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darf ich(15) bei meinem Freund (16) vom gesetz her übernachten??

gefragt von BennisSchatz am 11.04.2009 um 20:32 Uhr

Mein Freund und ich würden gerne eine nacht gemeinsam verbringen doch seine eltern stelln sich quer...!! Habt ihr n Paar tipps oder sowas (viellt n auszug ausm Gesetz wos erlaubt ist ) um sie zu überzeugen...!!

Dringend hilfe gesucht

HEUTE NOCH XDDDDDDDDDDDD


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 11. April 2009 20:40
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Ja, ihr dürft vom Gesetz her gemeinsam eine Nacht verbringen. Ich fürchte nur, dass es schwierig sein dürfte, den Eltern mit Gesetzestexten zu kommen. Vll. solltet Ihr versuchen, Euren/seinen Eltern zu vermitteln, dass ich nicht sorglos an "die Sache" herangeht sondern durchaus verantwortungsvoll handelt und über Verhütung usw. nachgedacht habt und auch entsprechende Vorkehrungen (Kondome, Pille usw.) getroffen habt bzw. treffen werdet, bevor "es" zum ersten Mal? bzw. zum ersten Mal in der elterlichen Wohnung passiert. Ich war bei meinen Kindern immer der Meinung, dass es besser ist, sie bringen ihre/n Freund/Freundin mit nach Hause als irgendwo im "ich will es mir nicht ausmalen müssen" eine "Notlösung" zu finden. Vll. könnt Ihr das den Eltern DIPLOMATISCH erklären. Ansonsten - Viel Glück und Frohe Ostern

Kommentar von BennisSchatz am 11. April 2009 20:42

ehem es geht nur ums übernachten nicht ums miteinander schlafen -.- das wissen die und haben da nichts dagegen.. genauso wie : ich darf mit denen in urlaub aber net bei denen schlafen seltsam oder? Help??

Kommentar von BennisSchatz am 11. April 2009 20:42

ehem es geht nur ums übernachten nicht ums miteinander schlafen -.- das wissen die und haben da nichts dagegen.. genauso wie : ich darf mit denen in urlaub aber net bei denen schlafen seltsam oder? Help??

Kommentar von TanteBertha am 11. April 2009 20:45

Ja, das ist wirklich eine schwierig, merkwürdige Situation. Da fällt mir dann so spontan auch nichts mehr ein. In der Regel haben die Eltern Angst, dass im sexuellen Bereich irgendetwas schief geht aber hier, wo ist das Problem?


GFliebtDich
beantwortet von GFliebtDich am 11. April 2009 20:39
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da steht vom Gesetz allein her nichts dagegen.


Shaina
beantwortet von Shaina am 25. April 2009 02:21
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Das Gesetz würde euch nur nen Strich durch die Rechnung machen, wenn DEINE Eltern was dagegen hätten, weil du noch nicht 16 bist^^


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