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Darf ich Fotos aus Onlinekatalog für private Nutzung kopieren

gefragt von ade28 am 21.06.2009 um 8:43 Uhr

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anonym
beantwortet von Hasenpub am 21. Juni 2009 08:46
3x
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so lange du sie niemanden zeigst oder veröffentlichst. Ist die Chance gering dass man wegen Eigentumsrechten verklagt wird. Selbst Fotos von Puplikationen gehören jemanden. Im Normalfall den Besitzer der Fotos anfragen

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Juni 2009 08:51

Meine Denke!


RedFred
beantwortet von RedFred am 21. Juni 2009 08:56
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Solange du die Fotos nur für dich verwendest (z. B. zum an die Wand hängen), spricht wohl nichts dagegen. Aber Vorsicht: Wenn du diese Fotos aber z. B. auf deiner eigenen Homepage verwenden willst, oder sie auch nur bei Ebay als Beispielbild einstellst, kann das ganz schnell großen Ärger geben und im schlimmsten Fall sogar richtig Geld kosten. Stichwort: Urheberrecht - Schau auch mal hier: http://www.irights.info/index.php?id=12


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2009 08:50
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Für die Benutzung an eigenem PC könntest du dir durchaus Bilder aus dem Netz ziehen. Vor Weitergabe in jeglicher Form (auch verarbeitet) sei jedoch ausdrücklich gewarnt.


NewHorizon
beantwortet von NewHorizon am 21. Juni 2009 09:06
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In den AGB des Onlinekatalogs muss ausdrücklich stehen " zur freien Verwendung " oder " Urheberfrei " oder ähnliches. Falls das nicht sein sollte bekommt man erhebliche Probleme. Die Strafsätze welche das Copyright verletzten betragen zwischen 1000 und 100.000 Euro. Bitte eher nicht verwenden. Ganz besonders darauf achten, wo das Bild ursprünglich herkommt. Gibt es ein C-Zeichen oder Urhebervermerk, Namen des Portals mit C, Name des Fotografen sind die Bilder meist geschützt.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 21. Juni 2009 09:09
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Hallo,

ein Urheber hat prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film. Mit der zunehmenden Digitalisierung kommt diesem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu, lassen sich digitale Güter doch besonders leicht vervielfältigen und verbreiten. Das Urheberrecht soll dabei die Rechte der Autoren schützen, Schranken für einen Ausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen von Rechteinhabern und Gesellschaft sorgen. Ja nach Rechtsraum unterscheiden sich die Ansätze des Urheberrechts zum Teil deutlich, auch wenn vor allem auf europäischer, aber auch globaler Ebene an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird. (Quelle: golem.de)

Mehr bei http://is.gd/14RZD

Gruß aus Hagen

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 22. Juni 2009 12:26

Danke für DH.


radihalle
beantwortet von radihalle am 21. Juni 2009 13:57
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Also für wirklich private Zwecke : Wer will Dir das verbieten bzw. wer merkt das denn?
Ich habe beim Aufbau meiner Homepage Logos der beteiligten Software-Firmen genutzt und zuvor diese Firmen um Genehmigung / Erlaubnis gefragt. Eine E-Mail; eine Antwort; und keine Probleme. Ich mach ja Werbung für diese Firmen.
Bei Unsicherheit: Eine Frage tut nicht weh; ist mein Motto.


Sebmirax
beantwortet von Sebmirax am 21. Juni 2009 08:44
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es kommt drauf an für was

Kommentar von ade28 am 21. Juni 2009 08:48

Es handelt sich um Gemälde.Ich möchte mir eine Sammlung zusammenstellen.Nur für mich.


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