Darf ich die Sachen meiner Mutter behalten, trotz Erbabschlagung?

8 Antworten

Um da keine Fehler zu machen, würde ich einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen. Ein Beratungstermin kostet nicht die Welt.

Mein Beileid!

Wertsachen, die die Gläubiger interessieren dürften, wird deine Mutter kaum in eurer Wohnung gehabt haben. Denn da hätten die Gerichtsvollzieher, die euch ja sicher auch besucht haben, längst die Hand drauf gelegt. An Kleidung oder persönlichen Gegenständen haben die kein Interesse.

Trotzdem rate ich auch, dich da anwaltlich beraten zu lassen. Falls es irgendwas von Wert geben sollte und die Eigentumsverhältnisse da nicht ganz eindeutig sind, könnte es Probleme geben.

Bei einer Erbausschlagung gilt alles oder nichts - hat man also die Erbausschlagung rechtswirksam erklärt, dann darf man rein gar nichts aus der Hinterlassenschaft an sich nehmen. Sofern es einen Nachlassverwalter gibt (was der Regelfall wäre, wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben), dann kann mn ggfs. mit diesem über Einzelstücke mit rein ideellem Wert verhandeln (typischerweise Fotoalben etc.).

Mein Beileid.
Nein du darfst erst mal nichts aus der Wohnung mitnehmen. Erst wenn ein Nachlassverwalter bestimmt ist vom Gericht, kannst du mit diesem ausmachen das du persönliche Sachen deiner Mutter, wie Fotos, Dokumente (keine Wertdokumente) mitnehmen kannst. Und wenn ihr zusammen gewohnt habt dann deine persönlichen Sachen. Das wirst du aber nachweisen müssen das es tatsächlich dir gehört.

meine mutter war auch sehr verschuldet und ist gestorben, ich habe das erbe auch ausgeschlagen. die gleiche situation :) obwohl ich das erbe ausgeschlagen habe durfte ich nochmal in ihre wohnung und mir ein paar sachen mitnehmen, tagebücher, kleidung, fotos und sogar einen schrank. alles gute, hoffentlich kannst du den verlust gut verarbeiten. :)