Darf ich auf meinem bezahlten PKW Stellplatz auch ein Fahrrad abstellen?

6 Antworten

Ist der Stellplatz denn in einem Parkhaus oder einfach am Straßenrand? In einem Parkhaus kann es sein, dass Fahrräder dort verboten sind. Dann darfst du es logischerweise auch nicht dort abstellen. Wenn du allerdings einen Privatparkplatz am Straßenrand oder vor dem Haus hast kannst du dort natürlich auch dein Fahrrad abstellen.

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ich hatte das Fahrrad bisher in der Fahrradgarage mit noch einem 2. Die Vermieterin verbietet jetzt mehr als 1 Fahrrad obwohl in der Garage nur noch 3 andere Fahrräder stehen.

Da ich es nicht in den Keller schleppen kann, würde ich es gerne auf dem PKW Stellplatz im Hof, für den ich Miete bezahle, hinter mein Auto abstellen. Darf ich das?

Das kann dir definitiv nur der Vermieter dieses Platzes sagen.

... aber laut Frage wurde der Platz doch bezahlt, oder?

@schleudermaxe

Das schiesst eine vertraglich zweckgebundene Nutzung keineswegs aus: Ein "PKW-Stellplatz" ist eben nicht für Anhänger, Fahrräder oder als Außenlager vermietet :-O

@imager761

... verstehe ich nicht, von Miete ist doch hier nichts zu entdecken. Siehe ggf. auch meine Antwort.

@schleudermaxe

... aber mittlerweile ist von einer "Vermieterin" zu lesen...

Darf ich auf meinem bezahlten PKW Stellplatz auch ein Fahrrad abstellen?

Nein, schon garnicht dann, wenn dir für ein Fahrrad eine eigene Unterstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Sagt Dir der Begriff PKW was ?  :-)

Es ist ein PKW- Stellplatz und da ist es logisch das man diesen Platz auch nur für seinen Zweck nutzt.

Ich hatte das Fahrrad bisher in der Fahrradgarage mit noch einem 2. Die Vermieterin verbietet jetzt mehr als 1 Fahrrad obwohl in der Garage nur noch 3 andere Fahrräder stehen.

Wahrscheinlich damit andere Mieter auch die Möglichkeit haben ein Fahrrad unterzustellen.

Da ich es nicht in den Keller schleppen kann, würde ich es gerne auf dem PKW Stellplatz im Hof, für den ich Miete bezahle, hinter mein Auto abstellen. Darf ich das?

Vermieterin fragen.

Nun könnte man aber zuvor noch fragen, ob man wirklich einen PKW-Stellplatz oder einen Stellplatz im Mietvertrag stehen hat.

In der Tat: wurde ein PKW-Stellplatz gemietet, könnte es Probleme geben mit den daneben liegenden Stellplatzmietern, die evt. Angst davor haben, dass Dein Fahrrad mal umfällt oder umgefällt wird und dann die Autos beschädigt. Es sollte sicher gestellt sein, dass das nicht passiert. Vielleicht ist das schon durch die Lage des Platzes gegeben.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Du Dich zuvor durch die Erlaubnis der Vermieterin absicherst.

.. meine Glaskugel zickt rum ob der üppigen Informationen und die Karten schlafen nach der heftigen Nacht schon.... Wenn Du denn Deinen Platz bezahlt hast, es also deiner ist, redet eigentlich ja nur das Ordnungsamt rein, so zumindest hier bei uns. Und wenn dort anderes steht oder abgelagert wird, gibt es eben ein Bußgeld in Höhe von 500 EUR und die VG urteilen: Korrekt!. Somit viel Glück.