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Darf ich auf der BAB einen Krankenwagen (im Einsatz) überholen?

gefragt von BenjyBenjy am 09.02.2009 um 13:47 Uhr

Gestern bot sich folgende Situation:

Im 80er-Bereich auf der Autobahn überholte mich ein Krankenwagen "Intensivtransport" mit blinkendem Blaulicht (MB Vario / 6,5t-Version). Nachdem das Tempolimit aufgehoben war schloß ich zu diesem Fahrzeug wieder auf. Der Wagen fuhr ca. 110-120 km/h. Gern hätte ich auf dieser zweispurigen Strecke überholt. Doch der Krankenwagen fuhr, trotz dass die rechte Spur frei war, immer links. Ich traute mich jedoch nicht so recht "weitere Schritte" einzuleiten, geschweige denn rechts zu überholen.

Nun meine Frage: Darf man Einsatzfahrzeuge auf der Autobahn überholen? Für mich spricht nichts dagegen.

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Recht x 35.062 Auto x 22.952 Straßenverkehr x 671 Autobahn x 429 Krankenwagen x 46 Einsatzfahrzeug x 1

Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 9. Februar 2009 13:50
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wenn der Wagen rechts fährt kannst Du links vorbei!


anonym
beantwortet von gutefrage09 am 9. Februar 2009 13:50
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Solange du dich dabei an geltende Verkehrsregeln hälst und das Fahrzeug nicht im Fortkommen behinderst.


anonym
beantwortet von hansi70 am 9. Februar 2009 13:50
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Natürlich darfst du die überholen, wenn sie dir zu langsam fahren, natürlich im Rahmen der Stvo


akademikus
beantwortet von akademikus am 9. Februar 2009 13:49
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warum nicht.... auch fahrzeuge mit sonderrechten müssen sich an die stvo halten. ich habe schon mal nen polizeiwagen im einsatz überholt... haben etwas sparsam geschaut, war mir aber egal!

Kommentar von 6e5b5e05ef901dd66e2201a9a798535esmallLegasthenik am 9. Februar 2009 13:51

hrhr hammer ^^


anonym
beantwortet von 0815Genial am 9. Februar 2009 13:49
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rechts zu überholen ist ja bekanntlich so oder so verboten wenn du aber die möglichkeit hast zu überholen, hättest du dieses ruhig tun können natürlich aber nur wenn eine gefahr ausgeschlossen gewesen wäre


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 9. Februar 2009 13:48
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Wenn das Einsatzfahrzeug links fährt, dann kannst du gar nicht überholen. Er darf auch links fahren, wenn die Fahrspur rechts frei ist. Dafür sollt ihr Platz machen und aus dem Weg gehen.

Oder wolltest du rechts überholen????

Kommentar von Simple_avatar10smallxKevx am 9. Februar 2009 13:50

sicher geht das, einfach rechts überholen :D

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 13:55

ich habe bereits geschrieben, dass ich nicht rechts überholen wollte. muss sich das fahrzeug nicht auch an das rechtsfahrgebot halten. immerhin behinderte es mich bei meinem vorankommen.

Kommentar von piccalilly am 9. Februar 2009 13:58

Ja, auch Einsatzfahrzeuge müssen sich an das Rechtsfahrgebot halten, wenn die rechte Spur frei ist.

Kommentar von E45c445708fadff4bc6fa9b90d0fd43fsmallTeandeM am 24. Februar 2009 14:20

einsatzfahrzeuge die keinen einen einsatz haben müssen sich an die stvo halten. das eingeschaltete blaulicht weißt andere verkehrsteilnehmer darauf hin, das dieses Fahrzeug im einsatz ist und sich eben NICHT an die stvo halten muss!


Goopher
beantwortet von Goopher am 19. April 2009 20:55
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also erstens der Fahrer des Einsatzfahrzeug hat sich unbedingt an die Verkehrsregeln zu halten. Er hat aber das Recht - unter Wahrung aller Vorsicht und ohne Gefährdung anderer - von diesen Regeln abzuweichen. Dazu muß er Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet haben. Sonst kein Wegerecht. Du mußt nur dafür sorgen, daß du ihn nicht behinderst (es könnte auch dein Onkel drin liegen). Zur Frage er darf natürlich nicht den linken Fahrstreifen blockieren, da du schneller bist und ihn beim überholen nicht behinderst, darfst du natürlich vorbeifahren. PS.: Ich arbeite im Rettungsdienst


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Februar 2009 13:54
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Gibt kein Gesetz was das Überholen von Einsatzfahrzeugen verbietet. Ich würde aber schätzen bei einem Polizeifahrzeug dürfte das recht schwer werden. Die sind üblicherweise nicht wirklich Untermotorisiert.


Tremor
beantwortet von Tremor am 9. Februar 2009 13:52
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Ich denke, dass ein Einsatzfahrzeug auf dem Weg zum Einsatzort die linke Spur blockieren sollte. Nach Straßenverkehrsordnung darf es damit nicht überholt werden. Dadurch kommt es eine Sperrung der Straße gleich


danielrd82
beantwortet von danielrd82 am 9. Februar 2009 13:51
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man darf Einsatzfahrzeuge überholen, solang man diese dabei nicht behindert. Gibt ja auch Transporte mit Sondersignal die nur 20 oder 30 fahren, um den Patienten zu schonen. Wichtig ist nur, dass man das Fahrzeug nicht behindert. Und rechts überholen das ist ja nu vom Einsatzfahrzeug unabhängig, denn das ist ja nu generell untersagt.


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 9. Februar 2009 13:50
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Links überholen ja, rechts nicht. Das gibt ja die STVO vor. Macht ja auch Sinn links zu fahren alsd Krankenwagen, so spart man sich die Unfallgefahr bei Überholvorgängen


anonym
beantwortet von curtnbg am 11. August 2009 21:06
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Übrigens wird in solchen Fällen meist nicht extra die linke Spur genommen um andere zu ärgern. Das hat einen ganz anderen Grunde:

Die rechte Spur hat einfach zuviele Spurrillen und Schlaglöcher aufgrund der LKWs um hier schonend einen Patienten befördern zu können.

Ich arbeite im RD mit Neugeborenenintensivtransport und wenn wir Früh- oder Neugeborene transportieren fahre ich auch schon mal mit 80 oder langsamer auf der linken Spur.

Übrigens: Solange keiner behindert, darf er natürlich gerne überholen...


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