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Darf ich als FRÜHRENTNER an einer UNIVERSITÄT studieren?

gefragt von perkas am 06.05.2008 um 10:07 Uhr

ich bin 48 jahre alt. seit 3 jahren beziehe ich eine rente wegen erwerbsunfähigkeit. nun möchte ich aber gerne ein studium beginnen, weil ich nicht die ganze zeit sinnlos zuhause rumsitzen will. ist dies möglich ? oder is dies gesetzlich nicht erlaubt? würde mirt die renter wieder aberkannt werden? danke für jede hilfe ....


Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 6. Mai 2008 10:19
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Studieren darfst Du jederzeit. Du kannst Dir Dein Studium ja auch so einteilen, daß es Dich nicht belastet - also z.B. morgens zwei Stunden und nachmittags eine. Oder Du studierst an der Fernuniversität.

Ich würde mich an Deiner Stelle vorsorglich nur als Gasthörer einschreiben. Dann kann Dir niemand wegen Deines Status' irgendeine Rente aberkennen. Wenn Du irgendwann doch ein Diplom (oder Bachelor oder Master) machen möchtest, kannst Du Dich kurzfristig als normaler Student eintragen und alle bis dahin erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Aber wenn ich es richtig sehe, geht es Dir ja nicht so sehr um den Abschluß?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 6. Mai 2008 10:20

Guter Rat, sich als Gasthörer einzuschreiben!

Kommentar von perkas am 6. Mai 2008 10:39

vielen herzlichen dank für deine einfühlsame und hilfreiche antwort !


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. Mai 2008 10:25
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Du beziehst eine Erwerbsunfähigkeitsrente was im amtsdeutsch heißen würde Du bist nicht in der lage 3 Std täglich zu arbeiten. Ein Studium über 5 Jahre mit durchschnittlich 34 Wochenstunden dürfte bei Dir also mehr als 50 Jahre dauern und Du wärst bei Abschluß 98 Jahre. Dafür nimmst Du 10 jungen Leuten die arbeiten gehen den Studienplatz. Ich weiß nicht ob der Gedanke so falsch ist aber wenn Du das Studium früher schaffst könntest Du auch arbeiten. Falls Dir das zuhause rumhängen keinen Spaß macht versuch Dich ehrenamtlich zu angagieren aber blockiere nicht die sowieso schon total unterfinanzierten Bildungseinrichtungen. Ansonsten gibt es auch Seniorenstudiengänge oder die Volkshochschule.

Kommentar von perkas am 6. Mai 2008 10:38

DU sprichst mir meine geistige vitalität ab ! deine "antwort" ist eine "anklage" wozu du keinerlei recht hast !!!!!! - aber wie die meisten "besserwisser" steckt auch meiner ansicht nach viel dummheit in deinem nutzlosen kommentar. stammtischparolen ! allen anderen lieben dank! genau - es geht mir NICHT um einen abschluss .. die option gasthörer scheint mir ein guter weg. Danke!

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 6. Mai 2008 10:51

Ich klage Dich nicht an sondern ich habe Dich darauf hingewiesen worauf sich Deine Erwerbsunfähigkeit stützt. Wenn Du in der Lage bist schneller zu studieren so erweckst Du den Eindruck ungerechtfertigt Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen. Das wird Dir sicherlich von der Behörde unterstellt werden. Und wenn Du Dich bei einer normalen Universität einschreibst blockierst Du definitiv einen potentiellen Erwerbstätigen. Das hat gar nichts mit geistiger Vitalität absprechen zu tun. Du kannst Dich persönlich Bilden soviel Du möchtest solltest aber die entsprechenden Angebote wahrnehmen.


Butterfly178
beantwortet von Butterfly178 am 6. Mai 2008 10:10
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Ich glaub die würden sagen: wenn Du studieren kannst, kannst Du auch arbeiten (z.B. von zuhaise aus am PC o.ä.)

Aber erkundige Dich doch bei der Uni wo Du studieren willst...

Du musst aber auch Studiengebühren zahlen..

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 6. Mai 2008 10:18

Wenn man einmal berentet ist, kann einem das doch nicht wieder aberkannt werden, oder doch?

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. Mai 2008 10:23

Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit wird oft in regelmäßigen Abständen überprüft, kann also auch wieder aberkannt werden.




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