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Darf ich eine Rasenfläche pachten und darauf in einem Bauwagen wohnen?

gefragt von 1001frage am 27.11.2007 um 20:02 Uhr

ich möchte ein paar quadratmeter wiese pachten (kleingartensiedlung, auf einem feld, in einem waldgebiet oder ähnliches!) und dort mit meinem bauwagen wohnen! ist das rechtlich möglich? wie groß darf der wagen sein? was muss ich rechtlich beachten?

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Recht x 35.189 wohnen x 7.304 Bauwagen x 11 alternatives Wohnen x 1

anonym
beantwortet von AndreasAbend am 27. November 2007 21:06
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In dem Fall ist immer zu beachten, das nicht überall gewohnt werden kann. Ein Dauerhaftes Wohnen ist nur Zulässig, wo die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -möglichkeiten bestehen. Hier könnte es u.U. auch zu Problemen mit dem Umweltamt geben, denn es muss der nachweis für die fachgerechte Entsorgung aller Abfälle erbracht werden. Auch der Hinweis mit dem ortsfesten baulichen Anlage ist wichtig. Mit einer beweglichen Anlage könnte dies eventuell mit einem Wohnwagen bzw. Wohnmobil verglichen werden. Grundsätzlicher Rat: Infos vom Meldeamt, Bauamt (auch im Bezug auf den Flächennutzungsplan / B-Plan) und der Abfallentsorgung sowie den Versorgungsträgern für Wasser und Abwasser einholen. Und dies natürlich vor Abschluss eines Pachtvertrages.


Luise
beantwortet von Luise am 27. November 2007 20:27
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Ganz auskennen tu ich mich nicht, aber ein paar Dinge, die ich weiß:

Es hängt erstens davon ab, ob der Wohnwagen/Bauwagen beweglich ist, d.h. einfach bewegbar, u.U. sogar zugelassen. Dauerhaft feststehen darf er auf keinen Fall (z.B. aufgebockt oder ohne Reifen und evtl. mit zusätzlichem Dach), sonst gilt er als "Bauliche Anlage", deren Zulässigkeit die Bauordungen der Länder oder im Außenbereich das Baugesetzbuch BauGB regelt. Danach wären nur landwirtschaftlich genutzte bauliche Anlagen zulässig (für Vollerwerbslandwirtschaft, also 3 Hasen reichen nicht).

Wenn er beweglich ist, dann kann er wahrscheinlich auf Deinem Grundstück stehen, aber es fragt sich, ob er als Hauptwohnsitz dienen kann. Dazu müsste man sich im Melderecht auskennen.

Es haben mehr Leute so ein Problem, deshalb gibt es ja auch Regelungsmöglichkeiten/-versuche der Kreisbehörden. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1625440.html

Auf keinen Fall in ein Naturschutzgebiet stellen und Dich weiter informieren. Und das Teil bewegen - es darf nicht ortsfest sein oder ortsfest erscheinen.

Leider weiß ich es auch nicht allumfassend, aber zu mindest den Teil Baurecht, den du auf jeden Fall vermeiden musst, d.h. keine ortsfeste Anlage/bauliche Anlage.

Aber wenn das jeder machen würde, wo kämen wir da hin. Also besser irgendwo am Rande eines Ortes oder bei einem Bauernhof, dann hättest Du auch Grundversorgung mit Wasser und Strom.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 27. November 2007 20:31

In Kleingartensiedlungen gibt es oft in dem Bebauungsplan und/oder in deren Satzung eine Bestimmung, dass nicht dauerhaft dort gewohnt werden darf. Also Achtung.

Kommentar von Teddine am 28. November 2007 10:59

Auch ein beweglicher Bau/Wohnwagen ist eine bauliche Anlage sein, wenn er nach dem Willen des Aufstellers länger dort stehen soll. (was hier gegeben wäre). Ohne eine Baugenehmigung geht also gar nichts.

Kommentar von B543cf900a95cd1ef99c6aae425992f1smallChief001 am 14. Januar 2008 10:46

Ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen wird auch aufgebockt und ist doch beweglich bzw. keine "Bauliche Anlage" !


butz1510
beantwortet von butz1510 am 27. November 2007 20:05
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Das solltest Du mit Deinem zuständigen Baurechtsamt bzw. Liegenschaftsamt abklären. Man darf nicht überall wohnen.

Kommentar von 1001frage am 27. November 2007 20:09

Kennt sich denn niemand damit aus?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 27. November 2007 20:11

Nee, weil ja keiner weiß, wo genau Du wohnst, in welchem Gebiet Dein Bauwagen stehen soll etc. Die von den o.g. Ämtern wissen das aber genau, daher mein Rat, die zu fragen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 27. November 2007 20:56

Wenn Du dort frägst, dann ist die Antwort NEIN, die haben ständig damit zu tun, sowas zu verhindern.


anonym
beantwortet von Teddine am 28. November 2007 11:02
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Du brauchst mit großer Sicherheit eine Genehmigung vom Bauamt. Nach dem Bundesrecht ist eine bauliche Anlage aufgrund der "städtebaulichen Relevanz" gegeben. Dafür reicht aus, dass dies ein problem werden würde wenn es dir andere Nachmachen. Da die entsprechenden Vorschriften über eine Genehmigung je nach Bundesland unterscheidlich sind, kann man dir ohne weiteren Infos leider nicht weiterhelfen.


anonym
beantwortet von steinrocks am 27. November 2007 20:05
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das darfst du schon, und du hast recht, die miete ist einfach sehr, du musst nur dich an die behörde, wenden


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