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Darf ich als Radfahrer grundsätzlich in allen Einbahnstraßen in Gegenrichtung fahren ?

gefragt von aloha am 13.09.2007 um 23:00 Uhr

Als Fahrradfahrer darf ich ja auch in die Gegenrichtung der Einbahnstraße fahren. Gilt das denn jetzt für jede Einbahnstraße, neulich jedenfalls hat mich ein Autofahrer deshalb ganz arg beschimpft, ich hatte keine Ahnung, ob jetzt zu Recht oder nicht?


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anonym
beantwortet von justefix am 13. September 2007 23:05
14x
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Grundsätzlich räumt die StVO den zuständigen Behörden auch die Möglichkeit ein, auf Einbahnstraßen Gegenverkehr durch Radfahrer zuzulassen. Das bedeutet aber nicht, dass es jetzt generell möglich ist, mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Die Einbahnstraße muss vielmehr durch entsprechende Verkehrszeichen für den Gegenverkehr für Radfahrer freigegeben sein. Hierfür schreibt das Gesetz ganz enge Grenzen vor. Die Freigabe ist nur möglich, wenn die Einbahnstraße auch in Spitzenzeiten nur gering verkehrsbelastet ist und nur vereinzelt von LKW befahren wird. Auf der Einbahnstraße darf eine Geschwindigkeit von nur 30 km/h zugelassen sein. Der für den Gegenverkehr zugelassene Teil darf außerdem nur eine "geringe Länge" haben. Dieses Teilstück muss vom Anfang bis zum Ende für den Radfahrer überschaubar und kalulierbar sein (das sind auf gerader Strecke höchstens 300 bis 400 m).

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 13. September 2007 23:41

DH!


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. September 2007 23:08
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Das ist nur da erlaubt, Wo es ein eindeutiges Schild für die Autofahrer gibt, dass mit entgegenkommenden Radfahrern gerechnet werden muss. In der Regel gibt es auch noch ein Zeichen für die Radfahrer, dass sie hier in Gegenrichtung fahren dürfen. Nur in so gekennzeichneten Einbahnstraßen ist das erlaubt. Alles andere wäre ja lebensgefährlich.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 13. September 2007 23:01
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Das wäre mir aber ziemlich neu!

Pedalierend oder schiebend?

Kommentar von aloha am 13. September 2007 23:02

Fahrend.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 13. September 2007 23:06

Egal, ob es nun erlaubt ist oder nicht, solche Konflikte, wie Du beschrieben hast, sind vorprogrammiert!


anonym
beantwortet von leroi am 13. September 2007 23:06
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der nette herr autofahrer hatte leider recht - ist nur bei gekenntzeichneten strassen erlaubt.


xagentx
beantwortet von xagentx am 13. September 2007 23:04
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wenn du schon diese antwort nicht weisst dann darfst du noch kein Fahrrad fahren :-)


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 13. September 2007 23:17
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Dort wo es ausdrücklich gekennzeichnet ist ja, sonst nicht!


anonym
beantwortet von Lissa am 14. September 2007 00:00
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Richtiges Verhalten

  • Radfahrer dürfen Einbahnstraßen auch entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung benutzen, wenn dies durch eine zusätzliche Kennzeichnung gestattet ist.

  • Sie müssen dort möglichst weit rechts fahren (Rechtsfahrgebot), dabei jedoch einen ausreichenden Sicherheitsabstand beispielsweise zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten.

  • Im übrigen gelten die selben Regeln wie in normalen Straßen mit Zweirichtungsverkehr.

http://www.adfc.de/521_1


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 14. September 2007 14:30
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Einbahnstrassen heissen so, weil sie grundsätzlich nur in einer Richtung zu befahren sind.

Ausnahmsweise kann die Gegenrichtung mal für Radfahrer zugelassen werden - das muss dann aber durch Schilder deutlich gekennzeichnet sein.

Dasselbe gilt übrigens auch für Radwege, die grundsätzlich nur in einer Richtung befahren werden dürfen.


anonym
beantwortet von fuxxx am 13. September 2007 23:02
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nö leider nicht, wenn dann sind die strassen mit einem schild gekennzeichnet: fahrrad frei


anonym
beantwortet von felczak am 7. April 2008 20:54
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Nur Einbahnen die mit der Zusatztafel "Ausgenommen Radfahrer" gekennzeichnet sind, wurden von den Behörden überprüft, für sicher befunden und dürfen gegen die Einbahn befahren werden.

Das Radfahren gegen die Einbahn ist sehr sicher, da die Verkehrsteilnehmer einander sehen und das Verhalten auf einander abstimmen können.

Siehe auch: http://www.argus.or.at/transdanubien/radfahren-einbahn.htm


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