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Darf ich auf meinen Briefkasten einen Zettel kleben, dass ich keine Werbung möchte?

gefragt von andreamariaandreamaria am 10.05.2009 um 21:54 Uhr

Hallo,

ich habe heute einen Zettel auf meinen Briefkasten geklebt, dass ich bitte keine Werbung und kostenlose Zeitung bekommen möchte. Hübsch geschrieben, dezent mit Füller und mit einem breiten durchsichtigen Klebeband an die Seite auf den Briefkasten geklebt. Mein Vermieter- der eine Wohnung drunter wohnt und mich irgendwie auf dem Radar hat- hat den Zettel jetzt entfernt. Darf man das vielleicht gar nicht, also einen Zettel an den Briefkasten kleben? Muss ich das mit dem Vermieter abklären- die anderen Mieter haben auch keine Zettel oder Aufkleber auf ihren Briefkästen. Vielen Dank schon im voraus für die Antworten.

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Vermieter x 1.341 Rechte x 667

DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 10. Mai 2009 21:57
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Natürlich darfst du das! Es kann dir doch keiner vorschreiben, was du in deinen Briefkasten werfen lassen möchtest! Es ist dein Briefkasten und somit auch deine Post oder deine Werbung und wenn du keine Werbung möchtest, darfst du das auch ranschreiben!

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 10. Mai 2009 21:59

Dem ist nichts hinzuzufügen! DH


critter
beantwortet von critter am 10. Mai 2009 21:55
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Du darfst diesen Aufkleber draufkleben.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 22. Juli 2009 09:49

Stichwort: Du übst dein Persönlichkeitsrecht aus. Nur dafür sorgen, dass der Aufkleber ordentlich aussieht und nicht vorsätzlich den Briefkasten beschädigt (nicht mit Sekundenkleber aufkeben :-) )


anonym
beantwortet von Erpelente am 10. Mai 2009 21:56
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Ja, aber man bekommt meistens trotzdem etwas reingeworfen.

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 10. Mai 2009 21:57

ebend !

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 22:00

Na ja, das kann schon sein. Es geht mir nur darum, dass es mich irritiert hat, dass der Zettel einfach so entfert wurde und habe mich nun gefragt, ob man das vielleicht mietrechtlich nicht darf.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 10. Mai 2009 22:01

Dann kannst Du Dich aber -theoretisch- bei der Verteilerfirma beschweren.

Müssen Zusteller diesen Aufkleber beachten ?

JA! Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen (Urteil BGH Az VI ZR 182/88). Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen, z.B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, Musterstadt“. Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden.


littlesilver
beantwortet von littlesilver am 10. Mai 2009 21:59
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Wir hatten auch mal so 'nen Typen bei uns im Haus. Ich habe darauf hin eine Packung mit Aufklebern gekauft - kleine pinke Elfen mit Flügeln und Blümchen - und hab ihm immer mal wieder einen an den Briefkasten geklebt. Das hat soooo gut getan!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 10. Mai 2009 21:58
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Natürlich darfst Du so einen Zettel an Deinem Briefkasten anbringen, sogar, wenn Du einen fertigen Aufkleber dazu benutzt. Dein Vermieter ist im Unrecht, wenn er den Zettel abmacht - aber vielleicht mag er auch nur nichts "Handgeschriebenes" sondern die professionellen Aufkleber, weil die in seinen Augen besser aussehen. Ich an Deiner Stelle würde einen solchen anbringen - den kann er auch nicht so ohne weiteres wieder abmachen.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 22. Juli 2009 09:50

Den Profi Aufkleber gibt es im Schreibwarenhandel, oder http://www.aufkleber-keine-werbung.de


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 10. Mai 2009 21:57
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der spinnt...steck ihm deine reklame in seinen kasten

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 10. Mai 2009 22:00

Prima Antwort! DH

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 22:00

;)


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 10. Mai 2009 21:55
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Ja, ja, ja. Groß und fett. Du darfst.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 11. Mai 2009 17:36
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Ja das ist legal


FunSel
beantwortet von FunSel am 10. Mai 2009 22:05
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doch darfst du


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 10. Mai 2009 22:02
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Wenn du sicher bist, dass der Vermieter das Schild entfernt hat: Leite doch die Werbung, von der du mit Schild verschont geblieben wärst, an ihn weiter.


ninetendo
beantwortet von ninetendo am 10. Mai 2009 21:59
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Sicher darfst du dass, ob es was nützt ist eine andere Frage. Normalerweise ignorieren die Briefträger diese Zettel und du bekommst trotzdem Werbung!


hilti
beantwortet von hilti am 10. Mai 2009 21:59
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Selbstverständlich darfst Du den Zettel an Deinem Briefkasten anbringen. Meistens funktioniert es auch, dass keine Werbung reingeworfen wird.


anonym
beantwortet von Spunk2 am 10. Mai 2009 21:59
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selbstverständlich darfst du das - generell darfst du mit dem briefkasten machen, was du willst, denn den hast du mit gemietet. Was die Werbung betrifft, so ist es sogar sinnvoll, zur Müllvermeidung etc. Ungewollte Werbung kannst Du sogar vom Versender abholen lassen - oder einfach in einen umschlag stecken und unfrei mit einem kleinen brieflein mit der bitte, keine werbung mehr zu senden, zurückschicken. wirkt wahrlich wunder, kannst du mir glauben!


