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darf ich bei mir im garten ein lagerfeuer machen?

gefragt von bastifcb am 28.07.2009 um 12:59 Uhr

ein paar freunde und ich wollten mal wieder grillen. allerding nicht mit nem grill sondern überm lagerfeuer. darf ich das im garten machen?


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lagerfeuer (31)
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corazoncita
beantwortet von corazoncita am 28. Juli 2009 13:00
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Dafür brauchst du eine Genehmigung.

Kommentar von bastifcb am 28. Juli 2009 13:01

was kostet die, wo bekomme ich sie?


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Juli 2009 13:00
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Kommt auf das Bundesland an, in dem Du wohnst.

Bei uns in NRW darfst Du das nicht - oder müßtest es erst genehmigen lassen (wahrscheinlich beim Ordnungsamt).

Erlaubt hingegen sind Feuer in einem Öfchen.

Kommentar von Murasane am 28. Juli 2009 13:02

Stimmt so nicht ganz es kommt auf die größe an. ein NORMALES Lagerfeuer ist erlaubt

Kommentar von Simple_avatar3smallDieALina am 28. Juli 2009 13:02

Ja das stimmt schon. Du musst an der Gemeinde nachfragen.


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 28. Juli 2009 12:59
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Nein. Darf man nicht.

Muss genehmigt werden.


anonym
beantwortet von rumpi am 28. Juli 2009 13:00
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Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Manchmal sogar in den Landkreisen. Frag bei deiner Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt nach.


belmondo
beantwortet von belmondo am 28. Juli 2009 12:59
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nein, das ist grundsätzlich verboten und kann teuer werden!



FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 28. Juli 2009 13:00
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Wenn alles passend abgesichert ist dürfte nix dagegen sprechen. Solang ihr nicht anfangt die Nachbarn mehr zu zunebeln als beim Grillen sonst sollte das funktionieren.-------------- Und wieder was gelernt


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 28. Juli 2009 13:00
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Das mußt Du Dir genehmigen lassen..Wo?Weiß ich leider nicht....


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 28. Juli 2009 13:01
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Ich glaube so ein offenes Feuer darf man nicht machen. Ist auch nicht so leicht wie man es sich vorstellt über einer Flamme zu grillen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 28. Juli 2009 13:01
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Nein, nur am Grill.


anonym
beantwortet von SchoenesLeben am 28. Juli 2009 13:01
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Nimm doch eine Feuerschale. Macht auch Spaß.


anonym
beantwortet von hohe00 am 28. Juli 2009 13:03
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Ne darf man nicht. Du musst dir vorher im Rathaus ne genemigung holen. Frag da einfach im Bürgerbüro nach:-)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. Juli 2009 13:07
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Im eigenen Garten geht das mit einer Genehmigung vom Ordnungsamt. In anderen Gärten bedarf dies zusätzlich der Zustimmung des Eigentümers.


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