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Darf ich eine Gas/ Signalpistole mit LichtspurKnall usw. laden und auch damit zu Silvester schießen?

gefragt von MaleCinderella am 03.10.2009 um 17:51 Uhr

Also in den Himmel

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gg x 215

Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Oktober 2009 17:52
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Nur von Deinem grundstück aus und mit kleinem waffenschein

Kommentar von MaleCinderella am 3. Oktober 2009 17:53

Und wenn ich eine Wohnung miete? Darf ich das auch dort vor der Wohnung?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Oktober 2009 17:57

Klares Nein! Der kleine WS berechtigt zum Führen der Waffe, nicht jedoch zur sinnlosen Nutzung


anonym
beantwortet von Niysa93 am 3. Oktober 2009 18:20
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Wenn du ein eigenes Grundstück hättest, dürftest du.Hast du kein eigenes Grundstück darfst du net.

Weil: Der kleine Waffenschein (den du hoffentlich besitzt), berechtigt dich zum Führen der Waffe.

Hast du nur die Waffenbesitzkarte, darfst du diese nur in deiner Wohnung aufbewahren.Und nicht abfeuern... Zumal das Abfeuern dieser Waffe vor der Wohnung gegen sämtliche Brandschutzregeln verstösst, die mir grad so aus dem Kopf einfallen - und wahrscheinlich noch gegen viele mehr... ;)

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Oktober 2009 18:22

Waffenbesitzkarte für eine Gas/-oder Schreckschusspistole? Geht es noch???????


paratrooperBW
beantwortet von paratrooperBW am 3. Oktober 2009 17:56
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von der wohnung? :D haha das wird dann als brandstiftung ausgelegt von den bullen wenn die dich erwischen also wenn du von irgend einem grundstück schießen kannst dann machs ansonsten nicht


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 3. Oktober 2009 17:52
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können JA dürfen NEIN

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Oktober 2009 17:52

falsch!


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