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Darf ich (18) mit einem 16-jährigen zusammen sein?

gefragt von sweetdream579sweetdream579 am 29.06.2009 um 11:58 Uhr

Ich habe mich in einen 16-jährigen verliebt und würde gerne wissen ob da auch sexuelle Handlungen erlaubt sind und ob ich mich im Allgemeinen damit strafbar mache. Ich werde zwar erst in einem Monat 18, aber würde trotzdem gerne wissen was erlaubt ist und was nicht. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!

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Volljährig und Minderjährig x 2

Zipfelchen
beantwortet von Zipfelchen am 29. Juni 2009 11:59
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japp vom gesetz aus legal ;-)


anonym
beantwortet von bastifcb am 29. Juni 2009 11:59
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ist kein problem


anonym
beantwortet von corimaus am 29. Juni 2009 12:04
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ja klar, kein problem


sweetdream579
beantwortet von sweetdream579 am 29. Juni 2009 12:19
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Ja, das meine ich nämlich auch. Meine Eltern haben es mir ähnlich erklärt. Sie meinten, dass eine richtige Beziehung erst möglich wäre, wenn er auch 18, also volljährig ist und das sein Vater mich aus irgendwelchen Gründen (z.B. Streit mit seinem Sohn; denkt das ich Schuld bin) wegen Verführung Minderjähriger anzeigen könnte. Ja, da hast du schon Recht! Danke, werde ich dann wohl mal tun!


anonym
beantwortet von FreeEagle am 29. Juni 2009 12:17
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§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (neuer § / ehemals Verführung Minderjähriger)

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

  1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

  2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen Für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 uns 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Ich behaupte, dass das reine "Zusammensein" und auch der Sex nicht strafbar sind. Deine Eltern haben Unrecht.

Ihr könntet sogar heiraten, wenn seine Eltern zustimmen...


sweetdream579
beantwortet von sweetdream579 am 29. Juni 2009 12:08
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@ Destinys09: genau das ist ja meine Frage. Sexuelle Handlungen! das heißt, ich dürfte nur mit ihm zusammen sein aber mehr nicht?

Kommentar von Destinys09 am 29. Juni 2009 12:13

Also ich habs halt gelesen und weiß noch ganz genau was da drin stand, das was ich da grad geschrieben hab, allgemein darf man mit 14 Jahren anfangen Sex zu haben, aber ein Volljähriger darf kein Sex mit nem Minderjährigen haben, egal ob dieser schon 14 ist, aber es stand auch unten in der Bravo das es okay ist wenn beide "es" wollen, aber es ist halt immer schwer denn es gibt auch so "Rabauken" die bei einer Trennung oder sonst sowas sagen könnten "Ich war minderjährig Sie hat mich verführt"...Mach dich mal bei der Bravo.de schlau und schreib da ne e-mail an Dr Sommer, wer weiß, villt haben sich die Gesetze geändert. Frag einfach nach. Im Endefekt wirst du bestimmt Sex haben mit ihm und es wenn nötig geheim halten^^ Aber geh auf Nummer sicher, damit dir im schlimmsten Falle nichts passieren kann!

Kommentar von Destinys09 am 29. Juni 2009 12:24

sweetdream579
beantwortet von sweetdream579 am 29. Juni 2009 12:07
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seid ihr euch da sicher? wenn er jedoch 15 wäre, wäre es doch nicht erlaubt, oder? wäre nett, wenn mir jemand eventuell einen link schicken könnte, wo alles nochmal genau erklärt steht. meine eltern meinen, dass ich mit meinen 18 jahren volljährig bin und er mit seinen 16 nicht und dass es deswegen vom gesetz her nicht erlaubt wäre.


anonym
beantwortet von Destinys09 am 29. Juni 2009 12:04
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Ja aber halt kein Sex

Kommentar von Bdcd7c27155d230f1bc3c8b557e84e82smallNicolasL am 29. Juni 2009 12:06

Sex ist auch erlaubt... 16 und 18 ist kein Problem. Problematisch wird es wenn einer unter 18 und beide 3 oder mehr Jahre auseinander sind.

Kommentar von Destinys09 am 29. Juni 2009 12:08

Also ich weiß das laut Gesetz (So stand es vor 3 Jahren in der Doctor Sommer) Sex mit minderjährigen wenn man selber 18 ist verboten ist und dies als Verführung Minderjähriger gilt. Esseiden beide wollen es zu 100%, von dem abgesehn würde ich das aber geheim halten.


sweetdream579
beantwortet von sweetdream579 am 29. Juni 2009 12:02
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was denn nun? legal oder illegal? überall lese ich was anderes, das verwirrt mich total! meine eltern sagen auch, dass es nicht erlaubt ist und seine eltern mich wegen Verführung Minderjähriger anzeigen könnten.


matze9881
beantwortet von matze9881 am 29. Juni 2009 11:59
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eig illegal

Kommentar von mrbig90 am 29. Juni 2009 12:03

ne, ist nicht illegal ;)


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