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Darf ich eigentlich zur Arbeit wenn ich nicht krankenversichert bin?

gefragt von hilfe89hilfe89 am 23.10.2008 um 15:16 Uhr

Ich habe gestern erfahren, dass ich überhaupt nicht über meine Arbeitsstelle krankenversichert bin. Darf ich dann überhaupt zur arbeit? Wenn mir jetzt was passiert, bin ich nicht versichert. Was nun?


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lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 23. Oktober 2008 15:35
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1)Nach dem Sozialgesetzbuch(SGB)-Fünftes Buch (Krankenversicherung)sind versicherungspflichtig u.a.alle Arbeiter und Angestellten die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. 2)Wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist,ist nicht versicherungspflichtig. Zu 1)Der Arbeitgeber muss für die Anmeldung zur Krankenkasse sorgen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 23. Oktober 2008 18:53
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Es ist für den Arbeitgeber strafbar, wenn er (ausser Minijob) die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung nicht abführt. Ich würde zur Krankenkasse gehen und nochmal definitiv nachfragen, wie dein jetziger Status ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist man nicht automatisch "draussen", wenn z.B. ein Beitrag nicht gezahlt wurde. Da gibt es Fristen und Mahnungen, die an den Arbeitgeber geschickt werden. Bitte die Krankenversicherung, ggf. Strafanzeige gegen deinen Arbeitgeber zu erstatten - dann kommt die Anzeige nicht von dir und schützt dich vor ungerechtfertigter Kündigung. Übrigens: Sollte dir während deiner Arbeit etwas zustossen (oder auf dem Weg dorthin), zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft. Sollte der Arbeitgeber dich dort auch als Arbeitnehmer nicht angemeldet haben, kriegt er massiven Ärger.


Eselin
beantwortet von Eselin am 23. Oktober 2008 15:17
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haben die begründet, weshalb du nicht krankenversichert bist? scheint mir etwas seltsam...


Startaler
beantwortet von Startaler am 23. Oktober 2008 15:17
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Warum bist du nicht über deine Arbeitsstelle versichert? Ist das ein Minijob?

Wenn du tatsächlich nicht versichert bist, würde ich mich schleunigst freiwillig versichern!!

Kommentar von Simple_avatar3smallhilfe89 am 23. Oktober 2008 15:31

Ich bin Vollzeit eingestellt verdiene 900€. ich habe per Zufall(als ich meinen Namen ändern wollte bei meiner Versicherung)erfahren, dass ich nicht versichert bin. Ich war vor einer Woche krank. Bin aber davon ausgegangen, dass ich versichert bin. Jetzt habe ich wahrscheinlich die A-Karte gezogen.

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 23. Oktober 2008 15:34

Dein Arbeitgeber muss dich versichern, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt. Sprich mal mit deinem Chef!!

Kommentar von Simple_avatar3smallhilfe89 am 23. Oktober 2008 15:37

Schon passiert. Sein Kommentar "wenn was passiert, dann komm ich auf". ich bin zwar kein Experte, finde aber das es schwachsinn ist. Für was habe ich den eine Krankenkasse.

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 23. Oktober 2008 15:43

Was dein Chef da macht ist rechtswidrig! Abgesehen davon kannst du dich nicht darauf verlassen, dass er tatsächlich zahlt. Er hat sich um die Versicherung zu kümmern! Ich weiß leider nicht an welche Stelle du dich diesbezüglich wenden kannst. Aber frag doch mal die Krankenkasse - vielleicht können die dir weiterhelfen´, wenn dein Chef nicht mitspielt.

Kommentar von Simple_avatar3smallhilfe89 am 23. Oktober 2008 15:58

aber trozdem, ich weiß das mein chef nicht für mich aufkommen würde. sollte ich denn, trotzdem noch zur arbeit? oder ist das dann ein kündigunsgrund?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Oktober 2008 15:17
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Dann hast du den Schaden wenn was passiert!



andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Oktober 2008 15:17
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wenn du einen Arbeitsvertrag hast, dann MUSS dein Chef Beiträge, genau wie du an die von dir gewählte Krankenkasse abführen..ansosten suche dir mal ganz schnell eine raus..

verstehen muss ich das trotzdem nicht..

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 23. Oktober 2008 15:21

Außer es ist ein 400-€-Job. Steht ja hier nirgends dabei!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Oktober 2008 15:23

dann ist er ja über das Arbeitsamt oder die ARGE versichert..

Kommentar von F34ca120144d4b2b14d0360c29d55d8csmallStartaler am 23. Oktober 2008 15:31

Wenn er Leistungen beantragt hat....


anonym
beantwortet von bigbigAL am 23. Oktober 2008 15:18
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kenn ich nicht das man nicht krankenversichert ist,dann kümmer dich doch gleich mal darum,wenn jetzt noch hin gehst,bist morgen schon versichert...


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 23. Oktober 2008 15:35
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1)Nach dem Sozialgesetzbuch(SGB)-Fünftes Buch (Krankenversicherung)sind versicherungspflichtig u.a.alle Arbeiter und Angestellten die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. 2)Wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist,ist nicht versicherungspflichtig. Zu 1)Der Arbeitgeber muss für die Anmeldung zur Krankenkasse sorgen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 23. Oktober 2008 15:37
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Da hat wohl eher Dein Arbeitgeber die A-karte gezogen. Er ist verpflichtet, Dich anzumelden!

Kommentar von Simple_avatar3smallhilfe89 am 23. Oktober 2008 15:41

und wie kann ich ihm druck machen?

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 23. Oktober 2008 16:05

Ich weiß ja nicht, wie Dein Verhältnis zu Deinem Chef ist: Ich würde es erst nochmal im guten versuchen. Wenn das nicht hinhaut, "drohe" mit einer Anzeige bei der Krankenkasse.

Kommentar von Simple_avatar3smallhilfe89 am 23. Oktober 2008 16:43

ok...dank dir!! :-)


DiGerry
beantwortet von DiGerry am 23. Oktober 2008 16:04
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Hallo Auf dem Arbeitsgericht kannst du dich beraten lassen. Das solltest du auch schleunigst tuen. Die ganze Geschichte scheint mir illegal! Viel Spass Carlo


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