gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
52 

Darf ich einen auf meinem Stellplatz parkenden fremden PKW einparken?

gefragt von hannah am 08.10.2007 um 18:50 Uhr

Meine Freundin hat einen Stellplatz auf dem regelmäßig Hotelbesucher parken, um die Parkhausgebühren im Hotel zu sparen. Sie hat es so langsam satt und überlegt sich, das nächste Mal so einen fremden Wagen einfach einzuparken, ich habe ihr geraten das zu lassen. Das ist doch glaube ich gar nicht erlaubt, oder?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (16107)
Auto (8221)
Stellplatz (28)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Kabark
beantwortet von Kabark am 8. Oktober 2007 18:52
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast Recht, das erfüllt den Tatbestand der Nötigung und kann böse nach hinten losgehen.


datCudaViech
beantwortet von datCudaViech am 8. Oktober 2007 18:52
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist nicht erlaubt.. wenn es ihr stellplatz ist kann sie den fremden parker abschleppen lassen...auf seine kosten versteht sich...

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Oktober 2007 19:15

wobei sie die Kosten erst mal als Auftraggeber vorstrecken muss. Und ob sie die Kosten vom Halter dann erstattet bekommt???

Kommentar von Simple_avatar2smalldatCudaViech am 8. Oktober 2007 19:17

doch bekommt sie eigentlich erstattet...zur not kann sie auch einfach zur polizei gehen aber die werden ihr auch sagen das sie den abschleppdienst holen soll...

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 8. Oktober 2007 19:21

Was gr1su meint ist, dass der Auftraggeber dann seinem Geld hinterher laufen muss: Rechnung schreiben und hoffen, dass derjenige auch zahlt. Auch wenn man Recht hat, heißt es noch lange nicht, dass man es auch gleich bekommt. Mahnungen und Mahnbescheide müssen geschrieben, auch auch diese Kosten müssen vorgestreckt werden.


anonym
beantwortet von mika1 am 8. Oktober 2007 18:53
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann verstehen, dass sie sich hierüber ärgert, aber das Einparken ist verboten und kann sogar zu einer Anzeige wegen Nötigung führen. Also lieber nicht machen!

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 8. Oktober 2007 20:13

Aber es ist doch auch Nötigung wenn ich wegen solchen Idioten ewig nach einem anderen Parkplatz suchen muss , oder ?

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 9. Oktober 2007 22:12

@turbojoergi
Ja, das stimmt. Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass das Gesetz die Täter eher schützt als die Opfer.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 8. Oktober 2007 19:59
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe mir ein Schild aufgestellt, Privatgrundstück! unberechtigt parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt! Seitdem hat erst eine Frau dort geparkt. Die meinte man könne doch nicht wissen, daß das privat sei. Das Schild hängt in Augenhöhe des Autofahrers!

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 8. Oktober 2007 20:15

Es gibt Leute , denen kannst Du so ein Schild auf die Stirn tackern und die merken es trotzdem nicht .


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 8. Oktober 2007 19:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es ein gemieteter Stepplatz ist, bezahlst du sicherlich Gebühren. Ich würde die Autonummer notieren und das Auto abschleppen lassen. Natürlich musst du damit rechnen, dass der Parksünder sein Wagen wegfährt, bevor die Abschleppkolonne eintrifft. Dann bleibst du vorerst auf den Kosten sitzen. Es bleibt dir dann nur die Klage, um dein Geld wiederzubekommen.





anonym
beantwortet von Kaldex am 8. Oktober 2007 19:34
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie wäre es mit Luft ablassen (1 Reifen reicht)?. Hat mir allen Ernstes die Polizei empfohlen; es sei keine Sachbeschädigung sondern nur grober Unfug.

