Natürlich darfst Du ausziehen. Die Kündigungsfrist ist üblicherweise 3 Monate.

Nein,das ist kein Kündigungsgrund! Ausserdem macht man sich vorher Gedanken darüber.
ja stimmt,bin aber aus der anderen wohnung ausgezogen wegen schimmelbefallung der ganzen wohnung,
Zakalwe am 17. April 2008 12:32 Seit wann braucht man denn einen Kündigungsgrund als Mieter, miccy?
Gibt Schulkinder die fahren einfach 1 Stunde mit dem Bus und Bahn. Da würden ja die Mieten in Schulnähe steigen.

klar darfst du ausziehen nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Kündigungszeit, die üblicherweise drei Monate beträgt..

was ist denn zu weit, eine bestimmte Strecke muß in Kauf genommen werden.....
auch wenn er eine stunde fahren muß

Wenn es nicht anders zu bewerkstelligen ist,mußt du eine Stunde in Kauf nehmen Wie willst du es sonst ändern!Zur Schule muß er ja!

Kannst du dein Kind nicht an einer Schule in der Nähe anmelden? Für ein Grundschulkind sind 1 Stunde Fahrtweg schon sehr weit. Normalerweise hat man immer Grundschulen in Wohnortnähe. Sollte dein Kind die Oberschule besuchen, dann ist es in einigen Gegenden tatsächlich normal, daß die Kinder länger unterwegs sind.

Natürlich, jedoch müssen gesetzliche Bestimmungen des Mietrechts beachtet werden. Der Vermieter darf keinen Nachteil durch den Auszug haben.