Marah am 05.08.2009 um 18:13 Uhr
Mich würde interessieren unter welchen Bedingungen man eine Mietkaution, in Form einer letzten Miete einbehalten kann. Oder ist das generell strafbar? Es gab nie eine vernünftige Übergabe der Wohnräume, da während der Mietzeit, die Wohnung verkauft wurde. Nun habe ich Bedenken, dass die Verwaltungsfirma uns den Zustand der Wohnung unterjubeln könnte und wir unsere Kaution nie wieder sehen. Wir haben große Mängel in der Wohnung und die Verwaltungsfirma hat so gut wie nicht daruf reagiert. Nun haben wir jedoch versäumt eine Miteminderung einzufordern- jetzt geht es jedoch nur noch um die Kaution...

Eigentlich darfst Du das nicht. Machen kannst Du es natürlich. Hat nichts mit strafbar zu tun sondern nur mit Zivilrecht.

Du willst die Kaution mit der Miete einbehalten, wenn ich richtig verstehe, das geht nicht.
Marah am 5. August 2009 18:25 Also ist das Geld so gut wie weg- na super!
Malkia am 5. August 2009 18:26 Hol dir doch Hilfe bei einem Mieterschutzverein, allemal billiger, als die Kaution abzuhaken.
Marah am 5. August 2009 18:30 Ja- daran habe ich auch schon gedacht, Diese Verwaltungsfirma geht recht aggressiv vor und alleine kommt man dagegen nicht an.

hast du ein übergabeprotokoll vom einzug ? damit bist du dann abgesichert. achte auf das übergabeprotokoll beim auszug. unterschreibe nichts was nicht richtig ist. foto´s sind auch nicht verkehrt. und vielleicht gibt es zeugen die die wohnung beim einzug gesehen haben. ansonsten hat malkia absolut recht.
Marah am 6. August 2009 14:44 Es gibt kein Übergabeprotokoll. Ich habe nur Zeugenaussagen en masse
wurde due Verwaltung beweisbar über die Mängel informiert?? Welches sind das denn? Es könnte ein Teil als Minderung von der letzten Miete abgezogen werden.
Aber generell darf die Kaution nicht für Miete angezogen werden.
Marah am 6. August 2009 14:52 Ein Raum läßt sich nicht belüften- das Fenster ist kaputt. Die Hausantenne funktioniert nicht, Der Parkettboden ist schlecht versiegelt- die Gegensprechanlage ist defekt...das ist nur der Anfang. Der Hausmeister stand nach unserer mündlichen Beschwerde (die schriftliche wurde ignoriert) mit zwei Mitarbeitern vor der Tür ohne einen genauen Termin zu nennen. Ich habe ihn nicht reingelassen, da ich alleine war und sein Verhalten unter aller Kanone. Der neue Termin wurde von ihm nicht eingehalten. Du hast aber eine gute Idee- ich versuche eine Minderung der letzten Miete durchzusetzen und lasse die Kaution da wo sie ist ;O) Mal sehen ob das klappt.
miete darf aus gutem grund nicht gegen kaution verrechnet werden.
wenn du bedenken hast, die kaution zurückzubekommen, wie wäre es mit einem anderkonto?
Marah am 6. August 2009 14:52 Was ist ein anderkonto?
ein anderkonto wird in der regel durch einen rechtsanwalt oder notar eingerichtet, kann aber im prinzip auch selbst errichtet werden. es dient dazu, guthaben bis zur erfüllung bestimmter voraussetzungen zu verwalten. auf jeden fall ist es separat vom eigenen vermögen zu halten und treuhänderisch zu führen.
Die Antwort von malkia ist richtig. Mieter dürfen keine ausstehenden Mieten mit der Kaution verrechnen. Eine Kaution dient zur Erfüllung von Forderungen gegen den Mieter bei Beschädigungen und ausstehenden Mieten und Nebenkostenforderungen. Die Kaution steht dem Vermieter so lange zu, bis keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis bestehen. Und das kann u.U. erst ein Jahr später nach dem Auszug feststehen oder gar noch länger.
Marah am 6. August 2009 14:58 Ich weiß wofür eine Kaution da ist- ich will nur nicht den Schaden bezahlen, der schon bei Einzug vorhanden war und den die Verwaltungsfirma uns unterjubeln wird (wie sie es bei den Nachbarn getan haben). Die kaufen ein Haus, dass sie vorher nie von innen gesehen haben und wir müssen das ausbügeln!
Der Mieter ist nicht berechtigt, seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen die Mietforderungen des Vermieters aufzurechnen (BGH WM 72, 57).
Der Mieter darf die Kaution gegen Ende der Mietzeit also nicht "abwohnen" (LG München I WM 96, 541).
Hmm- okay. Durch die ungüsntigen Umstände, müßten die mir ja nachweisen, dass ich für die vorhandene Schäden verantwortlich wäre und das können sie schlicht und einfach nicht. Dennoch haben sie die Nachbarn gezwungen, bei ihrem Auszug, Mängel zu beseitigen, welche so schon beim Einzug vorhanden waren- das ist eine Unverschämtheit, die ich nicht mitmachen möchte. Wenn sie die Kaution jedoch schon haben, wird das ganze echt schwierig...