis der Kunde widerspricht. Dann darfst Du selbst das nicht.

Kommentar von amiria71 am 16. Februar 2009 22:51

ich habe doch geschrieben "wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht". Die Rechtsprechung zum Thema ist ziemlich umfangreich. Im Zweifel einen Anwalt befragen, der sich mit Internetrecht befasst. Ich werde hier keine kostenfreie umfangreiche Einzelfall-Beratung durchführen.


anonym
beantwortet von spurkel am 16. Februar 2009 22:24
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Nein, du darfst ihnen KEINE Werbung zusenden. Du darfst aber eine Anfrage senden ob du Werbung senden darfst.

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 16. Februar 2009 22:25

DH

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Februar 2009 22:25

da sist auch schon eine unerlaubte Werbung

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 16. Februar 2009 22:51

Wenn die Anfrage per Briefpost kommt, dann ist es OK.


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. Februar 2009 22:25
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nein. Niemand darf ohne Einverständnise des Kunden Werbung verteilen. Das gilt sowohl per Email als auch fürs Telefon. Keine Firma darf Leute anrufen wenn es keine Kunden sind oder Emails schicken, wenn die Leute nicht vorher nicht ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben. Sonst wirds teuer. Das gilt zumindest für Privatpersonen. Für Firmen geleten andere Gesetze. Falls du Firmen anschreiben willst


anonym
beantwortet von MariusM am 16. Februar 2009 22:24
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Unverlangte Werbemails nicht verschicken!


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 16. Februar 2009 22:27
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DEFINITIV NEIN!!!! Du darfst keine Werbung einfach so versenden.

Um Werbung per E-Mail zu versenden muss du den E-Mail-Inhaber benachrichtigen und um Erlaubnis fragen!!!

Hier hast du einen Leitfaden dafür: http://tinyurl.com/agd3ld


Kommentar von Simple_avatar7smallsusannne am 16. Februar 2009 22:32

SUPER DANKE


gamasche
beantwortet von gamasche am 16. Februar 2009 22:25
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nein, das wird als Spam interpretiert und kann ernste Folgen haben. Hier was zu nachlesen: http://www.golem.de/0606/45924.html

Kommentar von Simple_avatar7smallsusannne am 16. Februar 2009 22:27

Dein Link ist von2006, ist das denn noch aktuell?

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 16. Februar 2009 23:19

Meiner Kenntnis nach ja. Aber deutsche Gesetze...


birgonia
beantwortet von birgonia am 16. Februar 2009 22:28
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Es ist DEFINITIV verboten, e-mails an irgendwelche Leute zu versenden. Du kannst es an Geschaeftspartner bzw. vorhandene Kunden schicken. Es ist die beste Loesung, einen Newsletter mit OPT-IN zu starten. Das heisst, jeder der sich eintraegt, muss nochmal auf ein Link in einer Mail klicken, um den Versand zu erlauben.


Tremor
beantwortet von Tremor am 16. Februar 2009 22:31
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Folgende Information kann ich in Sachen "unaufgeforderte Email-Werbung" (Spam) geben:

jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB). Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden, dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.

Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers. Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )

Danach soll der Streitwert betragen: - € 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger - € 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger - € 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger

Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.

http://www.e-recht24.de/forum/1783-illegal-spam-legal-spam.html


wim50
beantwortet von wim50 am 16. Februar 2009 22:26
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Aber nicht an den Freiherrn von Gravenreuth, der schreibt sofort eine Abmahnung. Allerdings macht der demnächst erst mal 14 Monate Pause.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 16. Februar 2009 22:49

Danke fuer den Hinweis! Habe mit viel Spass nachgelesen: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnterFreiherrvon_Gravenreuth


guslan
beantwortet von guslan am 16. Februar 2009 22:40
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Du darfst solche Adressen nicht nutzen. Selbst Anfragen, ob man regelmäßig Information senden darf ist verboten.
Es geht um Datenschutz und ohne Einverständnis des Besitzers darf die Adresse nicht benutzt werden.
Bei einer Anzeige kostet es dich 50.000 € Bußgeld und viel mehr.


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 16. Februar 2009 22:23
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Klar darfst du und es fördert den Bekanntheitsgrad. Aber das Image? Ich weiß nicht.

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 22:24

Schwachsinn !!!!!!

Kommentar von Simple_avatar7smallsusannne am 16. Februar 2009 22:25

Was heist Schwachsinn, also darf ichs nicht, warum, weis jemand wo das steht?

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 16. Februar 2009 22:27

Das findest Du überall im Netz. Zudem ist bekannt, dass man nicht unerlaubt Werbung verschicken darf.


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