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Darf ich das Auto nach Abmeldung weiterfahren?

gefragt von Kia65 am 02.06.2009 um 10:53 Uhr

Hallo,

ich habe mal gehört, dass wenn ich ein Auto abmelde, ich es dennnoch bis zum Ende des Tages fahren darf, oder zumindest soll ich es nach Hause fahren dürfen.

Stimmt das? Habt ihr ein Auszug aus dem Gesetzbuch für mich?

LG


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anonym
beantwortet von Background am 2. Juni 2009 10:55
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nach abmeldung darfst du noch bis nach hause fahren ... aber nur der direkte weg. nachweis ist die abmeldebestätigung die du dann von der behörde erhalten hast


anonym
beantwortet von heelman am 2. Juni 2009 10:54
3x
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Wenn du unterschrieben hast, dass dein Auto abgemeldet ist, darfst du es ab dann nicht mehr fahren - nicht mal ein Milimeter!!!

Kommentar von Background am 2. Juni 2009 10:56

es wird hier nicht nach der meinung gefragt. Fakt ist das nach abmeldung eines kfz die direkte heimweg erfolgen darf. als nachweiß dient hier die abmeldebestätigung der behörde

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 2. Juni 2009 10:56

Ist nicht korrekt, man darf noch damit nach hause oder zum Händler fahren, aber dann ist Schluß. Das sagt Dir jede Polizeidienststelle

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 2. Juni 2009 10:57

Das ist nicht korrekt! du hast noch einen Versicherungsschutz bis um 24.00 Uhr. einfach die entstempelten Kennzeichen wieder ans Auto dranmachen. und an Heelman bitte dich erstmal informieren bevor du hier was reinschreibst.

Kommentar von heelman am 2. Juni 2009 17:42

Bei mir war es aber so, dass ich mir einen Apschleppdienst kommen lassen musste, weil das Auto dann auch nicht mehr fahren darf.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juni 2009 10:56
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Du darfst mit dem Auto noch nach hause bzw. zu einem Händler fahren, aber dann ist Schluß.
Die Abmeldebestätigung mußt Du im Falle einer Kontrolle vorlegen und der Versicherungsschutz gilt für diese Fahrt noch. Allerdings darfst Du keine Umwege fahren.


anonym
beantwortet von weissnix56 am 2. Juni 2009 11:01
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Du darfst das Auto noch nach Hause fahren,ich hatte selbst schon den Fall.Es werden die Nummernschilder entwertet,welche du an das Fahrzeug wieder anbringen mußt und die Abmeldebestätigung ist gleichzeitig noch der Versicherungsschutz. Wenn Du es dennoch genau wissen willst,dann frage doch einfach mal bei Deiner Zulasungsbehörde nach,denn da bekommst du eine 100prozentige Anwort,hier sind ja doch unterschiedliche meinungen! Viel Glück!

Kommentar von Background am 2. Juni 2009 11:03

meine antwort ist keine meinung sondern wissen ^^

Kommentar von weissnix56 am 2. Juni 2009 11:07

Sory,wollte keinen kritisieren! Aber es könnte dennoch sein,das wie sovieles, von Bundesland zu Bundesland anders ist. Dennoch einen schönen Tag!

Kommentar von Background am 2. Juni 2009 15:02

das war jetzt auch nur ein joke... grundsätzlich hast du aber recht das fragen mit einem anruf an passender stelle geklärt wären ... :)


anonym
beantwortet von user33 am 2. Juni 2009 10:55
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Nein darfst du nicht mehr


Kommentar von vwillys1950 am 7. Juni 2009 08:12

Unsinn, natürlich kann man das Kfz. nach der Abmeldung noch nach Haue fahren.


anonym
beantwortet von jockl am 2. Juni 2009 10:56
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Nicht einmal abschleppen darfst du das Ding, nur noch schieben.


KWSderLoewe
beantwortet von KWSderLoewe am 2. Juni 2009 10:56
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Nein, zum abmelden kannst und musst du normalerweise ohne KFZ bei der Zulassungsstelle vorsprechen.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 2. Juni 2009 10:58
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Falls Du unbedingt mit Deinem alten Auto bei der Zulassungsstelle vorfahren willst: eventuell kannst Du Dir von Deiner Lieblingswerkstatt ein rotes Überführungskennzeichen ausleihen.

Damit darfst Du auf jeden Fall noch heim fahren.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 2. Juni 2009 20:12
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Ja Du darfst es mit den entstempelten Kennzeichen auf dem direkten Weg nach Hause fahren. Versicherungsschutz besteht ja noch bis 24 Uhr.


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