einige zweige des nachbarlichen apfelbaums wachsen über den zaun in unseren garten. das fallobst landet also sowieso bei uns. dürfen wir dann auch vorher schon die äpfel pflücken?

Wie schon geschrieben, Du darfst nicht pflücken aber was spricht gegen das Fragen?

Nein, das darfst Du nicht. Das Obst gehört Dir erst wenn es von alleine herunterfällt und auf Deinem Grundstück liegt.
Über das Thema sind viele Irrtümer in Umlauf. Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal beantwortet. Hier findest Du sie: http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-die-fruechte-ernten-die-von-dem-ast-des-...

pflücken darfst du sie rein rechtlich nicht, aber frag doch einfach mal, ob du es darfst

Fallobst darfst Du nehmen, Äpfel am Baum gehören dem Baumeigentümer. Ich würde vorschlagen, den Nachbarn mal freundlich zu fragen, ob Ihr auh die Äpfel nehmen könnt. Würde der Nachber nicht teilen wollen, hätte er seinen Baum zurechtstützen müssen.
Pflücken nein, Fallobst ja. Aber wie's der dumme Zufall so will, kann man ja beim Betrachten des schönen Obstes des Nachbarn absolut unabsichtlich gegen den Ast stoßen (wie ungeschickt!), so daß unglücklicherweise ein paar Äpfel zu Boden fallen. Aber nicht erwischen lassen! Mundraub scheidet in diesem Falle aus. Am besten den Nachbarn fragen.....