Mein Kollege versucht über den Gerichtsvollzieher aus einem Urteil Geld zu vollstrecken. Die Sache liegt jetzt seit Wochen beim Gericht und es tut sich nichts. Kann er versuchen, die Telefonnummer des Gerichtsvollziehers rauszubekommen, um diesen anzurufen und nachzufragen, was jetzt passiert?
Bevor kein vollstreckbarer Titel vom Gericht vorliegt, wird der Gerichtsvollzieher eh nicht tätig. Das läuft alles automatisch. Dauert manchmal eben nur etwas.
Ja, das ist durchaus erlaubt. Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht kann man versuchen, die Telefonnummer des zuständigen Gerichtsvollziehers -dies verteilt sich in der Regel nach der Adresse des Schuldners- herauszubekommen. Falls das nicht klappt, dann muss dein Kollege warten, bis der Gerichtsvollzieher ein Vollstreckungsprotokoll schickt, falls die Vollstreckung dann nicht erfolgreich war, kann er noch mal persönlich nachfragen, woran das liegt und ob es noch andere Möglichkeiten gibt, denn die Gerichtsvollzieher kennen ihre "Pappenheimer" oftmals.

Warum nicht? Ein Gerichtsvollzieher ist für eine bestimmte Region tätig und zuständig. Aber er wird wohl kaum ohne ein verbrieftes Urteil ("Titel") tätig werden können.
Ohne vollstreckbarem Titel geht da nix. Wenn szu lange dauert, einfach mal beim Gericht nachhaken - da ist der Vorgang sicher irgendwo liegengeblieben. Und wenn gaar nichts hilft - dann eben Dienstaufsichtsbeschwerde - das ist so ziemlich das einzige Instrument, vor dem der Beamtenaparatschik noch Schiss hat.
Die Gerichtsvollzieher (GV) - Verteilerstelle beim Gericht kann auf jeden Fall sagen, wer der zuständige GV ist. Wenn´s jetzt schon länger als 2 Monate dauert, kann man auch eine "freundliche Erinnerung" an das Gericht (die GV-Verteilerstelle) schicken und um Sachstand bitten. Wenn auf Nachfrage immer noch kein Fortgang ersichtlich ist, kannst man sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen (dazu sollte aber schon eine entsprechend lange Zeit verstrichen sein). Grundsätzlich sind die GV´s nämlich wohl immer extrem überbelastet.
also wenn aus einem URTEIL vollstreckt wird, liegt ein vollstreckbarer Titel vor, nämlich das Urteil selbst...