Ich habe jede Menge selbst ausgesamte Bergahorne in meinem großen Garten. Diese ziehe ich alle ausschließlich als Sträucher an der Grundstücksgrenze im Abstand von 1,80 Metern mit einer Endhöhe von 3,5 Metern. Der Bergahorn gehört zur den stark wachsenden Bäumen, ist aber in der Liste für NRW selbst nicht aufgeführt. Trotzdem möchte ich sicher gehen, dass diese als Sträucher in dem o.g. Abstand stehen dürfen. Kann mir hier jemand eine fachliche Auskunft liefern? Im Netz habe ich bisher dazu nichts gefunden.
Vielen Dank im voraus für die Antwort
ich habe miterlebt, dass Beamte der Stadtverwaltung kamen und darauf bestanden, dass die nicht gelisteten Pflanzen aus den privaten Gärten wieder entfernt wurden. Bevor du pflanzt, solltest du dir schriftlich die Genehmigung holen. Damit entgehst du ggf. eine Menge Ärger.