6 Antworten

Nein Normalerweise nicht.

Du darfst nur Sprinter bis 3500kg fahren und dieser ist da drüber.

Es sei den, im Fahrzeugschein wurde der Sprinter auf 3500kg zugelassen.

Wir haben einen Kunden, der ein vergleichbares Fz. hat (Zwillingsbereifung und Koffer) und die hat es auf 3500 zugelassen, obwohl mehr möglich waren

Also frag am Besten bei der Zulassungsstelle nach, ob die da was machen können

Nein, den darfst du nicht fahren. Steht auch in der Anzeige, dass das zGg bei 5.300kg liegt. Mit Klasse B darfst du max. 3.500kg fahren.


Bei den Mercedes Sprintern kannst du das ganz einfach an der ersten Zahl der Modellbezeichnung erkennen (hier 516). Steht vorne eine 2 oder eine 3, dann darfst du ihn fahren. Darüber hinaus nicht.



Sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt: Ja

Da ich gerade gesehen habe, dass dieser eine Zul. Gesamtgewicht von 5,3t aufweist darfst du diesen NICHT mit einem B Führerschein fahren. 

will nur ein Möbelstück Transport.

@maximr92

Egal, was Du transportierst. Du darfst das KFZ nicht mit B steuern. Es geht nicht um das tatsächliche Gewicht, sondern um das zulässige Gesamtgewicht.

zul. Gesamtgewicht 5.300 kg
du hast den Führerschein noch nicht lange, DEN darfst NICHT fahren; nur bis zul. GGw von 3,5 T. 


vor dem 01.04.1980 den FS erworben; damit dürftest den Fahren. 




zGG 5300kg

Darfst du das mit deinem Führerschein?