darf ich als Autofahrer einen Fahrradfahrer in der Überholverbotszone überholen?

6 Antworten

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Einspurfahrzeuge dürfen in einer Überholverbotszone überholt werden, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist und wenn dabei keine durchgezogene Linie überfahren wird.

Zum Nachlesen:

VZ 276 - Verbietet den Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. (Deutschland)

=> http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberholvorgang

Der Mann mit dem Fez (Fes) weiß auch das. :) DH!

Ja. Es dürfen keine zweispurigen Fahrzeuge überholt werden !!

Mindestabstand und durchgezogene Linie sind eventuell zu beachten!

Wenn du eine durchgezogene Linie nicht überfährst und den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhälst dann schon. Ist ja ein einspuriges Fahrzeug ;)

Du darfst im Überholverbot sogar einen Motorradfahrer überholen - ausser eine Beiwagenmaschine - weil das Verbot nur für mehrspurige Fahrzeuge gilt.

Diese Antwort ist nur bedingt richtig. Auch mit Beiwagen bleibt das Motorrad einspurig im Sinne des Gesetzes. Aus diesem Grund hat man bei den Verkehrszeichen "Überholverbot" folgende Erläuterung: (Aus der Anlage 2 zur StVO, 46.ÄVO): Die Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Wären diese Kombinationen mehrsprurig, hätte sich der deutsche Gesetzgeber den Zusatz sparen können( siehe hierzu auch die EU- Richtlinie 2002/24/EG über Fahrzeugtypen und deren Einordnung). Regelung Österreich: (Aus den Erläuterungen in der StVO: Zu Zeichen 52/ 6a): Wenngleich das Symbol einen PKW darstellt ...bezieht sich das Zeichen .... auf alle mehrspurigen KFZ .... PKW, LKW und mehrspurigen Krafträder (zB. Motorräder mit Beiwagen), KKW .....

wenn keine linie das verbietet : ja.

...und der Mindestabstand seitlich ;)