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 10. Mai 2009 21:59
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Natürlich darfst du die Annahme von unerwünschtem Werbematerial durch Anbrigen von entsprechendem Aufkleber verweigern. Oft bekommt man trotzdem Werbung, dann ruf bei der entsprechenden Firma an und beschwer dich, die nehmen dich dann von der Liste oder informieren die Austräger (denen es allerdings manchmal egal ist, ob du die Blätter möchtest, oder nicht)


anonym
beantwortet von user26 am 10. Mai 2009 21:57
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Ich habe eine kleine grüne Mülltonne vor der Tür stehen mit der Aufschrift "Werbung".

Du wirst lachen: da ist sogar manchmal was drin. :-D


Orangee
beantwortet von Orangee am 10. Mai 2009 21:57
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Darfst du....aber ob es was bringt...ist fragwürdig!

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 21:58

Man kann es ja zumindest mal versuchen ;)

Kommentar von 895b0c230108f65d147edf3ff4b93883smallOrangee am 10. Mai 2009 22:01

Klar :)


Raller
beantwortet von Raller am 10. Mai 2009 21:56
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Ja das darfst du.


frischling1989
beantwortet von frischling1989 am 10. Mai 2009 21:56
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normal darfst du das machen, aber klär das lieber ma mit deinem vermieter ab. also ich weiß das du das an dem briefkasten deines eigenen hauses auf jeden fall machen darfst.


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 10. Mai 2009 21:56
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Ja klar, habe das schon seit 2 Jahren aufgeklebt und endlich Platz in der Papiertonne! Aufkleber gibt´s bei eBay! Die sehen sehr professionell aus! Das ist Deine private Sache und nicht die Deines Vermieters!

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 10. Mai 2009 21:59

Kleiner Tipp - den Aufkleber gibt es in fast jeder Schreibwarenhandlung.

Oder hier als Druckvorlagen:

http://images.google.de/images?rlz=1B3RNFA_deDE217DE217&hl=de&q=keine+werbung+aufkleber&gbv=2&aq=0&oq=%22Keine+Werbung%22


anonym
beantwortet von Mausita am 10. Mai 2009 21:56
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Wahrscheinlich fand ers nicht schön. Wenn der Briefkasten nicht beschädigt wird (unlösliche Klebereste etc.) darf das kein Problem sein!

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 21:58

Ich habe den Zettel mit der Hand geschrieben und denn mit Tesa festgemacht- das ist doch löslich genug, oder?

Kommentar von Mausita am 11. Mai 2009 20:36

Ich meine doch schon!!!


anonym
beantwortet von Michela001 am 10. Mai 2009 21:56
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ich würd ihm deine überflüssige post einfach in seinen kasten legen, vielleicht lässt er das dann in zukunft...


fruityfreak
beantwortet von fruityfreak am 10. Mai 2009 21:56
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darfst du tun


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 10. Mai 2009 21:55
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slebstverstaendlich kannst Du das machen.


anonym
beantwortet von samirax5 am 10. Mai 2009 21:55
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das sollte eigentlich kein Problem sein. Frag doch deinen Vermieter mal, warum er den ab gemacht hat.

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 21:57

Ich trau mich nicht zu fragen- der ist nämlich ziemlich cholerisch.

Kommentar von samirax5 am 10. Mai 2009 21:59

dann tu einfach so, als wäre nie ein zettel dran gehangen und frag ihn morgen, ob du einen anbringen dürftest


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 10. Mai 2009 21:55
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Den Briefkasten hast DU mitgemietet,der Vermieter kann und wird nichts sagen.

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 21:56

Na er hat ja den Zettel einfach entfernt


konny27
beantwortet von konny27 am 10. Mai 2009 21:55
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Wem gehört der Briefkasten,wenn es Eigentum vom Vermieter ist nicht

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 10. Mai 2009 21:56

Das ist natürlich der Briefkasten für meine Post- ich habe ihn quasi gemietet

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 10. Mai 2009 22:00

Ja,aber Eigentümer ist der Vermieter.Er möchte nicht,das dort etwas draufgeklebt wird.

Kommentar von 8188813adced8614a8025120b5ea6308smallhilti am 10. Mai 2009 22:01

Richtig. Du hast ihn mit gemietet. Deshalb kannst Du draufschreiben, was DU willst.


rivabella
beantwortet von rivabella am 10. Mai 2009 21:55
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Ja, das darfst Du - habe ich auch !!!


anonym
beantwortet von mig112 am 10. Mai 2009 21:55
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Dein Vermieter hat nicht das Recht, deinen Zettel abzureißen.


anonym
beantwortet von Heini73 am 10. Mai 2009 21:55
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na sicher!


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 10. Mai 2009 21:55
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Klar, darfst du. Das musst du mit niemandem abklären.


CraziiehLady
beantwortet von CraziiehLady am 10. Mai 2009 21:55
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ja darfst du


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