Als ich den Führerschein gemacht habe, durfte ich bis 7,5 t fahren. Gilt das noch? Mit dem neuen Führerschein darf man ja nur noch bis 3,5 t fahren!
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Jepp. Regelungen für alte Führerscheine haben - zumindest in Deutschland - Bestandsschutz. Du wirst nach Einführung der neuen Regelung, die nur für Führerscheinerwerber gilt, die nach der Einführung der EU-Neuregelung die Fahrprüfung machen, nicht schlechter gestellt als zuvor.
dein alter Schein gilt auf jeden Fall noch bis 7,5 t (wg.Besitzstandswahrung).
Ja darfst Du! Nur die, die jetzt die Führerscheine machen, dürfen weniger fahren. Aber meine Oma dürfte noch Motorrad fahren, wenn sie es noch könnte!
dein alter Schein gilt auf jeden Fall noch bis 7,5 t (wg.Besitzstandswahrung).

Klar darfst du. Die Leute mit altem Führerschein haben doch Sonderrechte ^^
Das sind keine Sonderrechte, damals war es einfach anders und heute gelten andere Richtlinien
Theonlypink am 29. April 2009 22:49 das weiß ich auch

Wenn Du den alten Führerschein noch hast, darfst Du. Hast Du ihn aber gegen einen neuen eingetauscht, darfst Du nicht.
Trilobit am 29. April 2009 22:53 Das ist so pauschalisiert falsch.
ErsterSchnee am 29. April 2009 22:54 Stimmt nicht. Auf dem neuen Schein werden genau die gleichen Angaben gemacht wie auf dem alten. Die Rechtslage verändert sich doch nicht, ob man nun den grauen "Lappen", das schweinchenrosa Teil oder die Scheckkarte hat!
PepsiMaster am 29. April 2009 23:05 Bei der Umschreibung bleiben die alten Klassen i.d.R. erhalten (wenn man den Antrag richtig ausfüllt und der Angestellte der Führerscheinbehörde aufmerksam ist)

Falls das Wohnmobil als PKW zugelassen ist und du die Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 hast, darfst du das Wohnmobil fahren.
Ebenso, falls du den Führerschein schon auf neu hast umschreiben lassen (Klasse 3 wird zu B+BE+C1+C1E+S+M+L, interessant ist hier besonders C1).
PepsiMaster am 29. April 2009 23:06 fast richtig, bei der Umschreibung der Klasse 3 kommt außer den aufgezählten Klassen auch noch die Klasse CE mit Auflagen/Beschränkungen hinzu!
Trilobit am 29. April 2009 23:10 Stimmt; aber nicht automatisch, nur auf gesonderten Antrag.
wmschmidt am 30. April 2009 08:38 Da ich einen alten FS habe, erklär mir bitte mal einer was B+BE+C1+C1E+S+M+L und CE mit Auflagen ist. Ich blick da nicht durch.
Trilobit am 30. April 2009 08:50 Die beiden Tabellen in http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinundFahrerlaubnis erklären es mMn prima.
Hallo, ja klar gilt das noch - ich habe meinen Führerschein erst 1991 gemacht und dürfte Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Ich habe meinen Führerschein im Jahr 2000 auf die "Scheckkarte" umgestellt und ich darf fahren: B, C1, BE, C1E, M, L - und würde das auch alles fahren, wenn ich die Möglichkeit ergibt. Unser Womo hat aber nur 3,4 t - damit wir nicht unter die LKW-Bestimmungen fallen. Na dann - viel Spaß beim Womo fahren und viele schöne Urlaube. Für mich ist das die beste Urlaubsform, die es gibt.