Darf ich eine Birke in meinem Garten fällen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darfst du,weil sie ein Unkraut ist

Keine Ahnung !

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Wie bitte sehr???

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was ist das den für ein quatsch ne bire ist doch kein unkraut !!!

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Red keinen Schmarrn!

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Wann ist eine Genehmigung erforderlich? Dann: Der Baum muß, gemessen in 1,0 m Höhe über dem Erdboden, einen Stammumfang von mindestens 30 cm besitzen. Intensiv bewirtschaftete Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Edeleberesche sind ausgenommen. In der Zeit vom 1.3. bis 30.9. eines Jahres ist die Beseitigung nur unter Angabe über zwingende Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme möglich.

An wen ist der Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen? 1. Handelt es sich um Wald, ist der Antrag an das zuständige Forstamt zu richten. 2. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag an die Gemeindeverwaltung zu stellen. 3. Besteht eine akute Gefahr, die sofortiges Handeln erfordert, ist ein Antrag formlos an das zuständige örtliche Ordnungsamt zu richten.

Was muß ein Baumfällantrag beinhalten? 1. Lage- und Bestandsplan des Grundstückes mit Anzahl, Standort, Art, Höhe und Stammumfang in 1,0 m Höhe für alle auf dem Grundstück befindlichen Bäume (> 30 cm Umfang in 1,0 m Höhe). 2. Markierung des zur Fällung beantragten Baumes auf dem Plan sowie Foto des Baumes. 3. Begründung des Antrages 4. Eventuell bereits vorgesehene Ersatzpflanzungen.

Welche Bestimmungen gibt es für die Sommerzeit (Nist- und Brutzeit)? Vom 1. März bis zum 30. September jeden Jahres sollen Bäume, aber auch Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlicher Bewuchs außerhalb des Waldes nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Art vernichtet werden. Ist dies trotzdemerforderlich, muß ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung an die untere Naturschutzbehörde gerichtet werden.

Ein Anruf beim zuständigen Umweltamt wird es dir sagen. Es gibt unterschiedliche Regeln je nachdem wo du wohnst (Stadt, Land, Schutzgebiet, etc etc). Bei einer jungen Birke würde ich spontan sagen, daß du die fällen darfst wenn sie nicht allzu groß ist und in deinem Garten "von selber" gewachsen ist. Bei einer alten Eiche sähe die Lage anders aus.

Eigentlich schon. Aber man sollte zur Sicherheit bei seiner Stadtverwaltung nachfragen, ob es Einwände gibt.

sie steht doch auf deinem grundstück und gehört somit dir also warum nicht es ist dein besitztum

Von wegen. Das kann teuer werden.

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Frage ich mich auch, wo leben wir??? DH

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Sowas kann man nur schreiben,wenn man keine Ahnung hat.dafür gibts auch noch Punkte...WAHNSINN!!!

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