Der Kinderwagen passt in unseren Hausflur, ohne dass irgendwer irgendwie behindert wird, trotzdem verbietet der Vermieter uns das Abstellen des Buggys im Hausflur. Können wir unsere Miete mindern, um ihn so dazu zu zwingen, uns zu gestatten, den Wagen dort abzustellen?
Ob Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden dürfen, hängt zum einen von der Größe des Flures und zum anderen von der Hausordnung ab. Ist der Hausflur sehr eng geschnitten und die abgestellten Gegenstände würden andere Hausbewohner behindern, das heißt ihnen z. B. den Weg versperren und eventuell sogar Fluchtwege verstellen, darf nichts im Hausflur abgestellt werden. Dasselbe gilt auch, wenn in der Hausordnung eindeutig festgelegt ist, dass das Abstellen von Gegenständen im Flur und im Treppenhaus verboten ist. Ist dagegen der Hausflur groß genug und das Abstellen von Kinderwagen und Co. in der Hausordnung nicht verboten, gibt es keine Probleme. Der Vermieter muss das Abstellen dann dulden, allerdings bin ich der Meinung, dass dies kein Grund zur Mietminderung darstellt. Ich würde den Buggy einfach dort abstellen und den Vermieter freundlich darauf hinweisen -wenn dies tatsächlich so ist- dass hierdurch niemand behindert wird und Fluchtwege nicht abgeschnitten werden.

Nein! Das dürfte alleine wegen der Brndschutzverordnung nicht gestattet sein!
SandraBerlin am 31. Mai 2007 13:02 Brandschutzverordnung soll`s heissen. Sind Keller vorhanden?
Ja, ein Keller ist vorhanden, der ist allerdings schimmelig, da möchten wir den Buggy nicht hinstellen.
SandraBerlin am 31. Mai 2007 13:05 Vielleicht mal mit dem Vermieter über den Keller sprechen das der Schimmel beseitigt wird?! Ansonsten den Wagen im Keller abdecken.

So eindeutig, wie hier meist geschildert, scheint die Sache nicht zu sein. Das Amtsgericht Braunschweig hat entschieden, dass "das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur üblich und daher in der Regel erlaubt ist. Dies gilt besonders dann, wenn die Eltern den Wagen mehrere Stockwerke hoch- und herunter tragen müssten". Entsprechende Verbote in der Hausordnung oder im Mietvertrag seien unwirksam.
Allerdings muss man einschränkend ergänzen, dass der Wagen nicht erheblich im Weg sein darf, was bei dem konkreten Anlass nicht der Fall war. Somit deckt sich das Urteil (Az: 121 C 128/00) mit der Antwort von susanne4321.
SandraBerlin am 31. Mai 2007 13:37 Das geht allerdings in dem Fall warscheinlich nur wenn kein Keller vorhanden war! und genug platz im Hausflur!! Bei uns sind 3 Familien mit kleinen Kindern im Haus, wenn dann jeder (mich eigeschlossen) den Kinderwagen im Hausflur abstelle owohl ein Keller vorhanden ist, ginge hier gar nichts mehr!
pooky am 31. Mai 2007 13:41 Hier noch eine neuere Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesgerichtshofs: "Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt." (Az: V ZR 46/06)
pooky am 31. Mai 2007 13:46 @SandraBerlin: Die Einschränkung, dass genügend Platz vorhanden sein muss, ist ja in dem Urteil ausdrücklich bejaht worden. Ob in dem konkreten Fall auch Kellerräume vorhanden waren, entschließt sich meiner Kenntnis. Allerdings hat das Gericht betont, dass das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur nun einmal üblich und daher erlaubt sei.
pooky am 31. Mai 2007 13:37 gelöscht

Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg, und muss daher frei von sämtlichen Gegenständen bleiben. Der Vermiter handelt also völlig korrekt. Eine Chance auf Mietminderung? Nein, da wird auch kein Gericht mitspielen.
ausnahmen bilden kinderwagen und rollstühle, da müßt ihr eben erst räumen, wenn ihr mit dem schlauch nicht genug patz habt. :O))
glaub es, es ist so.
gri1su am 31. Mai 2007 14:12 da ist im Einsatz übrerhaupt keine Zeit zu. generell ist es so, dass der Verursacher ein Riesenüproblem bekommen kann, wenn durch abgestellt Dinge in Flucht- und Rettungswegen etwas passiert. Du darfst ja auch nicht die Panik der Bewohner vergessen, wenn ein Treppenhaus total verqualmt ist. Du kannst nichts sehen!
gri1su am 31. Mai 2007 14:15 Da waren die Finger wieder schneller als die Augen. Sorry für die Tippfehler.
vertseh ich vollkommen, trotzdem haben richter das so entschieden in verschiedenen grundsatzurteilen.
wenn im hausflur platz ist und es durch kinderwagen und behindertenstühle keine behinerungen beim vorbeilaufen gibt, darf der vermieter das abstellen solcher dinge nicht verbieten.
eine evtl. klausel im mietvertrag, die das abstellen verbietet , ist rechtswidrig und somit ungültig.
da gibt es sogar gerichtsurteile drüber.
anders sieht es mit fahrrädern und rollern o.ä. aus, das kann der vermieter untersagen.
wj2000 am 31. Mai 2007 13:32 Hausflure sind Fluchtwege und die dürfen nicht verstellt werden, egal wie breit sie sind. Bei Brände muss die Feuerwehr ja auch mit Gerätschaften durch die Flure kommen.
pooky am 31. Mai 2007 13:33 Diese grundsätzliche Feststellung ist falsch, siehe Urteil in meiner Antwort.
wj2000 am 31. Mai 2007 13:37 Einzelfall! In den Hausordnungen egal welche ich schon gelesen habe steht immer grundsätzlich: ..die Flure sind durch keine Fahrräder,Kinderwagen, Schränke und andere Gerätschaften zu verstellen...
pooky am 31. Mai 2007 13:46 Und solche grundsätzlichen Klauseln wurden eben von den Gerichten (AG Braunschweig und BGH) verboten. Das BGH-Urteil ist übrigens auch Grundsatzurteil.
solche hausordnungen wird dir jeder richter in deutschland in der luft zerreißen, sie sind nicht rechtens!
kinderwagen und behindertenstühle müssen geduldet werden, wenn der platz vorhanden ist.
bei dem urteil welches pooky anführt dürfte es sich um ein grundsatzurteil handeln und ist verbindlich.
das ist auch gut so, es kann einer mutter einfach nicht zugemutet werden ihren kinderwagen in den keller zu schleppen, oder, wie gar schon unverschämte vermieter gefordert haben, diese mit in die wohnung rauf zu tragen.
wj2000 am 31. Mai 2007 13:50 Die Praxis lehrt anderes!
mag sein, weil sich die mütter das eben bieten lassen. die rechtslage ist aber so wie pooky es darstellt.
pooky am 1. Juni 2007 05:38 Stimmt, in der Praxis stellen unberechtigte Fahrer ihr Auto auf Behindertenparkplätzen ab, rauchen Leute trotz Verbote in Bahnhöfen, gehen Menschen bei "Rot" über die Ampel.

Wer hat denn hier entschieden, dass nicht "irgenwer irgendwie" behindert wird?
Es geht ja nicht darum, ob Du das meinst, sondern ob andere Bewohner und Besucher sich behindert fühlen könnten.
Ausserdem gilt sicher grundsätzlich, dass der Hausflur nicht zur von Dir persönlich gemieteten Fläche gehört - der ist ja nur als Zugang und Fluchtweg "mitgemietet".
Auch der Eingang zum Keller, den man ja häufig auch mit sperrigen Gegenständen benutzen muss, darf sicher nicht "versperrt" werden.
Wichtig ist natürlich auch, wieviele Buggies oder Fahrräder sich dann im Laufe der Zeit - nach dem Motto: Gleiches Recht für Alle - im Treppenhaus ansammeln könnten.

Das ist kein Grund für eine Mietminderung. Auch die Brandschutzverordnung würde damit verletzt.