Rubinya am 06.05.2008 um 11:32 Uhr
Aber natürlich! Wer sollte Dir das verwehren? Ich habe meine Mutter nochmal auf die Stirn geküsst und ihre Hand gestreichelt.

Solange der Sarg noch offen ist,darfst du das natürlich,manche haben nur eine verständliche "Scheu"davor,die man dannrespektieren sollte!
Eine zärtliche Geste ist in der Situation des endgültigen Abschieds sicherlich angemessen, wenn sie Deinem inneren Bedürfnis entspringt.

Ich glaube ich würde aus Respekt eine Tote nicht streicheln wollen.
Mir ist allerdings kein Gesetz bekannt, welches das Berühren einer Toten (ob aufgebahrt oder nicht) verbieten würde.
Kann man seinen Respekt nicht auch durch eine zärtliche Berührung zum Ausdruck bringen? Das machst Du doch bei Lebenden auch.
Baiana am 6. Mai 2008 11:56 Das hängt wohl mit der Definition von Respekt ab - man kann genauso argumentieren, dass man aus Respekt vor dem Toten diesem noch eine letzte Ehre erweisen möchte, den evtl. vorhandenen Ekel überwindet und sich auch noch einmal körperlich von ihm verabschiedet.

selbstverständlich, eine letzte Berührung auch ein letzter Kuß können dem Trauernden den Abschied, das Loslassen ungemein erleichtern.