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Darf ich gesetzlich an mein eigenes Haus eine Überwachungskamera machen?

gefragt von hruntz8 am 10.02.2008 um 16:48 Uhr

habe ärger mit einem Nachbar, der sich beobachtet fühlt?

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Haus x 3.436 Kamera x 1.733 Nachbar x 367 Grundstück x 319 Überwachungskamera x 19

Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 10. Februar 2008 17:38
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Wenn die Kamera bei mir ins Schlafzimmer gerichtet wäre, hätte ich auch ein Problem damit.

Wenn sie ausschliesslich Teile Deines Grundstücks überwachen wird er wohl den Betrieb nicht verhindern können.


DrLove
beantwortet von DrLove am 10. Februar 2008 18:01
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ist immer knifflig in deutschland sein eigentum zu schützen!
sobald auch nur der zeh des nachbarn zu sehen ist, wenn dieser sich noch auf seinem grundstück befindet, gibt es ärger.
am besten du justierst sie so, dass sie nur dein grundstück/haus(tür) beobachtet und führst dem nachbarn vor, dass von seinem grund und boden nichts zu sehen ist. dann dürfte er ruhe geben.


regideur
beantwortet von regideur am 10. Februar 2008 17:43
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Solange Du nur Dein eigenes Grundstück aufnimmst ist das ok. Wenn Dein Nachbargrundstück mit drauf ist darfst Du die Bilder nicht speichern.


emjay
beantwortet von emjay am 10. Februar 2008 17:22
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Solange du nur dein eigenes Grundstück filmst, sehe ich keine Probleme.


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