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Darf ich für eine Bekannte in NL hier in Deutschland Ware annehmen ?

gefragt von biggi2111 am 23.05.2008 um 8:21 Uhr

Eine Bekannte aus NL möchte bei einer Firma was kaufen . Die Firma liefert aber nicht nach NL. Darf ich das Paket hier für sie annehmen und ihr dann weitergeben ? Was ist wenn sie dann ihre Ware nicht bezahlt? Muss ich dann haften, weil es an meine Postanschrift geliefert wurde ?

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schildi
beantwortet von schildi am 23. Mai 2008 08:31
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Lass dir vorher das Geld geben macht sie das nicht, die Ware nicht annehmen!


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 23. Mai 2008 08:27
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Nein, nicht wenn sie bei der Bestellung dich als Lieferadresse angegeben hat. Vorsichtshalber würde ich mir die Aushändigung des nicht geöffneten Paketes an sie schriftlich bestätigen lassen.

LG

Wieselchen

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 23. Mai 2008 08:29

Das ist auch eine Idee, dann hast Du wenigstens eine Bestätigung, dass Du es ihr weitergegeben hast! DH Wieselchen, gewusst wie Drogerie! ;-))


Eveline
beantwortet von Eveline am 23. Mai 2008 09:20
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Soweit meine Erfahrungen reichen, ist der Vertragspartner immer der, der die Ware bestellt, also den Kaufvertrag geschlossen hat. Wenn eine abweichende Lieferadresse angegeben ist, wird zwar dorthin geliefert, aber der Belieferte hat kein Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten. Meine Tochter in Frankreich hat schon oft etwas bestellt und zu mir liefern lassen. Ich könnte nicht mal sagen, ob sie dann immer pünktlich bezahlt hat oder Mahnungen bekommen hat, weil ich für den Lieferanten nicht der Ansprechpartner/Vertragspartner bin.


Tippse
beantwortet von Tippse am 23. Mai 2008 08:28
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Naja, rein theoretisch könnte es ja dann so gewesen sein, dass Du es auf fremden Namen bestellt hättest (aus Sicht der Firma), insofern könnte es schon sein, dass - wenn Deine Bekannte nicht bezahlt, sich die Firma an Dir schadlos haltet!


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