Darf ich einen gebuchten Urlaub vor Antragstellung für Hartz4 antreten?

4 Antworten

Wenn du unbedingt verreisen willst, stell´ deinen Hartz-IV-Antrag erst nach deinem Urlaub (allerdings musst du wissen, wovon du in der Zwischenzeit lebst und wie du dich krankenversicherst). Falls du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, die auch bei Arbeitslosigkeit in Kraft tritt, kannst du deine Reise noch stornieren. Du schreibst nicht, wann dein Urlaub beginnen soll, aber in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit müssen sie ihn dir nicht genehmigen, da in dieser Zeit (nach deren Lesart) die Vermittlungschancen am größten sind. Ein wohlwollender Sachbearbeiter wird dir evtl. auf Grund deiner Krankheit den Urlaub trotzdem genehmigen, aber sicher sein kannst du dir da nicht.

Solange du noch keine Leistung beziehst, kannst du selbstverständlich ohne Genehmigung verreisen (das habe ich vor Jahren auch so gemacht).


Der Wiederspruch wurde abgelehnt weil ein sehr gut ausgebildeter Arzt, ein absoluter Fachmann seiner Branche festgestellt hatte, dass ich voll belastbar bin obwohl ich trotz Knie TEP's beiderseits nach der Op re. sehr starke Beeinträchtigungen habe. Nach Schulter Op re. stark in der Bewegung eingeschränkt bin. Die Schulter li. nächsten Monat operiert werden muss. Im Spätherbst die rechte Hüfte ersetzt werden muss und im nächsten Sommer die li. Hüfte komplett ersetzt wird. Somit stehen nur noch kleine Op's aus evtl. von beiden Ellbogen. Psychosomatische Seite wurde gar nicht beachtet, Fibro wurde heruntergespielt usw. Bin seit 11 Jahren VDK Mitglied die meinten nur: klar kann man klagen aber das würde sich in die Länge ziehen, bis zu zwei Jahre und die könnten mir eh nur die Schreibarbeit abnehmen ich sollte einfach neu beantragen.

Die haben keine andere Wahl, da sie sonst die Stornokosten zu tragen hätten.

Warum wurde der Widerspruch abgelehnt? Hast du Klage vor dem Sozialgericht eingereicht? Wirst du in der hinsichtlich anwaltlich vertreten?

Der Wiederspruch wurde abgelehnt weil ein sehr gut ausgebildeter Arzt,
ein absoluter Fachmann seiner Branche festgestellt hatte, dass ich voll
belastbar bin obwohl ich trotz Knie TEP's beiderseits nach der Op re.
sehr starke Beeinträchtigungen habe. Nach Schulter Op re. stark in der
Bewegung eingeschränkt bin. Die Schulter li. nächsten Monat operiert
werden muss. Im Spätherbst die rechte Hüfte ersetzt werden muss und im
nächsten Sommer die li. Hüfte komplett ersetzt wird. Somit stehen nur
noch kleine Op's aus evtl. von beiden Ellbogen. Psychosomatische Seite
wurde gar nicht beachtet, Fibro wurde heruntergespielt usw. Bin seit 11
Jahren VDK Mitglied die meinten nur: klar kann man klagen aber das würde
sich in die Länge ziehen, bis zu zwei Jahre und die könnten mir eh nur
die Schreibarbeit abnehmen ich sollte einfach neu beantragen.

In dem Fall wird das sicher genehmigt werden.

Selbstverständlich musst du deinen Sachbearbeiter darüber aufklären.