kirilixx am 03.10.2008 um 16:42 Uhr
Ich habe beim Musikhaus Thomann etwas bestellt.Als die Bestellung angekommen ist habe ich 2 Pakete bekommen 1 Paket für mich und 1 was garnicht an mich gerichtet war.Nun steht es schon seit einer Weile bei mir und ich will es eigentlich dem eigentlichen Empfänger zurückgeben doch jetzt meine Frage.Darf ich (wenn überhaupt) das Paket öffnen wenn sich niemand nach einer gewissen Zeit sich bei mir meldet?

?? Wieso sollte sich jemand bei Dir melden? Gib es zur Post und erklär, dass es fälschlicherweise bei Dir abgegeben wurde!
Nein, du darfst soweit ich weiß nur das Öffnen was auch an dich gerichtet ist. Sonst musst du es zurück schicken.

kennst du das Postgeheimnis?
Baiana am 3. Oktober 2008 16:44 Natürlich nicht - sonst wär es ja kein Geheimnis mehr ... ;-))
Ich würde das falsche Päckchen beim Postboten oder direkt bei der Post abgeben, damit es richtig zugestellt werden kann. Öffnen würde ich es nicht, denn es gehört ja nicht Dir.

Nein.
(du kannst es leider nicht bei ebay verticken)
Würde ich nicht machen. Ich würde es zur Post zurückbringen.

der eigentliche Empfänger wartetbestimmt ncoh auf sein PAket. Ich würde es zurück schicken. sonst wär es unerlich, und du müsstest doch auch für 2 Pakete beim Postboten unterschrieben haben..?
Baiana am 3. Oktober 2008 16:48 Tja, man fragt sich, wie das passieren konnte ... kopfschüttel
Wie soll derjenige denn wissen, dass sein Paket bei dir ist?
Gib es bei der Post ab oder schicke es zurück.

Das wäre ja mehr als unfair. Vielleicht weiß der eigentliche Empfänger gar nicht, wo sein Paket abgegeben wurde und muss nachher aber trotzdem dafür bezahlen. Bring es zu dem Empfänger ohne es zu öffnen.

Wer soll sich denn bei Dir melden, wenn niemand weiß, daß Du ein Paket aus Versehen erhalten hast? Das wird der Zusteller nicht mehr nachvollziehen können. Wenn Du das Paket öffnest, und den Inhalt behältst, dann wird es wohl auch niemand erfahren (es sei denn, Du trittst es weiter im Internet breit. Der Hinweis auf den Versender war ja schon eine praktische Fährte). Anständig wäre es keinesfalls. Was einem nicht gehört, gibt man wieder zurück. So gehört sich das.

Nein, natürlich nicht!. Das darf nur der, für den das Päckchen bestimmt ist!
Welch merkwürdige Frage....wenn das Paket nicht für dich bestimmt ist lt Adresse darfts du es selbstverständlich nicht öffnen. Ich verstehe auch nicht, wieso das Paket scheinbar schon länger bei dir steht - warum gibts du es nicht am nächste Postamt ab, dass die es dem richtigen Adressaten zustellen? Und woher soll derjenige, dem das Paket fehlt, wissen, dass es bei dir ist?

Ein Verstoß gegen das Postgeheimnis ist strafbar.
Nein, denn dann verstößt Du gegen das BRIEFgeheimnis! Das schützt nämlich alle verschlossenen Sendungen. Das POSTgeheimnis schützt alle Informationen über Sendungen und weitere Sachen, die der POST (bzw. alle anderen Beförderungsunternehmen) bekannt sind. Z.B. darf niemand erzählen: "XY hat ein Paket von Beate Uhse bekommen!" Klar?

wenn du bemerkst, ein paket iirrtümlich angenommen zu haben und dich normal verhalten willst, schiebst du es in eine ecke und tust weiter nichts. ich würde vorgehen wie folgt: der empfängername steht auf dem paket, ich suche mir die telefonnummer raus, rufe dort an : habe versehentlich paket angenommen, bitte um abholung-sache ist erledigt. wenn der empfänger nicht allzu weit weg wohnt, und das wetter nicht allzu schlecht ist, bringe ich das ding dorthin und bin es auch los.