Spelsberg am 06.02.2007 um 19:19 Uhr
Beabsichtige 180 km zurückzulegen, 120 davon auf der Autobahn.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Hast Du einen LKW als Zugmaschine (verboten) oder einen Landrover o.Ä. (erlaubt)?
Einen gewöhnlichen PKW! Der Hänger ist einachsig.
Dann kannst Du problemlos fahren!
O.K. Danke für die Info!