Ich bekomme laufend noch Harz4. Zum 01.11. ist mir nun eine vorrübergehende Erwerbsminderungsrente zugesprochen worden (vorerst bis ende 2010). Da diese Rente weit unter dem Existensminimum ist, bekomme ich den größten Teil als Zuschuss vom Sozialamt dazu. Ich habe ein Auto. Als Harz4 Bezieherin war das i.O., aber wie ist das jetzt wenn ich einen Zuschuss vom Sozialamt bekomme? Darf ich das Auto behalten? Es ist über 10 Jahre alt und weit unter 1000€ wert. Wenn es in 10 Monaten TÜV-Fällih wird, ist es sowieso vorbei damit. Bis dahin aber würde ich es gern behalten. Darf ich das?

Du darfst alles, was Du mit dem zur Verfügung stehenden Geld finanzieren kannst, behalten. Und Dein Auto ist zu alt, als dass Du es verkaufen müsstest. Soviel ich weiss, gelten bei der Sozialhilfe als EU-Rentenaufstockung die gleichen Regeln wie bei Hartz IV.

Ja, darfst du. Das Auto darf einen maximalen Wert von 7500€ haben, solltest du noch ein Vermögen haben, dann zieht man es von diesen 7500€ ab.
Vielen Dank für den Hinweis. Das erleichtert mich wirklich, denn ich bekomme u.A. diese Erwerbsminderungsrente weil ich Panikattaken bekomme wenn ich unter vielen Menschen bin, was ja leider in Bus & Bahn meist der Fall ist. Danke für die schnelle Antwort
Ja, das hoffe ich das es so ist. Ich habe gegoogelt und da habe ich ganz oft gelesen das seit 2002 kein Sozialhilfeempfänger ein Auto besitzen darf. Ein Harz 4 Empfänger dagegen soll sich ja arbeit suchen und darf es deshalb behalten. (Ist irgendwie zweierlei Maß). Aber wenn ihr so sicher seit, beruhigt es mich sehr.
Wenn es bei Dir so ist, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht Bus/Bahn fahren kannst, darfst Du vielleicht in jedem Fall ein Auto besitzen. Ich würde mich da mal informieren. Evtl. geht das über einen Schwerbehindertenausweis. Frag mal beim Arzt nach. Es gibt für so vieles "Sonderregelungen", man muss nur fragen, von allein sagt einem niemand etwas. Viel Glück.