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Darf ich Grafiken von Herstellern, dessen Ware ich in einem Onlineshop verwende, benutzen?

gefragt von bastler86 am 07.10.2007 um 21:26 Uhr

Ich bin gerade dabei einen Onlineshop aufzubauen und wollte wissen ob ich rechtlich gesehen die Fotos von den Herstellern meiner Ware nehmen darf um diese auf meinem Onlineshop zu verwenden. Also wenn ich einen Stoßdämpfer verkaufe, dass ich das Foto des Stoßdämpfers von deren Homepage in meinen Onlineshop tun darf. Oder hat das rechtliche Konsequenzen?


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dock69
beantwortet von dock69 am 8. Oktober 2007 00:45
7x
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Man kann das nicht pauschal voraussetzen. Im Normalfall wird der Hersteller nichts dagegen haben. Aber die Fotos hat eventuell eine Fotograf geschossen, der dadurch automatisch die Urheberrechte besitzt. Deshalb sollte man sich immer die schriftliche Genehmigung einholen, wenn man sicher sein will, dass es später keien Probleme gibt. Ich kenne einen Fall, da wollte der Hersteller für die Nutzung der Fotos Geld von seinen Händlern. Prinzipiell steht es ja dem Onlineshopbetreiber frei, selbst Fotos zu schießen.

Kommentar von 320679960947dc8190ff7e8505ff03bbsmallgoetzemann am 17. September 2008 16:53

Du liegst richtig! Die Rechte am Bild hat der Fotograf. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, das die Lieferanten keine Einwände haben, aber der beste Weg ist eine schriftliche Absicherung.

http://www.goetz-nemeth.de/leistungen.php

Kommentar von gerdn am 17. September 2008 17:04

Genau, anrufen ist zwar ok, solange die Geschäftsbeziehung läuft. Eine wirkliche Absicherung hat man aber nur, wenn man es schriflich macht.


Morris
beantwortet von Morris am 7. Oktober 2007 21:29
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Ich sehe keinen Grund, warum Du das nicht tun dürftest. Im Zweifel wende Dich an die Rechtsabteilung des Herstellers.

Kommentar von williwalter am 8. Oktober 2008 17:05

Wenn du ins Gesetzbuch schaust, dann wirst du sehend http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Kommentar von 320679960947dc8190ff7e8505ff03bbsmallgoetzemann am 8. Oktober 2008 17:29

Hallo williwalter, der Link geht ein bischen am Ziel vorbei. Hier ist gemeint: Ein Werk (persönliche geistige Schöpfung) im Sinne des deutschen Urheberrechts. Hierfür ist kein Copyright notwendig. Nach §1 UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst durch das Urheberrecht geschützt. Der Begriff Werk ist in §2 Abs.2 UrhG geregelt

tschau goetzemann


teekesselchen
beantwortet von teekesselchen am 7. Oktober 2007 21:36
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Bei den heutigen Copyrightgesetzen würde ich vorsichtig sein. Ich glaube es nämlich nicht. Das betrifft Bilder, wenn Du zB das Labelbild einscannst oder die Bilder von der Webseite des Herstellers verwendest. Da würde ich mich mit einer Anfrage um Benutzungserlaubnis der Bilder beim Hersteller rückversichern. Etwas anderes wäre es, wenn Du den Karton selber fotografierst. Dann ist es wiederum Dein Bild von dem Karton, den Du hast.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Oktober 2007 22:56

Copyright gibts in Deutschland nicht. Zu Urheberrecht incl. Nutzungsrechten findet man genug per google.


Felbi
beantwortet von Felbi am 8. Oktober 2007 08:30
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Ich würde wie von Teekesselchen vorgeschlagen verfahren. Bei Ebay z.B. wird dringend darauf hingewiesen auf keinen Fall Bilder des Herstellers zuz verwenden.


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