Meine Freundin hat einen Stellplatz auf dem regelmäßig Hotelbesucher parken, um die Parkhausgebühren im Hotel zu sparen. Sie hat es so langsam satt und überlegt sich, das nächste Mal so einen fremden Wagen einfach einzuparken, ich habe ihr geraten das zu lassen. Das ist doch glaube ich gar nicht erlaubt, oder?

Du hast Recht, das erfüllt den Tatbestand der Nötigung und kann böse nach hinten losgehen.
das ist nicht erlaubt.. wenn es ihr stellplatz ist kann sie den fremden parker abschleppen lassen...auf seine kosten versteht sich...
gri1su am 8. Oktober 2007 19:15 wobei sie die Kosten erst mal als Auftraggeber vorstrecken muss. Und ob sie die Kosten vom Halter dann erstattet bekommt???
doch bekommt sie eigentlich erstattet...zur not kann sie auch einfach zur polizei gehen aber die werden ihr auch sagen das sie den abschleppdienst holen soll...
pooky am 8. Oktober 2007 19:21 Was gr1su meint ist, dass der Auftraggeber dann seinem Geld hinterher laufen muss: Rechnung schreiben und hoffen, dass derjenige auch zahlt. Auch wenn man Recht hat, heißt es noch lange nicht, dass man es auch gleich bekommt. Mahnungen und Mahnbescheide müssen geschrieben, auch auch diese Kosten müssen vorgestreckt werden.
Ich kann verstehen, dass sie sich hierüber ärgert, aber das Einparken ist verboten und kann sogar zu einer Anzeige wegen Nötigung führen. Also lieber nicht machen!
turbojoergi am 8. Oktober 2007 20:13 Aber es ist doch auch Nötigung wenn ich wegen solchen Idioten ewig nach einem anderen Parkplatz suchen muss , oder ?
guslan am 9. Oktober 2007 22:12 @turbojoergi
Ja, das stimmt. Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass das Gesetz die Täter eher schützt als die Opfer.

Ich habe mir ein Schild aufgestellt, Privatgrundstück! unberechtigt parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt! Seitdem hat erst eine Frau dort geparkt. Die meinte man könne doch nicht wissen, daß das privat sei. Das Schild hängt in Augenhöhe des Autofahrers!
turbojoergi am 8. Oktober 2007 20:15 Es gibt Leute , denen kannst Du so ein Schild auf die Stirn tackern und die merken es trotzdem nicht .

Wenn es ein gemieteter Stepplatz ist, bezahlst du sicherlich Gebühren. Ich würde die Autonummer notieren und das Auto abschleppen lassen. Natürlich musst du damit rechnen, dass der Parksünder sein Wagen wegfährt, bevor die Abschleppkolonne eintrifft. Dann bleibst du vorerst auf den Kosten sitzen. Es bleibt dir dann nur die Klage, um dein Geld wiederzubekommen.
Wie wäre es mit Luft ablassen (1 Reifen reicht)?. Hat mir allen Ernstes die Polizei empfohlen; es sei keine Sachbeschädigung sondern nur grober Unfug.
Halte ich für absolut unzulässig. Zum einen kann sehr wohl der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt werden. Sollte infolge des luftleeren Reifens, was evtl. nicht erkannt wurde, die Fahrt angetreten werden und es kommt wegen des vorsätzlich "geplätteten Reifens" zu einem Verkehrsunfall, dürfte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren gegen den Luftablasser wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eingeleitet werden. Und im übrigen: Auch wenn die Luft aus dem Reifen ist, der Parkplatz bleibt auch danach noch blockiert.
lol, dein Freund und Helfer. Lass dich nicht erwischen. ;-) Und viel Glück, ich mag die Leute auch nicht. Wenn ich schon blöd parke, lege ich wenigstens die Handynr. in die Scheibe, damit man anrufen kann, wenn wirklich einer weg muss.
@cherusker: mir wurde auch schon die Luft (mutmaßlicher Mobbingakt seitens meines Vermieters) abgelassen. Die Polizei achtet bei platten Reifen SEHR darauf, ob sie platt gestochen oder NUR die Luft abgelassen wurde. Und zwar so sehr, daß die "Grünen" es ablehnten, eine Anzeige aufzunehmen, weil NUR die Luft abgelassen wurde. Daß einer nicht merkt, daß er mit einem oder mehreren platten Reifen los fährt, halte ich allerdings für absurd - was Du da konstruierst. Daß der Ppl. dann noch immer blockiert ist, stimmt. Aber einige Taxifahrer verfahren bei blockierten Halteplätzen meines Wissens auch so. Sie behaupten, dann würde die betroffene Person nie mehr auf nem Taxiplatz stehn ...
@komaberl: welche Leute magst Du nicht? Die Bullen oder die Parkplatzblockierer? Das mit der Handy# halte ich für keine gute Lösung. 1) nicht jeder hat n Handy. 2) Niemand ist verpflichtet, einen solche Blockierer auf eine Kosten auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. 3) Es bleibt Zeitdiebstahl ggü. dem Blockierten. Leider ist Zeitdiebstahl als eine Form der Nötigung nicht justitiabel.
@kaldex Die Blockierer, Polizei ist nett und hilfreich in Berlin.

Letztendlich sind die meisten Ideen mit ziemlich viel Ärger verbunden. Letztlich wird nur eine klappbare Absperrstange helfen, die man abschließen kann. Vielleicht wird die sogar vom Vermieter spendiert.
Die einzig wahre Lösung.
Privatparkplatz. Darf ich einen unberechtigt Parkenden zuparken, ohne eine Nachricht zu hinterlegen. Hier gibt es viele hilfreiche Aussagen.
Steht da nirgends Privatparkplatz, mit einem Hinweis dass fremde PKW abgeschleppt werden?

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich, die Polizei zu rufen. Die veranlasst dann das Abschleppen und Deine Freundin muss nicht für die Kosten aufkommen.
gri1su am 8. Oktober 2007 19:16 Auf Privatgelände wird die Polizei nicht tätig.
Jein. Begründung: Tätig wird die Polizei nur in der Form, dass man dem Zugeparkten die Halterdaten beschafft um entstandene Kosten eintreiben zu können. Abschleppen wird sie vom Privatgelände, wenn es nur um Parkdinge geht, nicht.
Vollkommen richtig, die fahren wieder ohne einen Handschlag.
Den Privatparkplatz mit einem abschließbaren, umlegbaren Poller sichern.