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Darf ich ein Stellenangebot vom Arbeitsamt ablehnen?

gefragt von latra am 09.03.2008 um 10:09 Uhr

Ein nettes Hallo aus Kassel, ich stelle heir eine Frage für meine Schwiegermutter! Sie ist jetzt 56 Jahre und wurde ende letzten Jahres Arbeitslos. Nun wurde Ihr eine Stelle in einem privatem Altersheim angeboten. Meine Schwiegermutter stelle sich dort vor und erfuhr, dass es sich nicht nur um Raumpflege, sondern auch um die Betreuung der älteren Menschen dort handeln würde. Außerdem soll Sie Besorgungsfahrten mit Ihrem eigenem PKW machen und das auf ihre Kosten.Wir haben uns über das private Altersheim erkundigt und nur negative Erfrahrungen sammeln dürfen. Meine schwiegermutter hat daraufhin die Stelle abgelehnt und nun hat Sie eine komplette Sperre bekommen. Ist das rechtens?


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10 Tage (1)
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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. März 2008 10:13
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Sie hätte sich ja dort einbringen können, die alten Leute hätten sich über Betreuung gefreut und sie hätte wieder ihren Lebensunterhalt selbt erarbeitet.Privatfahrten hätte sie selbstverständlich verweigern dürfen. Eine dann evtl. Kündigung hätte sie von einer Sperre verschont. Sie soll versuchen, es dem Arbeitsamt ausführlich zu erklären.

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve♥ am 9. März 2008 10:15

Guten Morgen, HerrLich:)


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. März 2008 10:14
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Ich würde es mit einem Widerspruch versuchen. Da nochmals die negativen Bemerkungen erwähnen. Außerdem weiß das Arbeitsamt in der Regel von sogenannten "schwarzen Schafen". Ich kenne einen Fall, da ist die Ablehnung bei solch einem Arbeitgeber folgenlos geblieben. Viel Glück!


anonym
beantwortet von sambaHB am 9. März 2008 10:59
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Es ist schwieriger heutezutage, aber ja es ist möglich unzumutbare Stellen abzulehnen. Ohne Auseinandersetzung scheint da in diesem Fall nicht möglich zu sein. Der erste Schritt: Formlosen (d.h. ohne Begründung) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Damit sicherst sie sich das Widerspruchsverfahren und hat Zeit an der Begründung zu arbeiten bzw. zu entscheiden, ob sie es versuchen will. Für diese Entscheidung bzw. die Formulierung sollte sie auf eine Sozialberatungsstelle in ihrer Nähe zurückgreifen (dürfte sich durch einfaches googlen finden). Die erst einmal kostenlos und können einschätzen, wie die Chancen stehen. Manchmal können die auch direkt beim Amt anrufen und die Situation klären.


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 9. März 2008 10:17
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Ist deine Schwiegermutter denn gelernte Altenpflegerin? Eigentlich eine Frechheit dass man ungelernte Kräfte für die Pflege alter Menschen einsetzen will!

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 9. März 2008 10:18

Es gibt Unterschiede zwischen Pflege und Betreuung.LG


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. März 2008 10:30
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Das ist vollkommen gerechtfertigt! Für mich ist die Sache mit diesen Privatfahrten nur der Aufhänger, um diese Stelle "begründet" ablehnen zu können! Wer holt schon vorab Erkundigungen über einen evtl. Arbeitgeber ein, wenn er arbeiten will und jede Chance nutzen will, der Arbeitslosigkeit zu entfliehen? Vorab Erkundigungen holt man nur dann ein, wenn man darauf hofft, irgendetwas zu finden, was einem in die Karten spielt!





Valve♥
beantwortet von Valve♥ am 9. März 2008 10:14
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Das ist rechtens, sie darf in Ihrer Situation keine Stelle ablehnen, auch wenn ich verstehe, dass es keine gute Arbeitsstelle ist.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. März 2008 10:17
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Klingt nicht toll, aber ist doch immernoch besser als arbeitslos. Ich würds an ihrer stelle machen, wenigstens zur Überbrückung, bis sie etwas anderes findet. Aber klar, kann sie mit dem Arbeitsamt bzw. der Agentur, wie es ja jetzt heißt, reden und klar machen, warum das auf Dauer kein geeigneter Job ist.


anonym
beantwortet von Nicky1972 am 9. März 2008 10:16
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Ja leider hat das Arbeitsamt den längeren Arm. Sie dürfte nur unzumutbare Arbeit ablehen. Wobei sich da die Frage stellt, was ist zumutbar. Da bin ich noch nicht schlauer geworden. Sorry.


Pflaster
beantwortet von Pflaster am 9. März 2008 10:23
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Guten Morgen, im zukünftigen Arbeitsvertrag sollten alle Aufgaben ordentlich definiert sein. Dann kann Deine Schwiemu auch beim A meldung machen.


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