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Darf ich die Miete mindern, wenn der Vermieter mir verbietet, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen?

gefragt von lotusblume am 31.05.2007 um 12:58 Uhr

Der Kinderwagen passt in unseren Hausflur, ohne dass irgendwer irgendwie behindert wird, trotzdem verbietet der Vermieter uns das Abstellen des Buggys im Hausflur. Können wir unsere Miete mindern, um ihn so dazu zu zwingen, uns zu gestatten, den Wagen dort abzustellen?


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 31. Mai 2007 13:06
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Ob Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden dürfen, hängt zum einen von der Größe des Flures und zum anderen von der Hausordnung ab. Ist der Hausflur sehr eng geschnitten und die abgestellten Gegenstände würden andere Hausbewohner behindern, das heißt ihnen z. B. den Weg versperren und eventuell sogar Fluchtwege verstellen, darf nichts im Hausflur abgestellt werden. Dasselbe gilt auch, wenn in der Hausordnung eindeutig festgelegt ist, dass das Abstellen von Gegenständen im Flur und im Treppenhaus verboten ist. Ist dagegen der Hausflur groß genug und das Abstellen von Kinderwagen und Co. in der Hausordnung nicht verboten, gibt es keine Probleme. Der Vermieter muss das Abstellen dann dulden, allerdings bin ich der Meinung, dass dies kein Grund zur Mietminderung darstellt. Ich würde den Buggy einfach dort abstellen und den Vermieter freundlich darauf hinweisen -wenn dies tatsächlich so ist- dass hierdurch niemand behindert wird und Fluchtwege nicht abgeschnitten werden.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 31. Mai 2007 12:59
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Nein! Das dürfte alleine wegen der Brndschutzverordnung nicht gestattet sein!

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 31. Mai 2007 13:02

Brandschutzverordnung soll`s heissen. Sind Keller vorhanden?

Kommentar von lotusblume am 31. Mai 2007 13:03

Ja, ein Keller ist vorhanden, der ist allerdings schimmelig, da möchten wir den Buggy nicht hinstellen.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 31. Mai 2007 13:05

Vielleicht mal mit dem Vermieter über den Keller sprechen das der Schimmel beseitigt wird?! Ansonsten den Wagen im Keller abdecken.


pooky
beantwortet von pooky am 31. Mai 2007 13:32
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So eindeutig, wie hier meist geschildert, scheint die Sache nicht zu sein. Das Amtsgericht Braunschweig hat entschieden, dass "das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur üblich und daher in der Regel erlaubt ist. Dies gilt besonders dann, wenn die Eltern den Wagen mehrere Stockwerke hoch- und herunter tragen müssten". Entsprechende Verbote in der Hausordnung oder im Mietvertrag seien unwirksam.

Allerdings muss man einschränkend ergänzen, dass der Wagen nicht erheblich im Weg sein darf, was bei dem konkreten Anlass nicht der Fall war. Somit deckt sich das Urteil (Az: 121 C 128/00) mit der Antwort von susanne4321.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 31. Mai 2007 13:37

Das geht allerdings in dem Fall warscheinlich nur wenn kein Keller vorhanden war! und genug platz im Hausflur!! Bei uns sind 3 Familien mit kleinen Kindern im Haus, wenn dann jeder (mich eigeschlossen) den Kinderwagen im Hausflur abstelle owohl ein Keller vorhanden ist, ginge hier gar nichts mehr!

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. Mai 2007 13:41

Hier noch eine neuere Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesgerichtshofs: "Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt." (Az: V ZR 46/06)

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. Mai 2007 13:46

@SandraBerlin: Die Einschränkung, dass genügend Platz vorhanden sein muss, ist ja in dem Urteil ausdrücklich bejaht worden. Ob in dem konkreten Fall auch Kellerräume vorhanden waren, entschließt sich meiner Kenntnis. Allerdings hat das Gericht betont, dass das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur nun einmal üblich und daher erlaubt sei.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. Mai 2007 13:37

gelöscht


gri1su
beantwortet von gri1su am 31. Mai 2007 13:47
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Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg, und muss daher frei von sämtlichen Gegenständen bleiben. Der Vermiter handelt also völlig korrekt. Eine Chance auf Mietminderung? Nein, da wird auch kein Gericht mitspielen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2007 13:57