Kommentar von cherusker18 am 9. Oktober 2007 11:36

Halte ich für absolut unzulässig. Zum einen kann sehr wohl der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt werden. Sollte infolge des luftleeren Reifens, was evtl. nicht erkannt wurde, die Fahrt angetreten werden und es kommt wegen des vorsätzlich "geplätteten Reifens" zu einem Verkehrsunfall, dürfte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren gegen den Luftablasser wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eingeleitet werden. Und im übrigen: Auch wenn die Luft aus dem Reifen ist, der Parkplatz bleibt auch danach noch blockiert.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 9. Oktober 2007 11:47

lol, dein Freund und Helfer. Lass dich nicht erwischen. ;-) Und viel Glück, ich mag die Leute auch nicht. Wenn ich schon blöd parke, lege ich wenigstens die Handynr. in die Scheibe, damit man anrufen kann, wenn wirklich einer weg muss.

Kommentar von Kaldex am 9. Oktober 2007 20:31

@cherusker: mir wurde auch schon die Luft (mutmaßlicher Mobbingakt seitens meines Vermieters) abgelassen. Die Polizei achtet bei platten Reifen SEHR darauf, ob sie platt gestochen oder NUR die Luft abgelassen wurde. Und zwar so sehr, daß die "Grünen" es ablehnten, eine Anzeige aufzunehmen, weil NUR die Luft abgelassen wurde. Daß einer nicht merkt, daß er mit einem oder mehreren platten Reifen los fährt, halte ich allerdings für absurd - was Du da konstruierst. Daß der Ppl. dann noch immer blockiert ist, stimmt. Aber einige Taxifahrer verfahren bei blockierten Halteplätzen meines Wissens auch so. Sie behaupten, dann würde die betroffene Person nie mehr auf nem Taxiplatz stehn ...

Kommentar von Kaldex am 9. Oktober 2007 20:40

@komaberl: welche Leute magst Du nicht? Die Bullen oder die Parkplatzblockierer? Das mit der Handy# halte ich für keine gute Lösung. 1) nicht jeder hat n Handy. 2) Niemand ist verpflichtet, einen solche Blockierer auf eine Kosten auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. 3) Es bleibt Zeitdiebstahl ggü. dem Blockierten. Leider ist Zeitdiebstahl als eine Form der Nötigung nicht justitiabel.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 9. Oktober 2007 20:58

@kaldex Die Blockierer, Polizei ist nett und hilfreich in Berlin.


minister
beantwortet von minister am 8. Oktober 2007 20:14
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Letztendlich sind die meisten Ideen mit ziemlich viel Ärger verbunden. Letztlich wird nur eine klappbare Absperrstange helfen, die man abschließen kann. Vielleicht wird die sogar vom Vermieter spendiert.

Kommentar von cherusker18 am 9. Oktober 2007 11:37

Die einzig wahre Lösung.


vincent
beantwortet von vincent am 8. Oktober 2007 21:24
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Privatparkplatz. Darf ich einen unberechtigt Parkenden zuparken, ohne eine Nachricht zu hinterlegen. Hier gibt es viele hilfreiche Aussagen.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 8. Oktober 2007 19:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steht da nirgends Privatparkplatz, mit einem Hinweis dass fremde PKW abgeschleppt werden?


Monikla
beantwortet von Monikla am 8. Oktober 2007 19:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich, die Polizei zu rufen. Die veranlasst dann das Abschleppen und Deine Freundin muss nicht für die Kosten aufkommen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Oktober 2007 19:16

Auf Privatgelände wird die Polizei nicht tätig.

Kommentar von cherusker18 am 9. Oktober 2007 11:40

Jein. Begründung: Tätig wird die Polizei nur in der Form, dass man dem Zugeparkten die Halterdaten beschafft um entstandene Kosten eintreiben zu können. Abschleppen wird sie vom Privatgelände, wenn es nur um Parkdinge geht, nicht.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 9. Oktober 2007 11:48

Vollkommen richtig, die fahren wieder ohne einen Handschlag.


anonym
beantwortet von didiz am 9. Oktober 2007 07:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Privatparkplatz mit einem abschließbaren, umlegbaren Poller sichern.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.