Darf ich eigentlich Geldscheine kopieren, AUCH WENN MAN SIE NICHT ABGIBT IM LADEN?

10 Antworten

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Ja das darfst Du tun.Du musst aber darauf achten,das die kopierten Scheine nicht durch andere als echt angesehen werden könnten.Es empfiehlt sich also,die Scheine deutlich als Falsifikat zu kennzeichnen.Wenn Du z.B.nur eine Seite kopierst und auf der anderen Seite ein auffallendes Fantasiemotiv wählst,bist Du auf der sicheren Seite.Fertigst Du Farbkopien an,ohne das Du es kennzeichnest,diese täuschend echt aussehen,darfst Du nur zu Hause z.B.damit spielen,Monopolygeld.Beste Grüße

Das ist soweit ich weiß trotzdem nur erlaubt, solange die Scheine dazu noch mindestens 25% von ihrer Originalgröße abweichen.

@unddannkamessah

Hab ich nie gehört.Es ist aber üblich,auch andere Wertstufen zu nutzen um nicht in ein Delikt hineinzulaufen.^^

Versuch doch mal nen Geldschein zu kopieren. Entweder wird der Drucker es verweigern, oder er wird einen Teil (oder alles) falsch scannen und in einer anderen Farbe ausdrucken. Die meisten Kopier erkennen Geld und drucken es nicht. Wenn deiner sowas nicht hat reflektiert der Geldschein beim Scannen eine andere Farbe und es wird somit ein sichtbar falscher Geldschein ausgedruckt.

"Kopierschutz eingeschaltet" Schade aber auch :D Geht aber eh nur um das Theoretische xD

@Anonym33209

HP-Drucker druckt kein Geld :( XD

Meinst du 'ne einfache Kopie mit 'nem normalen Kopiergerät? Kannst du machen, da fällt sowieso keiner drauf rein.

Eine professionelle Fälschung ist sicher verboten, auch wenn du sie nirgendwo abgibst.


Meinst du 'ne einfache Kopie mit 'nem normalen Kopiergerät? Kannst du machen, da fällt sowieso keiner drauf rein.

trugschluß, dafür hagelt es deftige strafen

@catweasel66

Ja, hat Rosswurscht gerade schon gesagt. Danke für die Aufklärung!

... aber wenn du's nur für zuhause machst und nicht "unter die Leute" bringst gibt's auch keine Strafe, da keine Anzeige ;)

Es ist generell verboten Geld nachzumachen oder zu vervielfältigen.

Früher stand das sogar auf den Scheinen :)

Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschaft, um sie in Verkehr zu bringen ,wird bestraft.

So glaub ich ,stand es damals drauf.

@catweasel66

Fast :)

Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.

Später hieß es Freiheitsstrafe

@Rosswurscht

knapp daneben......aber fast  :-)

ich hab die tante gockel nicht bemüht, habs aus dem kopf versucht 

@catweasel66

Ich häts hinbekommen, nur die Haftdauer war mir nimmer geläufig. Aber das Zuchthaus, weil ich das in jungen Jahren cool fand das das da drauf steht. Habe noch alte 5er wos draufsteht :)

Das weiß doch keiner, wenn du das Geld nicht weiter gibst, also wird es keinen stören!