Ich bin noch bis heute einschließlich krankgeschrieben, hatte eine kleine OP, nichts wildes. Ich fühle mich schon wieder völlig fit und brauche dringend etwas aus dem Supermarkt. Wie sieht es rechtlich aus, darf ich solch notwendige Sachen erledigen wenn ich kranggescieben bin?
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Natürlich darfst du einkaufen gehen, ab Montag bist du ja wieder gesund geschrieben! Vorsichtig mußt du sein, wenn der Arzt Bettruhe verordnet! Ansonsten darfst du alles tun, um wieder gesund zu werden, natürlich nicht verreisen...;-))

Du bist schließlich verpflichtet, alles zu tun damit Du schnell wieder gesund wirst und hast sicher auch kein Bock lange krank zu sein.
Also mußt Du dich versorgen, sprich Nahrungsmittel einkaufen und Dir von der Apotheke Medikamente holen.
Auch wenn Du bettlägerig krankgeschrieben bist. Dafür sollte Dein AG Verständnis haben.
Du darfst mit ruhigen Gewissen einkaufen gehen, denn das gehört zum notwendigen Leben einfach dazu.
Genauso wie du zum Arzt gehen darfst, wenn du krankgeschrieben bist.

Ich nehme mal an, daß es den Heilungsprozess nicht sonderlich behindert, sondern eher fördert, wenn du dich bewegst.
Darum ist sicher nichts dagegen einzuwenden.
Das kommt ganz darauf an ob du bettlägerig krankgeschrieben bist.
Steht das auf dem Schein drauf? Das weiß ich gar nicht, den hat ja mein Chef bekommen! Mhm dann muss ich mir wohl besser einen Einkäufer suchen so wie es aussieht.
ETEAM am 6. Juli 2007 08:58 das steht nicht auf deinem Schein drauf, das sagt dir dein Arzt in der sprechstunde...was wurde denn operiert?
Crîtter am 6. Juli 2007 12:07 Selbst wenn Du bettlägerig krankgeschrieben gewesen wärst. Du kannst doch nicht bis Montag früh im Bett liegen und dann eine Stunde später auf Deinem Arbeitsplatz volle Leistung bringen. Du darfst ins Kino, an den See zum Baden, spazierengehen und selbstverständlich einkaufen.
[ironie]Nein, darfst du nicht. Du musst jetzt verhungern![/ironie]
Natürlich darfst du einkaufen gehen.
Hübscher Tag, wird der von der rendering-engine jetzt kursiv gesetzt? :-)

Während der Arbeitsunfähigkeit darfst Du nichts tun, was Deine Gesundung verzögern könnte.
Wer also wegen Sehnenscheidenentzündung im Handgelenk nicht arbeiten kann, der sollte sich nicht erwischen lassen, während er schwere Einkaufstaschen schleppt!
Wenn Deine OP nicht gerade Hand, Arm, Bein oder Fuss betraf, dann darfst Du natürlich auch Einkaufen gehen.
Natürlich darfste einkaufen gehen - kannst auch ins Wirtshaus gehen und dort spachteln - nur mit Sportaktivitäten würde ich biiiissl vorsichtig sein es sein denn es nennt sich Reha-Maßnahme.
Verhungern ist ja schliesslich auch ungesund :-) Gute Besserung.
richtig...;-))
bei Verhungerten sitzt das Leichenhemd auch immer so schlecht, als wenn Kind ein Erwachsenenkleidung trägt
Ophelia, Ophelia! Du machst Fonselli ja Angst! ;-))