AllEyezOnMe am 21.02.2009 um 20:18 Uhr
Wenn ich selber nicht behindert bin, sondern eine behinderte Person, die auch einen Behindertenausweis besitzt, mit mir fahre. Darf ich dann auch auf den Behindertenparkplatz parken oder muss der Fahrer behindert sein, um dort parken zu dürfen ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Entgegen einer verbreiteten Auffassung trifft es nicht zu, dass nur Fahrzeuglenker mit Ausnahmegenehmigung (Behindertenparkplakette) Behindertenparkplätze benutzen dürfen. Dass diese Auffassung falsch ist, kann schon daran gesehen werden, dass auch blinde Personen einen solchen Parkausweis ausgestellt bekommen, aber keinen PKW lenken dürfen. Die Benutzung des Parkplatzes muss vielmehr in Zusammenhang mit einer nachteilsausgleichenden (§ 69 SGB IX) Fürsorge für eine solche berechtigte Person stehen.
DH!

Wenn Du einen Behinderten mit Ausweis dabei hast darfst Du da parken
PPanther am 21. Februar 2009 20:21 Nein Falsch, muss extra beantragt werden ..ich habe eine SBA und keine Parkerlaubnis. Nur der SBA reicht nicht...
Wenne am 21. Februar 2009 20:27 Bei uns ist es so dass im SBA das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen muss.
Ich selber habe nur "G" - das reicht nicht.
es reicht nicht wenn man jemand chaufiert der behindert ist. Man muß auch einen Behinertenausweis an die Windschutzscheibe legen auf den das Fahrzeug zugelassen ist
Das ist definitiv Falsch. Wenn ich eine Schwerbehinderten fahre der einen Behindertenparkausweis hat, dann darf ich den Behindertenparkplatz nutzen. Wäre auch zimmlich dämmlich wenn das nicht so währe, den Blinde z.B. bekommen so eine Parkausweis auch.
Wenn du den Ausweis hinter die Frontscheibe legst und die Behinderte Person auch wirklich dabei hast ! Schon !
Questor am 21. Februar 2009 20:44 Richtig, mit dem Zusatz AG im Ausweis.
nein nur wer im Besitz eines Behindertenparausweis bzw. wer eine Behinderten der eine Behindertenparkausweis hat fährt, darf auf eine Behindertnparkplatz Parken.

Wenn du eine Behinderte Person fährst darfst du auch diese Parkplätze benutzen. Die behinderte Person muss aber das Merkzeichen "aG" in ihrem Ausweis stehen haben. Zumindest ist das hier in München so. Ich glaube "Bl" für Blind geht auch.
nein das geht auf keinen Fall! Ersten bekommt ein blinder niemals eine Genehmigung für ein Fahrzeug und damit auch keine Parkgenehmigung und zweitens bekommen nur stark gehbehinderte einen Behindertenausweis für Fahrezeuge. Es auch einem blinden zuzumuten mal 200 Meter zu laufen, zumal er ja eh nicht alleine mit dem Auto unterwegs sein kann
Wenne am 21. Februar 2009 21:07 Dann solltest du dir mal den Link von bitmap, den er schon um 20:19Uhr gepostet hat, mal durchlesen. -> http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/
Questor am 21. Februar 2009 20:50 "aG" ist schon richtig, im Norden ist das auch so.

Nichte jeder Behinderte darf einfach dort parken, sondern nur auf Antrag. Und die Genehmigung ist u.U. an ein Kennzeichen gebunden. Es ist ein spezieller blauer Parkausweis dr vorliegen muss. Sonst könnte ja praktisch jeder kommen ...

Ausweis sichtbar an der Frontscheibe . Null Problem.
Ausweis reicht nicht, es muß schon der Blaue Behindertenparkausweis sein.

nein, denn es muss auf dem Parkschein Dein Kfz-Kennzeichen stehen.
Questor am 21. Februar 2009 20:46 Haha, auf welchem Parkschein? Es gibt auch Parkplätze ohne Parkschein.

Dann darfst Du dort parken
nein! Wer soll das kontrollieren? Dann behaupet jeder er hätte dort nur geparkt weil er jemand behindertes kennt

Der Fahrer muss behindert sein
mecanoqueen am 21. Februar 2009 20:24 Falsch
Wenn die Person die du fährst einen Behindertenparkausweis hat (der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus) dann darfst du die Behindertenparkplätze nutzen. Du mußt nur gut sichtbar den Behindertenparkausweis im Fahrzeug auslegen.
VORSICHT! Benutze niemals den Parkasuweis wenn du den Schwerbehinderten nicht dabei hast, das ist Missbrauch der Parkausweis und das wurde von Gerichten schon mit einer Geldstrafe von mehr als 1500€ geahndet.
Ich lese hier sehr viel Unsinn bzw. Falsche Antworten das ich mich Frage warum geantwortet wird wenn man keine Ahnung von der Materie hat. Die Antwort von bitmap oder besser der Link ist ein gute Informationsquelle. Es gibt dann noch ein oder zwei weitere korrekte Antworten, aber der Überwiegende Teil ist einfach nur Falsch.

mein gott muss man das noch kommentieren da eins über dir steht ne antwort die rechtlich gültig ist, die brauch man nicht gleich wieder niedermähen

nein,darfst du nicht.du mußt das rollstuhlzeichen am auto haben.da hast du beim sraßenverkehrsamt arg zu kämpfen.aber bevor dein kampf beginnt,muß dieses zeichen erst vom versorgungsamt beführwortet werden.selbst dann kannst du nicht darauf bestehen.das letzte wort hat das straßenverkehrsamt.
Bitte Informier dich genau bevor du so falsch Antwortest
Klaro darfst du es machen, denn du transportierst einen Menschen mit einer Behinderung.
nein, außerdem gilt ja nicht jede Behinderung. Als Blinder bekommt man zum Beispiel keine Parkberechtigung

Ja, wenn Du eine behinderte Person fährst ja
Gilt so allgemein nicht

mit ausweis dort parken ist kein problem !
Falsch

ich habe einen Behindertenausweis und wir dürfen nicht auf den Parplätzen dafür Parken. Dafür benötigt man eine extra Erlaubnis!!!die man beantragen muss
nein du brauchst ein behinderden ausweis und musst ihn ins innere des autos stecken so das er sicnhtbar ist mein dad hats mal gemacht und bekomm ein knöllchen