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Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken ?

gefragt von AllEyezOnMeAllEyezOnMe am 21.02.2009 um 20:18 Uhr

Wenn ich selber nicht behindert bin, sondern eine behinderte Person, die auch einen Behindertenausweis besitzt, mit mir fahre. Darf ich dann auch auf den Behindertenparkplatz parken oder muss der Fahrer behindert sein, um dort parken zu dürfen ?

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auto x 23.102 parken x 369 behindertenparkplatz x 13 behindertenparkausweis x 4

bitmap
beantwortet von bitmap am 21. Februar 2009 20:19
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holsch
beantwortet von holsch am 21. Februar 2009 20:22
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http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz

Entgegen einer verbreiteten Auffassung trifft es nicht zu, dass nur Fahrzeuglenker mit Ausnahmegenehmigung (Behindertenparkplakette) Behindertenparkplätze benutzen dürfen. Dass diese Auffassung falsch ist, kann schon daran gesehen werden, dass auch blinde Personen einen solchen Parkausweis ausgestellt bekommen, aber keinen PKW lenken dürfen. Die Benutzung des Parkplatzes muss vielmehr in Zusammenhang mit einer nachteilsausgleichenden (§ 69 SGB IX) Fürsorge für eine solche berechtigte Person stehen.

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:17

DH!


Brytta
beantwortet von Brytta am 21. Februar 2009 20:19
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Wenn Du einen Behinderten mit Ausweis dabei hast darfst Du da parken

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 21. Februar 2009 20:21

Nein Falsch, muss extra beantragt werden ..ich habe eine SBA und keine Parkerlaubnis. Nur der SBA reicht nicht...

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 21. Februar 2009 20:27

Bei uns ist es so dass im SBA das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen muss.

Ich selber habe nur "G" - das reicht nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Februar 2009 20:22

es reicht nicht wenn man jemand chaufiert der behindert ist. Man muß auch einen Behinertenausweis an die Windschutzscheibe legen auf den das Fahrzeug zugelassen ist

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:16

Das ist definitiv Falsch. Wenn ich eine Schwerbehinderten fahre der einen Behindertenparkausweis hat, dann darf ich den Behindertenparkplatz nutzen. Wäre auch zimmlich dämmlich wenn das nicht so währe, den Blinde z.B. bekommen so eine Parkausweis auch.


anonym
beantwortet von HETMaasdorf am 21. Februar 2009 20:25
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Wenn du den Ausweis hinter die Frontscheibe legst und die Behinderte Person auch wirklich dabei hast ! Schon !

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. Februar 2009 20:44

Richtig, mit dem Zusatz AG im Ausweis.

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:19

nein nur wer im Besitz eines Behindertenparausweis bzw. wer eine Behinderten der eine Behindertenparkausweis hat fährt, darf auf eine Behindertnparkplatz Parken.


Wenne
beantwortet von Wenne am 21. Februar 2009 20:24
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Wenn du eine Behinderte Person fährst darfst du auch diese Parkplätze benutzen. Die behinderte Person muss aber das Merkzeichen "aG" in ihrem Ausweis stehen haben. Zumindest ist das hier in München so. Ich glaube "Bl" für Blind geht auch.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Februar 2009 20:36

nein das geht auf keinen Fall! Ersten bekommt ein blinder niemals eine Genehmigung für ein Fahrzeug und damit auch keine Parkgenehmigung und zweitens bekommen nur stark gehbehinderte einen Behindertenausweis für Fahrezeuge. Es auch einem blinden zuzumuten mal 200 Meter zu laufen, zumal er ja eh nicht alleine mit dem Auto unterwegs sein kann

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 21. Februar 2009 21:07

Dann solltest du dir mal den Link von bitmap, den er schon um 20:19Uhr gepostet hat, mal durchlesen. -> http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. Februar 2009 20:50

"aG" ist schon richtig, im Norden ist das auch so.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 21. Februar 2009 20:22
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Nichte jeder Behinderte darf einfach dort parken, sondern nur auf Antrag. Und die Genehmigung ist u.U. an ein Kennzeichen gebunden. Es ist ein spezieller blauer Parkausweis dr vorliegen muss. Sonst könnte ja praktisch jeder kommen ...


