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Darf ich Einkaufen gehen wenn ich krangeschrieben bin?

gefragt von Fonselli am 06.07.2007 um 8:51 Uhr

Ich bin noch bis heute einschließlich krankgeschrieben, hatte eine kleine OP, nichts wildes. Ich fühle mich schon wieder völlig fit und brauche dringend etwas aus dem Supermarkt. Wie sieht es rechtlich aus, darf ich solch notwendige Sachen erledigen wenn ich kranggescieben bin?


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Reply


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 6. Juli 2007 08:54
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Natürlich darfst du einkaufen gehen, ab Montag bist du ja wieder gesund geschrieben! Vorsichtig mußt du sein, wenn der Arzt Bettruhe verordnet! Ansonsten darfst du alles tun, um wieder gesund zu werden, natürlich nicht verreisen...;-))

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 6. Juli 2007 08:56

Verhungern ist ja schliesslich auch ungesund :-) Gute Besserung.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 6. Juli 2007 08:57

richtig...;-))

Kommentar von 25546fe55464aef59d6f46b52f22bcbdsmallOphelia am 6. Juli 2007 09:25

bei Verhungerten sitzt das Leichenhemd auch immer so schlecht, als wenn Kind ein Erwachsenenkleidung trägt

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small Crîtter am 6. Juli 2007 12:04

Ophelia, Ophelia! Du machst Fonselli ja Angst! ;-))


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 6. Juli 2007 08:59
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Du bist schließlich verpflichtet, alles zu tun damit Du schnell wieder gesund wirst und hast sicher auch kein Bock lange krank zu sein.

Also mußt Du dich versorgen, sprich Nahrungsmittel einkaufen und Dir von der Apotheke Medikamente holen.

Auch wenn Du bettlägerig krankgeschrieben bist. Dafür sollte Dein AG Verständnis haben.


elkera
beantwortet von elkera am 6. Juli 2007 09:05
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Du darfst mit ruhigen Gewissen einkaufen gehen, denn das gehört zum notwendigen Leben einfach dazu.

Genauso wie du zum Arzt gehen darfst, wenn du krankgeschrieben bist.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 6. Juli 2007 09:02
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Ich nehme mal an, daß es den Heilungsprozess nicht sonderlich behindert, sondern eher fördert, wenn du dich bewegst.

Darum ist sicher nichts dagegen einzuwenden.


anonym
beantwortet von boiboi am 6. Juli 2007 08:53
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Das kommt ganz darauf an ob du bettlägerig krankgeschrieben bist.




Kommentar von Fonselli am 6. Juli 2007 08:55

Steht das auf dem Schein drauf? Das weiß ich gar nicht, den hat ja mein Chef bekommen! Mhm dann muss ich mir wohl besser einen Einkäufer suchen so wie es aussieht.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 6. Juli 2007 08:58

das steht nicht auf deinem Schein drauf, das sagt dir dein Arzt in der sprechstunde...was wurde denn operiert?

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small Crîtter am 6. Juli 2007 12:07

Selbst wenn Du bettlägerig krankgeschrieben gewesen wärst. Du kannst doch nicht bis Montag früh im Bett liegen und dann eine Stunde später auf Deinem Arbeitsplatz volle Leistung bringen. Du darfst ins Kino, an den See zum Baden, spazierengehen und selbstverständlich einkaufen.


Netti
beantwortet von Netti am 6. Juli 2007 09:17
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Aber sicher - man muss nicht verhungern...


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 6. Juli 2007 09:19
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[ironie]Nein, darfst du nicht. Du musst jetzt verhungern![/ironie]
Natürlich darfst du einkaufen gehen.

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 6. Juli 2007 09:23

Hübscher Tag, wird der von der rendering-engine jetzt kursiv gesetzt? :-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. Juli 2007 13:29
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Während der Arbeitsunfähigkeit darfst Du nichts tun, was Deine Gesundung verzögern könnte.

Wer also wegen Sehnenscheidenentzündung im Handgelenk nicht arbeiten kann, der sollte sich nicht erwischen lassen, während er schwere Einkaufstaschen schleppt!

Wenn Deine OP nicht gerade Hand, Arm, Bein oder Fuss betraf, dann darfst Du natürlich auch Einkaufen gehen.


anonym
beantwortet von stefvol am 7. Juli 2007 10:36
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Natürlich darfste einkaufen gehen - kannst auch ins Wirtshaus gehen und dort spachteln - nur mit Sportaktivitäten würde ich biiiissl vorsichtig sein es sein denn es nennt sich Reha-Maßnahme.


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