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Darf ich einen nebenjob (auf selbstständige Basis) aufnehmen, wenn ich auf Teilzeit angestellt bin?

gefragt von Sheila5664Sheila5664 am 07.07.2009 um 14:37 Uhr

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nebenjob (833)
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anonym
beantwortet von steffi12345 am 7. Juli 2009 14:40
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ja du darfst ein nebengewerbe anmelden da darfst du allerdings nicht mehr wie 800€/jahr dazuverdienen,du darfst auch ein vollgewerbe anmelden und als (nebentätigkeit) ausüben da der steuerfreibetrag liegt bei 17500€,da bist du dann auch über den arbeitgeber versichert wa sein riessen vorteil für dich ist(das geht aber auch wenn du statt teilzeit vollzeit arbeitest)


Lizzyzuet
beantwortet von Lizzyzuet am 7. Juli 2009 14:39
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Wird in Deinem Vertrag stehen. Ansonsten schadet auch das GEspräch mit dem Arbeitgeber nicht.


anonym
beantwortet von Gingryu am 7. Juli 2009 14:41
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Steht in Deinem Arbeitsvertrag, ob das vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Wenn da nichts drin steht, darfst Du.

Pass aber auf wegen den Steuern. Alles was Du selbstständig nebenher verdienst, wirkt sich auch auf die Einkommensteuern aus, die Du in Deinem Teilzeitjob zahlen musst.

Kommentar von steffi12345 am 7. Juli 2009 14:42

so ein quatsch

Kommentar von Gingryu am 7. Juli 2009 15:57

Die Einkommensteueren richten sih nach dem Jährlichen Einkommen. Wenn Dein Jährliches Bruttoeinkommen aufgrund des selbstständigen Nebenverdienstes steigt, steigt auch der komplette Einkommenssteuersatz und dieser Einkommensteuersatz bezieht sich auf das komplette Einkommen inkl. dem Einkommen aus dem Teilzeitjob.

Beispiel: Du verdienst 20000€/Jahr im Teilzeitjob, Dein Chef führt dafür 10% Einkommensteuer ab. Rest 18.000€ (lassen wir mal die sozialen Abgaben weg)

Du verdienst nebenbei nochmal 10000 €, macht Jahresbrutto von 30000€ bei 30000 € beträgt der Einkommensteuersatz allerdings z.B. 12% d.H. Du musst 12% auf die 10000 aus der Selbstständigkeit Zahlen und die restlichen 2% Differenz zwischen den Steuern die Dein Arbeitgeber gezahlt hat und dem, was der Staat aufgrund des höheren Einkommensteuersatz verlangt darfst Du auch noch Zahlen.

Also Zahlst Du von den 10000 € 1200€ (12%)Einkommensteuer für die selbstständige Arbeit und auf die 20000€ vom Teilzeitjob nochmals 400€ (12%-10%=2%)nach


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