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 21. Februar 2009 20:21
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Ausweis sichtbar an der Frontscheibe . Null Problem.

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:30

Ausweis reicht nicht, es muß schon der Blaue Behindertenparkausweis sein.


istie
beantwortet von istie am 21. Februar 2009 20:21
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nein, denn es muss auf dem Parkschein Dein Kfz-Kennzeichen stehen.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. Februar 2009 20:46

Haha, auf welchem Parkschein? Es gibt auch Parkplätze ohne Parkschein.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 21. Februar 2009 20:20
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Ja, wenn Du eine behinderte Person fährst ja


hexen111
beantwortet von hexen111 am 21. Februar 2009 20:19
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Dann darfst Du dort parken

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Februar 2009 20:23

nein! Wer soll das kontrollieren? Dann behaupet jeder er hätte dort nur geparkt weil er jemand behindertes kennt


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 21. Februar 2009 20:19
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Der Fahrer muss behindert sein

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 21. Februar 2009 20:24

Falsch


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 18. März 2009 08:29
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Wenn die Person die du fährst einen Behindertenparkausweis hat (der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus) dann darfst du die Behindertenparkplätze nutzen. Du mußt nur gut sichtbar den Behindertenparkausweis im Fahrzeug auslegen.

VORSICHT! Benutze niemals den Parkasuweis wenn du den Schwerbehinderten nicht dabei hast, das ist Missbrauch der Parkausweis und das wurde von Gerichten schon mit einer Geldstrafe von mehr als 1500€ geahndet.

Ich lese hier sehr viel Unsinn bzw. Falsche Antworten das ich mich Frage warum geantwortet wird wenn man keine Ahnung von der Materie hat. Die Antwort von bitmap oder besser der Link ist ein gute Informationsquelle. Es gibt dann noch ein oder zwei weitere korrekte Antworten, aber der Überwiegende Teil ist einfach nur Falsch.


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 21. Februar 2009 20:26
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mein gott muss man das noch kommentieren da eins über dir steht ne antwort die rechtlich gültig ist, die brauch man nicht gleich wieder niedermähen


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 21. Februar 2009 20:24
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nein,darfst du nicht.du mußt das rollstuhlzeichen am auto haben.da hast du beim sraßenverkehrsamt arg zu kämpfen.aber bevor dein kampf beginnt,muß dieses zeichen erst vom versorgungsamt beführwortet werden.selbst dann kannst du nicht darauf bestehen.das letzte wort hat das straßenverkehrsamt.

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:33

Bitte Informier dich genau bevor du so falsch Antwortest


anonym
beantwortet von tomsmama am 21. Februar 2009 20:21
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Klaro darfst du es machen, denn du transportierst einen Menschen mit einer Behinderung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Februar 2009 20:25

nein, außerdem gilt ja nicht jede Behinderung. Als Blinder bekommt man zum Beispiel keine Parkberechtigung


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 21. Februar 2009 20:20
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Ja, wenn Du eine behinderte Person fährst ja

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 13:07

Gilt so allgemein nicht


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 21. Februar 2009 20:20
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mit ausweis dort parken ist kein problem !

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 08:32

Falsch


PPanther
beantwortet von PPanther am 21. Februar 2009 20:20
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ich habe einen Behindertenausweis und wir dürfen nicht auf den Parplätzen dafür Parken. Dafür benötigt man eine extra Erlaubnis!!!die man beantragen muss


anonym
beantwortet von dogville96 am 21. Februar 2009 20:20
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nein du brauchst ein behinderden ausweis und musst ihn ins innere des autos stecken so das er sicnhtbar ist mein dad hats mal gemacht und bekomm ein knöllchen


buebue
beantwortet von buebue am 21. Februar 2009 20:19
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im auto kennzeichnen

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. Februar 2009 20:47

Was im Autokennzeichen??


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