Als Fahrradfahrer darf ich ja auch in die Gegenrichtung der Einbahnstraße fahren. Gilt das denn jetzt für jede Einbahnstraße, neulich jedenfalls hat mich ein Autofahrer deshalb ganz arg beschimpft, ich hatte keine Ahnung, ob jetzt zu Recht oder nicht?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Grundsätzlich räumt die StVO den zuständigen Behörden auch die Möglichkeit ein, auf Einbahnstraßen Gegenverkehr durch Radfahrer zuzulassen. Das bedeutet aber nicht, dass es jetzt generell möglich ist, mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Die Einbahnstraße muss vielmehr durch entsprechende Verkehrszeichen für den Gegenverkehr für Radfahrer freigegeben sein. Hierfür schreibt das Gesetz ganz enge Grenzen vor. Die Freigabe ist nur möglich, wenn die Einbahnstraße auch in Spitzenzeiten nur gering verkehrsbelastet ist und nur vereinzelt von LKW befahren wird. Auf der Einbahnstraße darf eine Geschwindigkeit von nur 30 km/h zugelassen sein. Der für den Gegenverkehr zugelassene Teil darf außerdem nur eine "geringe Länge" haben. Dieses Teilstück muss vom Anfang bis zum Ende für den Radfahrer überschaubar und kalulierbar sein (das sind auf gerader Strecke höchstens 300 bis 400 m).

Das ist nur da erlaubt, Wo es ein eindeutiges Schild für die Autofahrer gibt, dass mit entgegenkommenden Radfahrern gerechnet werden muss. In der Regel gibt es auch noch ein Zeichen für die Radfahrer, dass sie hier in Gegenrichtung fahren dürfen. Nur in so gekennzeichneten Einbahnstraßen ist das erlaubt. Alles andere wäre ja lebensgefährlich.

Das wäre mir aber ziemlich neu!
Pedalierend oder schiebend?
der nette herr autofahrer hatte leider recht - ist nur bei gekenntzeichneten strassen erlaubt.
wenn du schon diese antwort nicht weisst dann darfst du noch kein Fahrrad fahren :-)

Dort wo es ausdrücklich gekennzeichnet ist ja, sonst nicht!
Richtiges Verhalten
Radfahrer dürfen Einbahnstraßen auch entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung benutzen, wenn dies durch eine zusätzliche Kennzeichnung gestattet ist.
Sie müssen dort möglichst weit rechts fahren (Rechtsfahrgebot), dabei jedoch einen ausreichenden Sicherheitsabstand beispielsweise zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten.
Im übrigen gelten die selben Regeln wie in normalen Straßen mit Zweirichtungsverkehr.

Einbahnstrassen heissen so, weil sie grundsätzlich nur in einer Richtung zu befahren sind.
Ausnahmsweise kann die Gegenrichtung mal für Radfahrer zugelassen werden - das muss dann aber durch Schilder deutlich gekennzeichnet sein.
Dasselbe gilt übrigens auch für Radwege, die grundsätzlich nur in einer Richtung befahren werden dürfen.
nö leider nicht, wenn dann sind die strassen mit einem schild gekennzeichnet: fahrrad frei
Nur Einbahnen die mit der Zusatztafel "Ausgenommen Radfahrer" gekennzeichnet sind, wurden von den Behörden überprüft, für sicher befunden und dürfen gegen die Einbahn befahren werden.
Das Radfahren gegen die Einbahn ist sehr sicher, da die Verkehrsteilnehmer einander sehen und das Verhalten auf einander abstimmen können.
Siehe auch: http://www.argus.or.at/transdanubien/radfahren-einbahn.htm
DH!