ausnahmen bilden kinderwagen und rollstühle, da müßt ihr eben erst räumen, wenn ihr mit dem schlauch nicht genug patz habt. :O))

glaub es, es ist so.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 31. Mai 2007 14:12

da ist im Einsatz übrerhaupt keine Zeit zu. generell ist es so, dass der Verursacher ein Riesenüproblem bekommen kann, wenn durch abgestellt Dinge in Flucht- und Rettungswegen etwas passiert. Du darfst ja auch nicht die Panik der Bewohner vergessen, wenn ein Treppenhaus total verqualmt ist. Du kannst nichts sehen!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 31. Mai 2007 14:15

Da waren die Finger wieder schneller als die Augen. Sorry für die Tippfehler.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2007 14:19

vertseh ich vollkommen, trotzdem haben richter das so entschieden in verschiedenen grundsatzurteilen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Mai 2007 13:25
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wenn im hausflur platz ist und es durch kinderwagen und behindertenstühle keine behinerungen beim vorbeilaufen gibt, darf der vermieter das abstellen solcher dinge nicht verbieten.

eine evtl. klausel im mietvertrag, die das abstellen verbietet , ist rechtswidrig und somit ungültig.

da gibt es sogar gerichtsurteile drüber.

anders sieht es mit fahrrädern und rollern o.ä. aus, das kann der vermieter untersagen.


Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 31. Mai 2007 13:32

Hausflure sind Fluchtwege und die dürfen nicht verstellt werden, egal wie breit sie sind. Bei Brände muss die Feuerwehr ja auch mit Gerätschaften durch die Flure kommen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. Mai 2007 13:33

Diese grundsätzliche Feststellung ist falsch, siehe Urteil in meiner Antwort.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 31. Mai 2007 13:37

Einzelfall! In den Hausordnungen egal welche ich schon gelesen habe steht immer grundsätzlich: ..die Flure sind durch keine Fahrräder,Kinderwagen, Schränke und andere Gerätschaften zu verstellen...

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. Mai 2007 13:46

Und solche grundsätzlichen Klauseln wurden eben von den Gerichten (AG Braunschweig und BGH) verboten. Das BGH-Urteil ist übrigens auch Grundsatzurteil.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2007 13:47

solche hausordnungen wird dir jeder richter in deutschland in der luft zerreißen, sie sind nicht rechtens!

kinderwagen und behindertenstühle müssen geduldet werden, wenn der platz vorhanden ist.

bei dem urteil welches pooky anführt dürfte es sich um ein grundsatzurteil handeln und ist verbindlich.

das ist auch gut so, es kann einer mutter einfach nicht zugemutet werden ihren kinderwagen in den keller zu schleppen, oder, wie gar schon unverschämte vermieter gefordert haben, diese mit in die wohnung rauf zu tragen.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 31. Mai 2007 13:50

Die Praxis lehrt anderes!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2007 13:55

mag sein, weil sich die mütter das eben bieten lassen. die rechtslage ist aber so wie pooky es darstellt.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Juni 2007 05:38

Stimmt, in der Praxis stellen unberechtigte Fahrer ihr Auto auf Behindertenparkplätzen ab, rauchen Leute trotz Verbote in Bahnhöfen, gehen Menschen bei "Rot" über die Ampel.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. Mai 2007 14:02
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Wer hat denn hier entschieden, dass nicht "irgenwer irgendwie" behindert wird?

Es geht ja nicht darum, ob Du das meinst, sondern ob andere Bewohner und Besucher sich behindert fühlen könnten.

Ausserdem gilt sicher grundsätzlich, dass der Hausflur nicht zur von Dir persönlich gemieteten Fläche gehört - der ist ja nur als Zugang und Fluchtweg "mitgemietet".

Auch der Eingang zum Keller, den man ja häufig auch mit sperrigen Gegenständen benutzen muss, darf sicher nicht "versperrt" werden.

Wichtig ist natürlich auch, wieviele Buggies oder Fahrräder sich dann im Laufe der Zeit - nach dem Motto: Gleiches Recht für Alle - im Treppenhaus ansammeln könnten.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. Mai 2007 13:01
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Das ist kein Grund für eine Mietminderung. Auch die Brandschutzverordnung würde damit verletzt.


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