Ich geh heut abend mit dem Fahrrad zu ner Freundin und da gibts dann halt Alk und ich wollt mal fragen ist dann mein Führerschein gefährdet wenn ich betrunken heim fahr ? bzw. bis wie viel promill darf ich noch fahren xD
gruß Alex

fürs Fahrrad gelten die gleichen Regeln, wie fürs Auto

Wie hast du denn deinen Führerschein gemacht, wenn du das nicht weißt?
bueten am 8. August 2009 15:47 genau
in deutschland gilt dass seltsame gesetz dass du am fahrrad erst ab 1,3promille mit fahrauffälligkeiten und ab 1,6 auch ohne fahrauffälligkeiten probleme bekommst.
Auch dort gelten die Promillegrenzen wie beim Auto.

Genauso wie beim Autofahren! Geh lieber zu Fuß! Oder lass den Alk weg! Man kann auch ohne lustig sein! ;o)
als sicherheit für dich würd ich nicht mit den fahrad fahren
bis wieviel promille weiß ich nicht! aber darfst nicht betrunken fahrrad fahren das steht fest..gibt geldstrafe und wenns hochkommt lappen wech

Du bist dann Verkersteilnehmer,das sagt jawohl alles.Mal ne frage bist du schon betrunken.lmw

Dass ist so.Also auch das Fahrrad stehen lassen. Schläfste halt bei der Freundin.

am besten trinkst du gar nix bei deiner freundin dann riskierst du auch nicht den führerschein. oder du kommst mit einem taxi zurück, weil auf dem fahrrad ist das gleichgewicht bisschen gefährdet nachdem du getrunken hast.immerhin bist du dann nur auf 2 rädern unterwegs. ;-)

solange du den Straßenverkehr nicht behinderst kannste so viel trinken wie du willst
das ist LEIDER nicht richtig. mit dem rad darfst du einen höheren blutalkoholwert haben als beim auto, auch wenn beide als verkehrsteilnehmer am strassenverkehr teilnehmen.
tobywood hat es richtig geschrieben
hab grad noch mal nachrecherchiert, aber die Aussage von Tobywood ist nicht ganz richtig. Es gilt bei Fahrrädern und einer Auffälligkeit schon die 0,3 Promille-Grenze
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2008/mai/080517_2.phtml