Darf ich einen tätigen Verbrecher festhalten? - Gesetz - Ratschlag - Info

12 Antworten

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nach § 127 StPO ist es jedermann erlaubt einen straftäter festzunehmen, den er auf frischer tat ertappt hat. natürlich kann der festgenommene dann klagen, aber er wird kaum erfolg damit haben. das hat auch nichts mit selbstjustiz zu tun, sofern man den verdächtigen sofort den behörden übergibt. originaltext des § 127 Abs. 1 StPO:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
er kann gegen dich eine Anklage auf 'Freiheitsberaubung' erheben

Anklage kann sowieso nur die Staatsanwaltschaft erheben. Und den § 127 StPO haben andere schon erwähnt.

Wer gegen Gesetze verstößt, darf selbst nicht mehr auf den Schutz durch das Gesetz bauen.

Viele wissen es zwar nicht, aber auch als Bürger hat man das Recht, jemanden festzunehmen, wenn die Person gerade gegen ein Gesetz verstößt.

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1] Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme