Also in den Himmel

Nur von Deinem grundstück aus und mit kleinem waffenschein
Wenn du ein eigenes Grundstück hättest, dürftest du.Hast du kein eigenes Grundstück darfst du net.
Weil: Der kleine Waffenschein (den du hoffentlich besitzt), berechtigt dich zum Führen der Waffe.
Hast du nur die Waffenbesitzkarte, darfst du diese nur in deiner Wohnung aufbewahren.Und nicht abfeuern... Zumal das Abfeuern dieser Waffe vor der Wohnung gegen sämtliche Brandschutzregeln verstösst, die mir grad so aus dem Kopf einfallen - und wahrscheinlich noch gegen viele mehr... ;)
Volker13 am 3. Oktober 2009 18:22 Waffenbesitzkarte für eine Gas/-oder Schreckschusspistole? Geht es noch???????

von der wohnung? :D haha das wird dann als brandstiftung ausgelegt von den bullen wenn die dich erwischen also wenn du von irgend einem grundstück schießen kannst dann machs ansonsten nicht

können JA dürfen NEIN
Volker13 am 3. Oktober 2009 17:52 falsch!
Und wenn ich eine Wohnung miete? Darf ich das auch dort vor der Wohnung?
Klares Nein! Der kleine WS berechtigt zum Führen der Waffe, nicht jedoch zur sinnlosen Nutzung