Hallo,
ich habe mal gehört, dass wenn ich ein Auto abmelde, ich es dennnoch bis zum Ende des Tages fahren darf, oder zumindest soll ich es nach Hause fahren dürfen.
Stimmt das? Habt ihr ein Auszug aus dem Gesetzbuch für mich?
LG
nach abmeldung darfst du noch bis nach hause fahren ... aber nur der direkte weg. nachweis ist die abmeldebestätigung die du dann von der behörde erhalten hast
Wenn du unterschrieben hast, dass dein Auto abgemeldet ist, darfst du es ab dann nicht mehr fahren - nicht mal ein Milimeter!!!
es wird hier nicht nach der meinung gefragt. Fakt ist das nach abmeldung eines kfz die direkte heimweg erfolgen darf. als nachweiß dient hier die abmeldebestätigung der behörde
monja1995 am 2. Juni 2009 10:56 Ist nicht korrekt, man darf noch damit nach hause oder zum Händler fahren, aber dann ist Schluß. Das sagt Dir jede Polizeidienststelle
asapasap am 2. Juni 2009 10:57 Das ist nicht korrekt! du hast noch einen Versicherungsschutz bis um 24.00 Uhr. einfach die entstempelten Kennzeichen wieder ans Auto dranmachen. und an Heelman bitte dich erstmal informieren bevor du hier was reinschreibst.
Bei mir war es aber so, dass ich mir einen Apschleppdienst kommen lassen musste, weil das Auto dann auch nicht mehr fahren darf.

Du darfst mit dem Auto noch nach hause bzw. zu einem Händler fahren, aber dann ist Schluß.
Die Abmeldebestätigung mußt Du im Falle einer Kontrolle vorlegen und der Versicherungsschutz gilt für diese Fahrt noch. Allerdings darfst Du keine Umwege fahren.
Du darfst das Auto noch nach Hause fahren,ich hatte selbst schon den Fall.Es werden die Nummernschilder entwertet,welche du an das Fahrzeug wieder anbringen mußt und die Abmeldebestätigung ist gleichzeitig noch der Versicherungsschutz. Wenn Du es dennoch genau wissen willst,dann frage doch einfach mal bei Deiner Zulasungsbehörde nach,denn da bekommst du eine 100prozentige Anwort,hier sind ja doch unterschiedliche meinungen! Viel Glück!
meine antwort ist keine meinung sondern wissen ^^
Sory,wollte keinen kritisieren! Aber es könnte dennoch sein,das wie sovieles, von Bundesland zu Bundesland anders ist. Dennoch einen schönen Tag!
das war jetzt auch nur ein joke... grundsätzlich hast du aber recht das fragen mit einem anruf an passender stelle geklärt wären ... :)
Nein darfst du nicht mehr
Unsinn, natürlich kann man das Kfz. nach der Abmeldung noch nach Haue fahren.
Nicht einmal abschleppen darfst du das Ding, nur noch schieben.

Nein, zum abmelden kannst und musst du normalerweise ohne KFZ bei der Zulassungsstelle vorsprechen.
Falls Du unbedingt mit Deinem alten Auto bei der Zulassungsstelle vorfahren willst: eventuell kannst Du Dir von Deiner Lieblingswerkstatt ein rotes Überführungskennzeichen ausleihen.
Damit darfst Du auf jeden Fall noch heim fahren.

Ja Du darfst es mit den entstempelten Kennzeichen auf dem direkten Weg nach Hause fahren. Versicherungsschutz besteht ja noch bis 24 Uhr.